Erstellt am 27.03.2019 um 16:27 Uhr von celestro
"1. November: In welchen Bundesländern ist Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag?
In Deutschland ist Allerheiligen in den katholisch geprägten Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie im Saarland ein gesetzlicher Feiertag."
Kann es sein, das "Deine" Firma in einem dieser Bundesländer ist, die Schulung aber in einem der "fehlenden" stattfand?
Erstellt am 27.03.2019 um 16:32 Uhr von Kratzbürste
Der Ausgleich für BR-Seminare zielt auf Entgeltausfälle, die wegen der BR- Arbeit entstanden sind. Bei dir ist aber nichts ausgefallen.
Erstellt am 27.03.2019 um 17:23 Uhr von outofmemory
Wenn an dem Ort, wo die Schulung stattgefunden hat, kein Feiertag war, dann steht auch einem für den Tag auch keine entsprechende Zulage zu.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/entgeltfortzahlung-bei-landes-und-auslaendischen-feiertagen_76_175664.html
Erstellt am 27.03.2019 um 18:36 Uhr von Katano
an beiden Orten war der Feiertag, beides NRW
Erstellt am 28.03.2019 um 06:48 Uhr von ExBoMa
Achtung:
Ausschließlich ausschlaggebend für einen Anspruch aus "Feiertagsarbeit für den BR" ist der Grund der Arbeit außerhalb der Normalarbeitszeit: Wenn das BETRIEBSBEDINGT war, besteht Anspruch auf Freizeitausgleich, oder nach 1 Monat auf Bezahlung. Wenn es aber BETRIEBSRATBEDINGT war (was hier vermutlich vorlag), besteht KEIN Anspruch auf Freizeitausgleich oder Bezahlung.
Wenn die Stunden durch den Arbeitgeber gutgeschrieben wurden, würde ich mich in diesem Fall ganz ruhig verhalten und mich freuen!
Siehe auch unbedingt:
https://www.betriebsrat.com/video/73835/wird-betriebsratsarbeit-ausserhalb-der-normalen-arbeitszeit-verguetet/17764/egjppiiswae
Erstellt am 28.03.2019 um 09:22 Uhr von Katano
Das ist alleine durch die Wechselschicht gegeben.
Erstellt am 28.03.2019 um 09:30 Uhr von ExBoMa
"....Laut Schichtenplan hätte ich an diesem Tag frei...."
Betriebsratsarbeit ist ein Ehrenamt, für das das BRM nur dann entlohnt wird, wenn die Tätigkeit während der Normalarbeitszeit ausgeführt wird. Da das BRM an diesem Tag laut AG frei hatte, ist die "BR-Arbeit" an diesem Tag Betriebsratsbedingt, da der BR in der Regel die Schulungstermine selber festlegt. Etwas andere wäre der Fall, wenn die Schulung auf Bestreben der AG-Seite so gelegt worden ist.
-> Meine subjektive Einschätzung