Erstellt am 30.03.2019 um 09:05 Uhr von Pjöööng
Wenn diese Kredite tatsächlich NUNR an BRM gegeben werden, dann sehe ich da ein erhebliches rechtliches Problem (Bestechung und Bestechlichkeit).
Kann hingegen jeder Arbeitnehmer solch einen Krdeit bekommen, dann dürfte es rechtlich wohl eher nicht zu beanstanden sein. Man könnte aus dem weiteren Verhalten des Arbeitgebers vielleicht eine Behinderung der Betriebsratsarbeit konstruieren, aber das ist dünnes Eis.
Erstellt am 30.03.2019 um 10:48 Uhr von Kratzbürste
Es gibt immer zwei: Der eine der macht und die anderen, die es mit sich machen lassen.
Und:
Jeder Betrieb hat den BR, den er "verdient".
Erstellt am 01.04.2019 um 10:36 Uhr von Cyber99
Cooler Chef! Der hat seinen Laden im Griff!
Erstellt am 01.04.2019 um 11:52 Uhr von §§Reiter
Für einen legalen Kredit muss es einen Vertrag geben, der die Bedingungen regelt und "bedingungslose Gefolgschaft" ist mit Sicherheit keine legale Vertragsklausel.
Erstellt am 01.04.2019 um 12:57 Uhr von Pjöööng
§§Reiter, einfach mal den Beitrag sorgfältig lesen!
Erstellt am 01.04.2019 um 13:24 Uhr von §§Reiter
Zitat von Pjöööng:
§§Reiter, einfach mal den Beitrag sorgfältig lesen!
Ja, hab ich und weiter?
Wenn Du darauf anspielst, dass Kredite NUR für BRM ein Problem sind, so stimme ich Dir zu. Aber das hast Du ja schon geschrieben, warum sollte ich das dann auch nochmal thematisieren?
Erstellt am 01.04.2019 um 13:26 Uhr von Cyber99
Also zunächst, ist das was HG-Alarion schreibt mal nur eine Behauptung. Zunächst müsste der Nachweis erbracht werden, dass es a) diese zinslosen Kredite überhaupt gibt, b) dass diese ausschließlich den Mitgliedern des BR gewährt werden. Also Vosicht: Nur nachweisbare Fakten zählen.
Erst dann kann davon ausgegangen werden, dass tatsächlich eine Begünstigung von BR-Mitgliedern vorliegt. Welches Ziel der Arbeitgeber damit verfolgt, spielt zunächst mal keine Rolle. Ich als BR würde so etwas auf keinen Fall machen und wenn ich einen solchen Kredit erhalten hätte, dann würde ich mein Mandat niederlegen.
Wenn ein BR einen solchen Kredit im Wissen erhalten hat, dass nur BR-Mitglieder in den Genuss kommen, dann könnte daraus auch Vorsatz und demzufolge ein grober Pflichtverstoß abgeleitet werden. Nach §23 könnte dann der Ausschluss der BR-Mitglieder erfolgen, dazu braucht man aber ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, die Gewerkschaft, oder einen Mehrheitsbeschluss des Gremiums.
Ein Mehrheitsbeschluss des Gremiums dürfte schwer möglich sein, wenn ein Großteil korrupt ist.
Erstellt am 01.04.2019 um 13:27 Uhr von Pjöööng
"Er bietet den BR Mitgliedern zinslose Kredite an und fordert HINTERHER bedingungslose Gefolgschaft. "
Also hat nix mit den Bedingungen IM Vertrag zu tun.
Erstellt am 01.04.2019 um 13:41 Uhr von §§Reiter
Zitat von Pjöööng:
"Er bietet den BR Mitgliedern zinslose Kredite an und fordert HINTERHER bedingungslose Gefolgschaft. "
Also hat nix mit den Bedingungen IM Vertrag zu tun.
Oh, Entschuldigung. Der Gedankengang ist so abwegig, dass ich einfach nicht drauf gekommen bin.
Man kann HINTERHER nix fordern, was nicht im Vertrag geregelt ist. Das ist ja schließlich Sinn und Zweck eines Vertrages.
Erstellt am 01.04.2019 um 13:51 Uhr von nicht brauchen
naja.... hinterher kann man fordern das Geld sofort zurückzuzahlen. Wenn nicht dann stimme für die Kündigung (usw.).
Ich würde den Thread, wenn er nicht gestern erstellt worden wäre, für einen dem Datum entsprechenden Witz halten.
Erstellt am 01.04.2019 um 15:00 Uhr von Pjöööng
"Man kann HINTERHER nix fordern, was nicht im Vertrag geregelt ist. Das ist ja schließlich Sinn und Zweck eines Vertrages."
Dir fehlt es etwas an Lebenserfahrung scheint mir. Es ist hier sehr gut möglich dass der Arbeitgeber Kredite vergeben hat, die die Arbeitnehmer eben nicht "mal eben so" zurückzahlen können (ist übrigens gerade bei Krediten nichts ungewöhnliches). Da es sich um zinslose Darlehen handelt wird man auch nicht sonderlich engagiert wegen der Kündigungsmöglichkeiten gestritten haben. So könnte sich dort eine Formulierung finden die in etwa lautet "Der Arbeitgeber ist berechtigt den Kredit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen." Das könnte dann für ein BRM durch aus ein Argument sein, seinen Standpunkt nochmals zu überdenken.
Erstellt am 01.04.2019 um 18:53 Uhr von §§Reiter
Ich will das ja auch nicht gutheißen oder sagen, dass ein Kredit beim AG für ein BRM grundsätzlich kein Problem ist!
Wahrscheinlich habe ich mich missverständlich ausgedrückt.
Was ich meine ist, ob dieser Kredit ein Problem ist hängt vom Kreditvertrag ab. Wenn dieser Vertrag dem AG die Möglichkeit gibt Druck auf das BRM auszuüben, ist das ein großes Problem.
Es geht aber auch anders. Auch bei uns im Betrieb können die MA (allerdings wirklich alle) einen Zinsfreien Kredit vom AG bekommen. Aber es ist auch klar geregelt, dass der AG neben den vereinbarten Ratenzahlungen keine weiteren Forderungen stellen kann. Auch kann der Kredit nicht einfach gekündigt werden, es sei den das Arbeitsverhältnis endet. Und so ist es eben kein Problem, weil der Kredit kein Druckmittel sein kann.
...und sollte es wirklich so sein, dass Zinsfreie Kredite nur BRM angeboten werden, so ist das meiner Meinung nach ein klarer Fall von Bestechung.