Erstellt am 02.04.2019 um 18:52 Uhr von Krambambuli
Erstellt am 02.04.2019 um 19:05 Uhr von Gabi
Wenn wir die Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht bekommen werden wir auch ablehnen. Mir geht es nur darum, ist das im Gesetz verankert dass die Firma diese abgeben muss. Wir haben diese bis Dato immer bekommen, aber seid gestern heißt es wir haben keinen Anspruch darauf und darum bekommen wir sie auch nicht.
Erstellt am 03.04.2019 um 07:18 Uhr von alterMann
Ihr habt ja den Anspruch, dass Euch der AG alle entscheidungsrelevanten Informationen zur Verfügung stellt. Das werden ja jetzt keine hochgeheime Unterlagen sein.
Immerhin müsst Ihr als Betriebsrat ja die Interessen des AG und der Belegschaft abwägen.
Wenn dann der AG seine Interessen nicht erläutert, wird Eure Antwort ziemlich einfach, oder?
Erstellt am 03.04.2019 um 08:25 Uhr von Cyber99
Ihr seid ja gem. § 87 in der Mitbestimmung, wenn es um die Lage der Arbeitszeiten geht. Natürlich habt ihr konkret keinen Anspruch auf eine "Wirtschaftlichkeitsberechnung", wenn ihr diese allerdings als Grundlage für die Zustimmung wollt, dann sollte der Arbeitgeber diese auch vorlegen. Nun könnte es aber auch sein, dass der Arbeitgeber andere gute Gründe hat, die Öffnungszeiten zu verändern. Vielleicht will er ja nur kundenfreundlich sein, auch wenn es auf den ersten Blick wirtschaftlich gesehen nichts bringt. Ihr solltet das schon noch mal offen diskutieren und so viele Informationen wie möglich fordern. Wenn es dann nicht für eine Einigung reicht, dann könntet ihr den Weg in die Einigungsstelle gehen.
Erstellt am 03.04.2019 um 09:35 Uhr von moreno
Cyber warum soll hier der BR in die Einigungsstelle gehen? Erst mal Ablehnen und dann soll der AG den nächsten Ball spielen!