Änderung Aufgabenbereich
Hallo zusammen, bei uns in der Firma wechselt ein Arbeitnehmer von Abteilung A in Abteilung B, da in Abteilung A momentan nicht viel zu tun ist. Müssen wir als Betriebsrat hier angehört werden bezüglich Versetzung?
Community-Antworten (3)
02.04.2019 um 18:22 Uhr
Handelt es sich denn um eine Versetzung?
02.04.2019 um 18:27 Uhr
kommt darauf an, ob es unter den Versetzungsbegriff fällt, oder nicht. ;-)
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Versetzung.html#tocitem1
02.04.2019 um 20:55 Uhr
§95 Abs 3 BetrVG lesen, dann entscheiden, ob es Versetzungen sind.
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