Hallo,

wir sind ein Betrieb mit 120 Mitarbeitern. Einige von uns (insgesamt 4 MA) möchten nun einen BR gründen. Gemäß Betriebsverfassungsgesetz muss dieser 7-köpfig sein. Was passiert, wenn wir eine Wahl iniziieren und sich nicht genügend MA zur Wahl stellen, so dass wir keine 7 BRM zusammenkriegen. (Das ist nämlich unsere größte Befürchtung) Muss die Wahl dann abgebrochen werden? Oder gibt es auch Ausnahmen? Und was passiert mit denen, die sich gestellt haben, bzw. dem Wahlvorstand bezügl. Kündigungsschutz, wenn die Wahl gar nicht beendet wird. Außerdem müssten wir ja zur Betriebsversammlung laden, angenommen es kommt keiner oder nur ganz wenige. Die Gewerkschaft hat vorgeschlagen, dass wir und bei den MA umhören, ob überhapt Interesse besteht. Dazu gehört aber auch, dass wir uns outen... Die Gewerkschaft wird wahrscheinlich nicht aktiv werden, da zuwenige unserer MA organisiert sind.