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Feiertagszulage bei Schulung an arbeitsfreien Tagen

K
Katano
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo,

ich habe im letzten Jahr eine Schulung belegt, die über den 1 November ging , also am Feiertag. Normalerweise werden Arbeiten an Feiertagen bei uns mit 150% Zulage vergütet. Laut Schichtenplan hätte ich an diesem Tag frei gehabt und der Arbeitgeber will die Zulage nicht bezahlen, da ich keinen Verlust bzw. Nachteil habe. Die Stunden für die Schulung wurden gutgeschrieben die Frage ist wirklich gibt es einen Anspruch auf die Zulage oder nicht?

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Community-Antworten (7)

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celestro

27.03.2019 um 17:27 Uhr

"1. November: In welchen Bundesländern ist Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag?

In Deutschland ist Allerheiligen in den katholisch geprägten Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie im Saarland ein gesetzlicher Feiertag."

Kann es sein, das "Deine" Firma in einem dieser Bundesländer ist, die Schulung aber in einem der "fehlenden" stattfand?

K
kratzbürste

27.03.2019 um 17:32 Uhr

Der Ausgleich für BR-Seminare zielt auf Entgeltausfälle, die wegen der BR- Arbeit entstanden sind. Bei dir ist aber nichts ausgefallen.

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outofmemory

27.03.2019 um 18:23 Uhr

Wenn an dem Ort, wo die Schulung stattgefunden hat, kein Feiertag war, dann steht auch einem für den Tag auch keine entsprechende Zulage zu.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/entgeltfortzahlung-bei-landes-und-auslaendischen-feiertagen_76_175664.html

K
Katano

27.03.2019 um 19:36 Uhr

an beiden Orten war der Feiertag, beides NRW

E
ExBoMa

28.03.2019 um 07:48 Uhr

Achtung: Ausschließlich ausschlaggebend für einen Anspruch aus "Feiertagsarbeit für den BR" ist der Grund der Arbeit außerhalb der Normalarbeitszeit: Wenn das BETRIEBSBEDINGT war, besteht Anspruch auf Freizeitausgleich, oder nach 1 Monat auf Bezahlung. Wenn es aber BETRIEBSRATBEDINGT war (was hier vermutlich vorlag), besteht KEIN Anspruch auf Freizeitausgleich oder Bezahlung.

Wenn die Stunden durch den Arbeitgeber gutgeschrieben wurden, würde ich mich in diesem Fall ganz ruhig verhalten und mich freuen!

Siehe auch unbedingt: https://www.betriebsrat.com/video/73835/wird-betriebsratsarbeit-ausserhalb-der-normalen-arbeitszeit-verguetet/17764/egjppiiswae

K
Katano

28.03.2019 um 10:22 Uhr

Das ist alleine durch die Wechselschicht gegeben.

E
ExBoMa

28.03.2019 um 10:30 Uhr

"....Laut Schichtenplan hätte ich an diesem Tag frei...." Betriebsratsarbeit ist ein Ehrenamt, für das das BRM nur dann entlohnt wird, wenn die Tätigkeit während der Normalarbeitszeit ausgeführt wird. Da das BRM an diesem Tag laut AG frei hatte, ist die "BR-Arbeit" an diesem Tag Betriebsratsbedingt, da der BR in der Regel die Schulungstermine selber festlegt. Etwas andere wäre der Fall, wenn die Schulung auf Bestreben der AG-Seite so gelegt worden ist. -> Meine subjektive Einschätzung

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