Erstellt am 28.08.2007 um 08:26 Uhr von matze83
Ihr fasst einen Beschluss dass weitere Verhandlungen nicht möglich sind, erklärt die VErhandlungen also für gescheitert. Diesen Beschluß teilt ihr eurem AG schriftlich mit. In dem Schreiben an den AG schreibt ihr rein, dass eine Einigungsstelle nun die Verhandlungen "ersetzen" soll. In dem Schreiben benennt schlagt ihr eine Anzahl von Beisitzern vor und benennt diese von eurer Seite. DAnn macht ihr noch einen Vorschlag zum Vorsitzenden und Fertisch...
Erstellt am 28.08.2007 um 08:33 Uhr von waschbär
Game (Over ??),
Lasst den AG die Verhandlungen für Gescheitert Erklären ! Das Zeigt das ihr bis zum Schluss euch "Gütig" einigen wolltet ! Gibt Plus Punkte !!!!
Und denkt daran wenn ihr die V. für die Einigungstelle aussucht ! Die Erste Wahl immer zur Zweiten machen,da der Erste Vorschlag immer von der gegen Partei abgelehnt wird !
Erstellt am 28.08.2007 um 09:33 Uhr von paula
@waschbär
ist Dein AG so einfach gestrickt? Unserer sagt ggf. erst zum 5. Einigungsstellenvorsitzenden ja. Oder aber auch gleich zum ersten. Der macht das nämlich von der Person abhängig.
Erstellt am 28.08.2007 um 09:41 Uhr von Kölner
@paula
Königin ist demnach wer eine eigene Einigungsstelle besitzt! :-))
Erstellt am 28.08.2007 um 09:45 Uhr von Robin H
"Lasst den AG die Verhandlungen für Gescheitert Erklären !"
waschbär, da könntest Du bei unserem AG bis zum St.Nimmerleinstag warten, aber alleine die Ankündigung, die E-Stelle anzurufen ist häufig heilsam was seinen Einigungswillen anbelangt. Wenn dann aber tatsächlich unterschiedliche Rechtsauffassungen bleiben, dann machen wir das häufig gemeinsam und einvernehmlich.
Ob das "Pluspunkte" gibt, wenn der AG die Verhandlung für gescheitert erklärt und ggf. die E-Stelle anruft, das wage ich zu bezweifeln. Das Signal nach außen heißt doch immer: "mit der Gegenseite ist keine Einigung möglich, deshalb bin ich gezwungen eine teure E-Stelle anzurufen".
Das möchte ich mir vom AG nicht gegenüber der Belegschaft vorwerfen lassen. Da bin ich als BR lieber in der aktiven Rolle.
Game72,
halt Dich an matzes Vorschlag. Allerdings solltet ihr auch die Anrufung der E-Stelle beschließen.
Ich gehe mal davon aus, dass Eure Verhandlung sich auch überhaupt um eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit dreht....?
Erstellt am 28.08.2007 um 13:40 Uhr von paula
@Kölner
da könntest Du recht haben... will auch eine haben *schmoll*
Die richtige Königin ist die die einer Einigungsstelle vorsitzt. Denn die wird reich :-)))))
Erstellt am 28.08.2007 um 14:57 Uhr von waschbär
paula,
äh wir haben nicht so viele E-stellen pro Jahr, laut Startistik 1 1/2 .... Aber dafür bekammen wir recht und ist es nicht das was zählt ?
Ich müsste auch noch sagen das hier in Hamburg das Windhund Prinzip gültig ist " Wer die E-Stelle, anruft darf den oder die V- Wählen..."
Das ist aber kein wieder spruch zu den was ich sagte als ich klar machen wollte das NICHT immer gleich nach der E-Steller gerufen werden soll !
Bei uns ist das auch fast wie "ping pong" . Was dann auch wohl ausssagt das meine GF , leider nicht so einfach gestrickt ist .-(
paula, seit wann ist derv- posten bei einer E-stelle toll ? Er bringt Geld nun ja, aber das wars viele V-s der E-stellen , jaullen rum das der Posten "schXX2 ist weil man sich damit keine Freunde macht !
Erstellt am 28.08.2007 um 15:25 Uhr von waschbär
natürlich per schrift form obwohl es auch verbal pasieren kann !
".... Er klären wir , die Verhandlungen in fall oder der Sache für ..."
Ich habe da so ein Formblatt, ich habe für fast alles Formblätter mein AG steht voll auf Form und Din Norm .... Alters Beamtentum ( hat er wohl vom Fater vererbt bekommen :-))
Erstellt am 28.08.2007 um 15:35 Uhr von waschbär
bitte schön , von wegen ich sabbel nur !
