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Kunden- Umfrage

H
Hetti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebes Forum. Hier heute mal wieder eine Frage von mir. Wie verhält es sich bei Kunden- Umfragen? Sind diese mitbestimmungspflichtig? Es handelt sich unter anderem um eine Nachfrage, wie man mit dem Service zufrieden war. Außerdem möchte ich wissen, ob der jeweilige KD- Techniker über so eine Aktion unterrichtet werden muss. Danke schon mal im Voraus.

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Community-Antworten (8)

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Hannoverer

10.11.2010 um 21:59 Uhr

Meines Erachtens zweimal nein

W
wölfchen

10.11.2010 um 23:04 Uhr

. . . so lange keine personenbezogenen Fragen gestellt werden . . .

H
Hannelore

10.11.2010 um 23:25 Uhr

Kommt auf die Fragen an, wenn dem Kunden Fragen betreffend Mitarbeiter gestellt werden oder die Fragen Rückschüsse auf Mitarbeiter ermöglichen doch.

R
rainerw

11.11.2010 um 00:33 Uhr

Mitbestimmung nach § 87. Abs.1 Dazu müssen dem BR aber erst einmal die Fragen vorliegen. Erst dann kann man Ort, Art, und Inhalt sebstbestimmend erkennen.

H
Hannoverer

11.11.2010 um 01:45 Uhr

Kennt hier denn niemand die Rechtsprechung zu solchen Umfragen?

R
rainerw

11.11.2010 um 02:25 Uhr

@Hannoverer Doch bestimmt, aber hast Du mal auf die Uhr geschaut...... die schlafen alle. Andersrum Frage ich mich , kann kein BR heutzutage mehr ohne ein vorher ausgesprochenes Urteil arbeiten? Erstmal melde ich meine erkannten Mitbestimmungsrechte an. Wenn der AG gegenteiliger Meinung ist soll er doch suchen.

S
sanifair

11.11.2010 um 14:05 Uhr

Nach der Rechtsprechung sehe ich aber auch kein MBR

R
rainerw

12.11.2010 um 00:21 Uhr

So, es besteht also keine Mitbestimmung wenn ein MA des eigenen Unternehmens eine Mitarbeiterbefrageung durchführt. Also ist es egal wenn es im Betrieb nur ein MA an der Kasse sitzt und ausgerechnet der die Befragung in der Arbeitszeit durchführen soll und der AG statt desssen Hänschenklein, der bisher noch nie an der Kasse sahs,dies machen soll. Es wäre auch keine Mitbestimmung wenn in einer 3er Gruppe der Schriftführende die Befragung durchführen soll und die anderen Beiden dafür eher nach ause gehen sollen? Wir haben auch keine Mitbestimmung wenn MA diese Befragung nach ihrer Arbeitsvertraglichen Arbeitszeit machen sollen------ dafür evtl. noch zum Kunden hinfahren sollen. Und natürlich dürfen alle Namen der Mitarbeiter in einem Fragebogen genannt werden und der AG darf begründen das zur leichteren Auswertung die Personalnummer schon mit dabei stehen sollte------so hat der BR doch die dann anstehenden Anhörungen zu Kündigungen viel schneller auf den Tisch, so das man schnell wieder zur Tagesordung übergehen kann. Time is Monny

Nicht umsonst habe ich oben erwähnt ob BR´s eigentlich noch ohne irgendwann einmal ergangene Urteile arbeiten und erkennen können. Eigentlich bräuchten wir in Deutschland nur noch 2 Personen BR´s. Einer der die Urteile zum AG rein bringt, und einer der sie raus sucht aus der Welt des www. Individualität gibt es leider keine mehr.

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