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Verhandlungen zu BV für gescheitert erklären - WIE?

G
Game72
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wie kann der BR die Verhandlungen zu einer Betriebsvereinbarung für gescheitert erklären? Was muß beachtet werden und an wem und in welcher Form muß das geschehen.

Danke im voruas.

8.237015

Community-Antworten (15)

M
matze83

28.08.2007 um 10:26 Uhr

Ihr fasst einen Beschluss dass weitere Verhandlungen nicht möglich sind, erklärt die VErhandlungen also für gescheitert. Diesen Beschluß teilt ihr eurem AG schriftlich mit. In dem Schreiben an den AG schreibt ihr rein, dass eine Einigungsstelle nun die Verhandlungen "ersetzen" soll. In dem Schreiben benennt schlagt ihr eine Anzahl von Beisitzern vor und benennt diese von eurer Seite. DAnn macht ihr noch einen Vorschlag zum Vorsitzenden und Fertisch...

W
Waschbär

28.08.2007 um 10:33 Uhr

Game (Over ??),

Lasst den AG die Verhandlungen für Gescheitert Erklären ! Das Zeigt das ihr bis zum Schluss euch "Gütig" einigen wolltet ! Gibt Plus Punkte !!!!

Und denkt daran wenn ihr die V. für die Einigungstelle aussucht ! Die Erste Wahl immer zur Zweiten machen,da der Erste Vorschlag immer von der gegen Partei abgelehnt wird !

P
paula

28.08.2007 um 11:33 Uhr

@waschbär

ist Dein AG so einfach gestrickt? Unserer sagt ggf. erst zum 5. Einigungsstellenvorsitzenden ja. Oder aber auch gleich zum ersten. Der macht das nämlich von der Person abhängig.

K
Kölner

28.08.2007 um 11:41 Uhr

@paula Königin ist demnach wer eine eigene Einigungsstelle besitzt! :-))

RH
Robin H

28.08.2007 um 11:45 Uhr

"Lasst den AG die Verhandlungen für Gescheitert Erklären !"

waschbär, da könntest Du bei unserem AG bis zum St.Nimmerleinstag warten, aber alleine die Ankündigung, die E-Stelle anzurufen ist häufig heilsam was seinen Einigungswillen anbelangt. Wenn dann aber tatsächlich unterschiedliche Rechtsauffassungen bleiben, dann machen wir das häufig gemeinsam und einvernehmlich.

Ob das "Pluspunkte" gibt, wenn der AG die Verhandlung für gescheitert erklärt und ggf. die E-Stelle anruft, das wage ich zu bezweifeln. Das Signal nach außen heißt doch immer: "mit der Gegenseite ist keine Einigung möglich, deshalb bin ich gezwungen eine teure E-Stelle anzurufen". Das möchte ich mir vom AG nicht gegenüber der Belegschaft vorwerfen lassen. Da bin ich als BR lieber in der aktiven Rolle.

Game72, halt Dich an matzes Vorschlag. Allerdings solltet ihr auch die Anrufung der E-Stelle beschließen. Ich gehe mal davon aus, dass Eure Verhandlung sich auch überhaupt um eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit dreht....?

P
paula

28.08.2007 um 15:40 Uhr

@Kölner

da könntest Du recht haben... will auch eine haben schmoll

Die richtige Königin ist die die einer Einigungsstelle vorsitzt. Denn die wird reich :-)))))

W
Waschbär

28.08.2007 um 16:57 Uhr

paula,

äh wir haben nicht so viele E-stellen pro Jahr, laut Startistik 1 1/2 .... Aber dafür bekammen wir recht und ist es nicht das was zählt ?

Ich müsste auch noch sagen das hier in Hamburg das Windhund Prinzip gültig ist " Wer die E-Stelle, anruft darf den oder die V- Wählen..."

Das ist aber kein wieder spruch zu den was ich sagte als ich klar machen wollte das NICHT immer gleich nach der E-Steller gerufen werden soll !

Bei uns ist das auch fast wie "ping pong" . Was dann auch wohl ausssagt das meine GF , leider nicht so einfach gestrickt ist .-(

paula, seit wann ist derv- posten bei einer E-stelle toll ? Er bringt Geld nun ja, aber das wars viele V-s der E-stellen , jaullen rum das der Posten "schXX2 ist weil man sich damit keine Freunde macht !

W
Waschbär

28.08.2007 um 17:25 Uhr

natürlich per schrift form obwohl es auch verbal pasieren kann !

".... Er klären wir , die Verhandlungen in fall oder der Sache für ..."

Ich habe da so ein Formblatt, ich habe für fast alles Formblätter mein AG steht voll auf Form und Din Norm .... Alters Beamtentum ( hat er wohl vom Fater vererbt bekommen :-))

W
Waschbär

28.08.2007 um 17:35 Uhr

bitte schön , von wegen ich sabbel nur !

Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem die Bemühungen des Betriebsrates, sich mit der Geschäftsführung über die Frage des Arbeitsbeginns in den Monaten....bis... zu einigen, zu keinem Ergebnis geführt haben, betrachtet der Betriebsrat die innerbetrieblichen Verhandlungen als gescheitert. Diese Tatsache hat in den letzten Betriebsratssitzung zu folgender einstimmigen Beschlußfassung geführt:

  1. Die Verhandlungen über die Arbeitszeitregelung sind gescheitert.
  2. Gemäß § 76 BetrVG soll diese anstehende Neuregelung nun durch die Einigungsstelle entschieden werden.
  3. Unser Vorschlag für das Amt des Vorsitzenden für die Einigungsstelle ist Herr Dr. ..., Richter am Amtsgericht ..., mit Wohnsitz ....
  4. Drei Personen sollen als Beisitzer für jede Partei bestimmt werden. Wir schlagen einen betrieblichen und zwei Außerbetriebliche Beisitzer vor.
  5. Das Honorar für die Außerbetriebliche Beisitzer wie auch für den Einigungsstellenvorsitzenden soll aufgrund § 76a Abs.3 BetrVG entsprechend der Härte der Streitigkeit nach der gültigen Bundesrechtsanwaltsgebührenordung (BRAGO) abgerechnet werden. Wir bitten um Mitteilung der Geschäftsleitung, ob sie mit unseren Vorschlägen hinsichtlich der Person des Vorsitzenden und der Zahl der Beisitzer einverstanden ist. Sollte uns innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung dieses Schreibens keine Antwort vorliegen, wird der Betriebsrat durch einen entsprechenden Antrag beim Arbeitsgericht die Person des Vorsitzenden selbst bestellen, ebenso wie die Zahl der Beisitzer festlegen lassen. Mit freundlichen Grüßen

Pers

P
paula

28.08.2007 um 23:22 Uhr

@waschbär

Jammern gehört zu Geschäft! Wenn man aber mit einem Einigungsstellenvorsitzenden mal außerhalb des Protokolls sprechen kann so geben die schon zu, dass es sehr lukrativ ist. Merkt man ja auch selbst wenn man mal die rechnung sieht. Bei uns bekommt man zum Jahresende eher Probleme einen Einigungsstellenvorsitzenden zu bekommen, da die Hinzuverdienstgrenzen der Richter erreicht sind. Da sinkt dann die Motivation...

Was Dein Formular angeht... das ist echt noch vom Vadder....

Nehmt ihr echt Amtsrichter? Kennen die sich im hohen Norden auch mit Arbeitsrecht aus? Also ich würde schon Arbeitsrichter oder Richter des LAG oder wenn man mal was besonders machen möchte wäre auch ein BAG-Richter recht :-)

Noch ein Tipp: die BRAGO gibt es nicht mehr. RA rechnen jetzt nach RVG ab

K
Kölner

28.08.2007 um 23:26 Uhr

@paula Was hoch ist denn die Zuverdienstgrenze bei Richtern des LAG/BAG?

@waschbär Ihr habt diesen Beschluss wirklich so gefasst?

P
paula

28.08.2007 um 23:50 Uhr

@kölner

Matlock würde sagen: "Einspruch!!! Hörensagen!!!"

mir hat ein LAG-richter berichtet, dass bei einem Richter, sobald der Nebenverdienst die Bezüge für das Richteramt übersteigt, die Bezüge um den übersteigenden Teil gekürzt würden. Daher könne man so viel Einigungsstellen machen wie man will, die Jahresvergütung könne im Maximum verdoppelt werden. Ich bin aber ehrlich. Ich habe es nicht geprüft. Aber ein Blick in Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :-)

K
Kölner

28.08.2007 um 23:58 Uhr

@paula Ich kenne einen BAG-Richter, der bei einer Schnelllieferfirma 157 Tage Einigungsstellentätigkeit/Jahr gemacht hat... ...man rechne: 157*4.000€/Tag...

P
paula

29.08.2007 um 00:43 Uhr

@Kölner das könnten wir doch auch oder?

W
Waschbär

30.08.2007 um 10:13 Uhr

@ll, soory das war nun das Falsche Form.... Eben das aus dem Museum :-)

Wie gesagt wir hier waren mal die Hanse Stadt Hamburg ..... und hatten viele Beamte und Möchte gern Beamte und jedemenge Forumulare in jeder Gesellschaftsschicht ....

aber kölner, ja das formular wurde in den 80ér soviel ich weis verwand . vom damaligen Personalrat . Da war ich aber noch ein Jung Waschbär .... eigendlich mehr ein "Woperdinger" (lach)

Ich sollte echt mal vor veröffentlichung mir die Forms ansehen .-) Sonst denkt noch jemannd ich bin ein "Dino" :-)

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