Br Mitglied hat Schulden beim Chef
4 BR Mitglieder haben Schulden beim Chef. Gründe :Neues Auto, Hochzeit, etc.
Der Chef macht das seit Jahren so. Er bietet den BR Mitgliedern zinslose Kredite an und fordert hinterher bedingungslose Gefolgschaft.
Es gibt immer welche die Probleme haben und darauf eingehen. Dann aber in der BR Sitzung für alles was der Chef sagt stimmen.
Frage : Dürfen BR s Schulden beim Chef haben?
Community-Antworten (12)
30.03.2019 um 10:05 Uhr
Wenn diese Kredite tatsächlich NUNR an BRM gegeben werden, dann sehe ich da ein erhebliches rechtliches Problem (Bestechung und Bestechlichkeit).
Kann hingegen jeder Arbeitnehmer solch einen Krdeit bekommen, dann dürfte es rechtlich wohl eher nicht zu beanstanden sein. Man könnte aus dem weiteren Verhalten des Arbeitgebers vielleicht eine Behinderung der Betriebsratsarbeit konstruieren, aber das ist dünnes Eis.
30.03.2019 um 11:48 Uhr
Es gibt immer zwei: Der eine der macht und die anderen, die es mit sich machen lassen.
Und: Jeder Betrieb hat den BR, den er "verdient".
01.04.2019 um 12:36 Uhr
Cooler Chef! Der hat seinen Laden im Griff!
01.04.2019 um 13:52 Uhr
Für einen legalen Kredit muss es einen Vertrag geben, der die Bedingungen regelt und "bedingungslose Gefolgschaft" ist mit Sicherheit keine legale Vertragsklausel.
01.04.2019 um 14:57 Uhr
§§Reiter, einfach mal den Beitrag sorgfältig lesen!
01.04.2019 um 15:24 Uhr
Zitat von Pjöööng: §§Reiter, einfach mal den Beitrag sorgfältig lesen!
Ja, hab ich und weiter? Wenn Du darauf anspielst, dass Kredite NUR für BRM ein Problem sind, so stimme ich Dir zu. Aber das hast Du ja schon geschrieben, warum sollte ich das dann auch nochmal thematisieren?
01.04.2019 um 15:26 Uhr
Also zunächst, ist das was HG-Alarion schreibt mal nur eine Behauptung. Zunächst müsste der Nachweis erbracht werden, dass es a) diese zinslosen Kredite überhaupt gibt, b) dass diese ausschließlich den Mitgliedern des BR gewährt werden. Also Vosicht: Nur nachweisbare Fakten zählen.
Erst dann kann davon ausgegangen werden, dass tatsächlich eine Begünstigung von BR-Mitgliedern vorliegt. Welches Ziel der Arbeitgeber damit verfolgt, spielt zunächst mal keine Rolle. Ich als BR würde so etwas auf keinen Fall machen und wenn ich einen solchen Kredit erhalten hätte, dann würde ich mein Mandat niederlegen.
Wenn ein BR einen solchen Kredit im Wissen erhalten hat, dass nur BR-Mitglieder in den Genuss kommen, dann könnte daraus auch Vorsatz und demzufolge ein grober Pflichtverstoß abgeleitet werden. Nach §23 könnte dann der Ausschluss der BR-Mitglieder erfolgen, dazu braucht man aber ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, die Gewerkschaft, oder einen Mehrheitsbeschluss des Gremiums. Ein Mehrheitsbeschluss des Gremiums dürfte schwer möglich sein, wenn ein Großteil korrupt ist.
01.04.2019 um 15:27 Uhr
"Er bietet den BR Mitgliedern zinslose Kredite an und fordert HINTERHER bedingungslose Gefolgschaft. "
Also hat nix mit den Bedingungen IM Vertrag zu tun.
01.04.2019 um 15:41 Uhr
Zitat von Pjöööng: "Er bietet den BR Mitgliedern zinslose Kredite an und fordert HINTERHER bedingungslose Gefolgschaft. "
Also hat nix mit den Bedingungen IM Vertrag zu tun.
Oh, Entschuldigung. Der Gedankengang ist so abwegig, dass ich einfach nicht drauf gekommen bin. Man kann HINTERHER nix fordern, was nicht im Vertrag geregelt ist. Das ist ja schließlich Sinn und Zweck eines Vertrages.
01.04.2019 um 15:51 Uhr
naja.... hinterher kann man fordern das Geld sofort zurückzuzahlen. Wenn nicht dann stimme für die Kündigung (usw.). Ich würde den Thread, wenn er nicht gestern erstellt worden wäre, für einen dem Datum entsprechenden Witz halten.
01.04.2019 um 17:00 Uhr
"Man kann HINTERHER nix fordern, was nicht im Vertrag geregelt ist. Das ist ja schließlich Sinn und Zweck eines Vertrages."
Dir fehlt es etwas an Lebenserfahrung scheint mir. Es ist hier sehr gut möglich dass der Arbeitgeber Kredite vergeben hat, die die Arbeitnehmer eben nicht "mal eben so" zurückzahlen können (ist übrigens gerade bei Krediten nichts ungewöhnliches). Da es sich um zinslose Darlehen handelt wird man auch nicht sonderlich engagiert wegen der Kündigungsmöglichkeiten gestritten haben. So könnte sich dort eine Formulierung finden die in etwa lautet "Der Arbeitgeber ist berechtigt den Kredit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen." Das könnte dann für ein BRM durch aus ein Argument sein, seinen Standpunkt nochmals zu überdenken.
01.04.2019 um 20:53 Uhr
Ich will das ja auch nicht gutheißen oder sagen, dass ein Kredit beim AG für ein BRM grundsätzlich kein Problem ist! Wahrscheinlich habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Was ich meine ist, ob dieser Kredit ein Problem ist hängt vom Kreditvertrag ab. Wenn dieser Vertrag dem AG die Möglichkeit gibt Druck auf das BRM auszuüben, ist das ein großes Problem. Es geht aber auch anders. Auch bei uns im Betrieb können die MA (allerdings wirklich alle) einen Zinsfreien Kredit vom AG bekommen. Aber es ist auch klar geregelt, dass der AG neben den vereinbarten Ratenzahlungen keine weiteren Forderungen stellen kann. Auch kann der Kredit nicht einfach gekündigt werden, es sei den das Arbeitsverhältnis endet. Und so ist es eben kein Problem, weil der Kredit kein Druckmittel sein kann.
...und sollte es wirklich so sein, dass Zinsfreie Kredite nur BRM angeboten werden, so ist das meiner Meinung nach ein klarer Fall von Bestechung.
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