Erstellt am 24.08.2007 um 08:34 Uhr von ego112
Also ich habe nichts gefunden was dem widerspricht. D.h. noch nichts.
Siehe www.Minijob-Zentrale.de
Erstellt am 24.08.2007 um 10:49 Uhr von Robin H
Im TVöD z.B. ist das sogar ausdrücklich zugelassen, soweit das zweite Arbeitsverhältnis nich t im Zusammenhang mit dem ersten steht.
Wäre also mal interessant, in den einschlägigen TV zu sehen.
Erstellt am 24.08.2007 um 11:36 Uhr von Kölner
@Robin H
Darüberhinaus könnte ich mir immer vorstellen, dass die Sozialversicherungsträger vor allem aber auch der Fiskus ein solches AV intensivst prüfen werden!
Erstellt am 24.08.2007 um 11:40 Uhr von paula
Es ist grundsätzlich möglich , aber als AG würde ich mir das nicht antun. Die Diskussion bei der Lohnsteuer- bzw. Sozialversicherungsprüfung wird dann nämlich eine ganz heiße Kiste.
Da würde ich als AG genauso agieren wie die Bank hier!
Erstellt am 24.08.2007 um 11:42 Uhr von Kölner
@paula
Jepp...
Frauen :-)
Erstellt am 24.08.2007 um 13:11 Uhr von paula