Feiertagszulage bei Schulung an arbeitsfreien Tagen
Hallo,
ich habe im letzten Jahr eine Schulung belegt, die über den 1 November ging , also am Feiertag. Normalerweise werden Arbeiten an Feiertagen bei uns mit 150% Zulage vergütet. Laut Schichtenplan hätte ich an diesem Tag frei gehabt und der Arbeitgeber will die Zulage nicht bezahlen, da ich keinen Verlust bzw. Nachteil habe. Die Stunden für die Schulung wurden gutgeschrieben die Frage ist wirklich gibt es einen Anspruch auf die Zulage oder nicht?
Community-Antworten (7)
27.03.2019 um 17:27 Uhr
"1. November: In welchen Bundesländern ist Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag?
In Deutschland ist Allerheiligen in den katholisch geprägten Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie im Saarland ein gesetzlicher Feiertag."
Kann es sein, das "Deine" Firma in einem dieser Bundesländer ist, die Schulung aber in einem der "fehlenden" stattfand?
27.03.2019 um 17:32 Uhr
Der Ausgleich für BR-Seminare zielt auf Entgeltausfälle, die wegen der BR- Arbeit entstanden sind. Bei dir ist aber nichts ausgefallen.
27.03.2019 um 18:23 Uhr
Wenn an dem Ort, wo die Schulung stattgefunden hat, kein Feiertag war, dann steht auch einem für den Tag auch keine entsprechende Zulage zu.
27.03.2019 um 19:36 Uhr
an beiden Orten war der Feiertag, beides NRW
28.03.2019 um 07:48 Uhr
Achtung: Ausschließlich ausschlaggebend für einen Anspruch aus "Feiertagsarbeit für den BR" ist der Grund der Arbeit außerhalb der Normalarbeitszeit: Wenn das BETRIEBSBEDINGT war, besteht Anspruch auf Freizeitausgleich, oder nach 1 Monat auf Bezahlung. Wenn es aber BETRIEBSRATBEDINGT war (was hier vermutlich vorlag), besteht KEIN Anspruch auf Freizeitausgleich oder Bezahlung.
Wenn die Stunden durch den Arbeitgeber gutgeschrieben wurden, würde ich mich in diesem Fall ganz ruhig verhalten und mich freuen!
Siehe auch unbedingt: https://www.betriebsrat.com/video/73835/wird-betriebsratsarbeit-ausserhalb-der-normalen-arbeitszeit-verguetet/17764/egjppiiswae
28.03.2019 um 10:22 Uhr
Das ist alleine durch die Wechselschicht gegeben.
28.03.2019 um 10:30 Uhr
"....Laut Schichtenplan hätte ich an diesem Tag frei...." Betriebsratsarbeit ist ein Ehrenamt, für das das BRM nur dann entlohnt wird, wenn die Tätigkeit während der Normalarbeitszeit ausgeführt wird. Da das BRM an diesem Tag laut AG frei hatte, ist die "BR-Arbeit" an diesem Tag Betriebsratsbedingt, da der BR in der Regel die Schulungstermine selber festlegt. Etwas andere wäre der Fall, wenn die Schulung auf Bestreben der AG-Seite so gelegt worden ist. -> Meine subjektive Einschätzung
Verwandte Themen
Änderung der Arbeitszeit
ÄlterLiebe BR KollegInnen, unser Unternehmen wird aufgrund vermehrter Kundenwünsche den bedienten Betrieb in einigen Abteilungen verlängern wollen. Bis jetzt gibt es einen bedienten Betrieb von 07:00 bis
Verbot des Arbeitgebers zu einer Schulung zu gehen
ÄlterHallo zusammen, ich bin gerade etwas unter Strom, da ich mich noch nicht so auskenne, was die Betriebsratsarbeit angeht. Deswegen meine Frage. Ich habe am Dienstag meinen Entschluss geäußert den Betr
Änderung zulagen Zeiten
ÄlterHallo, Ich arbeite in einem Betrieb im Vollkontimodus und einem ewigen Schichtplan in folgendem Wechsel 2früh 6 bis14 Uhr, 2 Spät (14 bis 22) und 2 Nachschichten (22 bis 6) anschließend 3 Freie Tage.
Feiertagszulage
Älter2.10 mit Nachtschicht 22:00 angefangen und bis 6:00 in 3.10 rein gearbeitet wie wird das vergütet ohne TV feiertagszulage ja oder nein?
Geschäftsordnung - Teilnahme an nach Schichtplan arbeitsfreien Tagen?
ÄlterHallo Forum! Kann es als wichtiger Grund angesehen werden, wenn ein BR-Mitgl. an seinen arbeitsfreien Tagen nicht kommen möchte? Wir wollen das so in einer Geschäftsordnung festlegen, damit die Nachr