Erstellt am 23.08.2007 um 14:54 Uhr von pirat
draw,
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsdatenerfassung
aber google ist bekannt?
Die Einführung von neuer Software und/oder neuer Technologien ist nach § 87.1.6 BetrVG ganz klar mitbestimmungspflichtig.
Wenn die Software zur Leistungskontrolle verwendet werden kann, hat der BR mit einem Mehrheitsbeschluss des Gremiums die Möglichkeit die Einführung dieser Software zu verhindern. Sollte der AG die Software bereits eingeführt haben ohne den BR darüber zu informieren, kann der BR verlangen, die Inbetriebnahme der Software zurückzuziehen (u.a. mittels §23 .3 BetrVG), notfalls per einsweiliger Verfügung.
Wichtig BV darüber, was darf erfasst werden, was nicht.
Erstellt am 24.08.2007 um 12:21 Uhr von MonikaH
In der Zeitschrift "Computer und Arbeit" vom Bund-Verlag ist zu dem Thema schon sehr viel geschrieben worden.
vielleicht sendet Dir der Verlag die entsprechenden Ausgaben zu.
Auch in soliserv.de kannst Du zu dem Thema was finden