mitbestimmung bei neu einstellungen
Hi! Es wird in unserem Betrieb ständig mitarbeiter neu auf tzBfg Eingestelt. Die Frage an euch,muss der Br angehört werden wenn Ja , wie gehe ich dagegen an, dem AG dazu aufzufordern dies im Zukunft zu unterllassen?
Community-Antworten (2)
30.08.2007 um 16:39 Uhr
Dieses ist im § 99 BtrVG geregelt. Dort steht alles was ihr Wissen müßt/wollt.
30.08.2007 um 16:41 Uhr
tr, der BR muss angehört werden, kann aber bezüglich der Zustimmung nur im Rahmen des §99 BetrVG agieren. Vielleicht solltet Ihr hier auch mal auf §92 zurückgreifen, wobei Euch dabei lediglich ein Informations/Beratungsrecht zusteht.
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