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem die Bemühungen des Betriebsrates, sich mit der Geschäftsführung über die Frage
des Arbeitsbeginns in den Monaten....bis... zu einigen, zu keinem Ergebnis geführt haben,
betrachtet der Betriebsrat die innerbetrieblichen Verhandlungen als gescheitert.
Diese Tatsache hat in den letzten Betriebsratssitzung zu folgender einstimmigen Beschlußfassung
geführt:
1. Die Verhandlungen über die Arbeitszeitregelung sind gescheitert.
2. Gemäß § 76 BetrVG soll diese anstehende Neuregelung nun durch die Einigungsstelle entschieden
werden.
3. Unser Vorschlag für das Amt des Vorsitzenden für die Einigungsstelle ist Herr Dr. ...,
Richter am Amtsgericht ..., mit Wohnsitz ....
4. Drei Personen sollen als Beisitzer für jede Partei bestimmt werden. Wir schlagen einen
betrieblichen und zwei Außerbetriebliche Beisitzer vor.
5. Das Honorar für die Außerbetriebliche Beisitzer wie auch für den Einigungsstellenvorsitzenden
soll aufgrund § 76a Abs.3 BetrVG entsprechend der Härte der Streitigkeit nach der
gültigen Bundesrechtsanwaltsgebührenordung (BRAGO) abgerechnet werden.
Wir bitten um Mitteilung der Geschäftsleitung, ob sie mit unseren Vorschlägen hinsichtlich
der Person des Vorsitzenden und der Zahl der Beisitzer einverstanden ist. Sollte uns innerhalb
von 7 Tagen nach Zustellung dieses Schreibens keine Antwort vorliegen, wird der Betriebsrat
durch einen entsprechenden Antrag beim Arbeitsgericht die Person des Vorsitzenden selbst
bestellen, ebenso wie die Zahl der Beisitzer festlegen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
__________________
Pers
Erstellt am 28.08.2007 um 21:22 Uhr von paula
@waschbär
Jammern gehört zu Geschäft! Wenn man aber mit einem Einigungsstellenvorsitzenden mal außerhalb des Protokolls sprechen kann so geben die schon zu, dass es sehr lukrativ ist. Merkt man ja auch selbst wenn man mal die rechnung sieht. Bei uns bekommt man zum Jahresende eher Probleme einen Einigungsstellenvorsitzenden zu bekommen, da die Hinzuverdienstgrenzen der Richter erreicht sind. Da sinkt dann die Motivation...
Was Dein Formular angeht... das ist echt noch vom Vadder....
Nehmt ihr echt Amtsrichter? Kennen die sich im hohen Norden auch mit Arbeitsrecht aus? Also ich würde schon Arbeitsrichter oder Richter des LAG oder wenn man mal was besonders machen möchte wäre auch ein BAG-Richter recht :-)
Noch ein Tipp: die BRAGO gibt es nicht mehr. RA rechnen jetzt nach RVG ab
Erstellt am 28.08.2007 um 21:26 Uhr von Kölner
@paula
Was hoch ist denn die Zuverdienstgrenze bei Richtern des LAG/BAG?
@waschbär
Ihr habt diesen Beschluss wirklich so gefasst?
Erstellt am 28.08.2007 um 21:50 Uhr von paula
@kölner
Matlock würde sagen: "Einspruch!!! Hörensagen!!!"
mir hat ein LAG-richter berichtet, dass bei einem Richter, sobald der Nebenverdienst die Bezüge für das Richteramt übersteigt, die Bezüge um den übersteigenden Teil gekürzt würden. Daher könne man so viel Einigungsstellen machen wie man will, die Jahresvergütung könne im Maximum verdoppelt werden. Ich bin aber ehrlich. Ich habe es nicht geprüft. Aber ein Blick in Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :-)
Erstellt am 28.08.2007 um 21:58 Uhr von Kölner
@paula
Ich kenne einen BAG-Richter, der bei einer Schnelllieferfirma 157 Tage Einigungsstellentätigkeit/Jahr gemacht hat...
...man rechne:
157*4.000€/Tag...
Erstellt am 28.08.2007 um 22:43 Uhr von paula
@Kölner
das könnten wir doch auch oder?
Erstellt am 30.08.2007 um 08:13 Uhr von waschbär
@ll,
soory das war nun das Falsche Form.... Eben das aus dem Museum :-)
Wie gesagt wir hier waren mal die Hanse Stadt Hamburg ..... und hatten viele Beamte und Möchte gern Beamte und jedemenge Forumulare in jeder Gesellschaftsschicht ....
aber kölner, ja das formular wurde in den 80ér soviel ich weis verwand . vom damaligen Personalrat . Da war ich aber noch ein Jung Waschbär .... eigendlich mehr ein "Woperdinger" (lach)
Ich sollte echt mal vor veröffentlichung mir die Forms ansehen .-)
Sonst denkt noch jemannd ich bin ein "Dino" :-)