Erstellt am 28.08.2007 um 09:18 Uhr von steini
hallo h-g,
änderungen sind möglich.
in solchen fällen ist das gremium vor beginn der sitzung zu fragen ob es damit einverstanden ist.
machbar ist auch die sitzung nach beginn sofort wieder zu beenden und sogleich eine neue sitzung zu machen.
Erstellt am 28.08.2007 um 09:24 Uhr von Angi1
Hallo H-G,
im Fitting zu § 29 RN 47
" Die vom BRV festgesetzte Tagesordnung ist auch nicht in dem Sinne verbindlich, dass sie nicht - insb. in Eilfällen - rechtzeitig vor der Sitzung geändert oder ergänzt werden könnte.
Eine Ergänzung ist selbst in der BR Sitzung noch zulässig, wenn zu dieser Sitzung ordnungsgemäß geladen worden ist und die Mehrheit der Mitglieder des BR mit der Ergänzung einverstanden ist.
Die herschende Meinung hält eine Ergänzung der Tagesordnung in der BR SDtizung nur für zulässig, wenn der vollzählig versammelte BR hiermit einstimmig einverstanden ist. Hierbei soll allerdings das einstimmige Einverständnis keine formelle Beschlussfassung erfordern, vielmehr soll ausreichend sein, dass keines der vollzählig versammelten BR Mitglieder der Behandlung des neuen TOPunktes widerspricht."
MfG
Angi1
Erstellt am 28.08.2007 um 12:54 Uhr von Eva1
Hallo H-G,
hilfreich ist auch ein feststehender Tagesordnugspunkt nach der Begrüßung: Top: Ergänzung und Änderung der Tagesordnung. Dann kann mit einem "Heilungsbeschluss" eine entsprechende Veränderung vorgenommen werden. Frag mich nicht wo es steht, haben wir auf den Grundlagenseminaren gelernt.
Gruß Eva1