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Schwerbehindertenvertretung in Integrationsfirmen?

J
JS
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, muss in einer Integrationsfirma, in der viele Schwerbehinderte tätig sind, eine Schwerbehindertenvertretung eingerichtet werden? Die Integrationsfirma ist eine GmbH ohne Betriebsrat. Würde mich über eine Antwort freuen. Danke!

8.27103

Community-Antworten (3)

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Lotte

30.08.2007 um 17:36 Uhr

js, ja, in jedem UN mit mehr als 5 schwerb KollegInnen. Dir hilft sicher der §94 des SGB IX weiter. Viel Erfolg

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Eva1

30.08.2007 um 17:36 Uhr

Hallo js, wenn die Schwerbehinderten offizielen Arbeitnehmerstatus haben (also nicht zu Betreuende sind) greift § 94 SGB IX. Bei wenigsten 5 schwerbehinderten Menschen, die nicht nur vorrübergehend beschäftigt sind, wird ein SchwbV gewählt. Das zuständige Integrationsamt läd zur Wahl ein, wenn bisher kein SchwbV vorhanden ist. Im Übrigen sollte es doch eine Selbstverständlichkeit sein für eine Integrationsfirma, oder? ; )

L
Lotte

30.08.2007 um 17:38 Uhr

Eva, Deine Antwort ist auf jeden Fall die bessere ;-))

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