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mitbestimmung bei neu einstellungen

T
tr
Jan 2018 bearbeitet

Hi! Es wird in unserem Betrieb ständig mitarbeiter neu auf tzBfg Eingestelt. Die Frage an euch,muss der Br angehört werden wenn Ja , wie gehe ich dagegen an, dem AG dazu aufzufordern dies im Zukunft zu unterllassen?

4.13602

Community-Antworten (2)

E
ego112

30.08.2007 um 16:39 Uhr

Dieses ist im § 99 BtrVG geregelt. Dort steht alles was ihr Wissen müßt/wollt.

L
Lotte

30.08.2007 um 16:41 Uhr

tr, der BR muss angehört werden, kann aber bezüglich der Zustimmung nur im Rahmen des §99 BetrVG agieren. Vielleicht solltet Ihr hier auch mal auf §92 zurückgreifen, wobei Euch dabei lediglich ein Informations/Beratungsrecht zusteht.

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