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P
popaenchen
Apr 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns in der Firma wechselt ein Arbeitnehmer von Abteilung A in Abteilung B, da in Abteilung A momentan nicht viel zu tun ist. Müssen wir als Betriebsrat hier angehört werden bezüglich Versetzung?

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Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

02.04.2019 um 18:22 Uhr

Handelt es sich denn um eine Versetzung?

C
celestro

02.04.2019 um 18:27 Uhr

kommt darauf an, ob es unter den Versetzungsbegriff fällt, oder nicht. ;-)

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Versetzung.html#tocitem1

K
krambambuli

02.04.2019 um 20:55 Uhr

§95 Abs 3 BetrVG lesen, dann entscheiden, ob es Versetzungen sind.

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