Erstellt am 30.08.2007 um 06:22 Uhr von Werner
Hallo trop,
das Gesetz war das richtige!
Es sind auch nur die gesetzliche Mindestpausen geregelt bezogen auf die Länge der ArbZ.
Erstellt am 30.08.2007 um 09:12 Uhr von wölfchen
. . . wie Werner schon ausgeführt hat, regelt das Arbeitszeitgesetz die MINDEST- Pausen. Eine maximal vorgegebene Länge gibt es nicht, das ist dem BR überlassen, in einer BV zu regeln . . .
Erstellt am 30.08.2007 um 10:31 Uhr von Frank B
... §87 Abs.1 Ziff.2,3 BetrVG ...