Geschäftsordnung - Teilnahme an nach Schichtplan arbeitsfreien Tagen?
Hallo Forum! Kann es als wichtiger Grund angesehen werden, wenn ein BR-Mitgl. an seinen arbeitsfreien Tagen nicht kommen möchte? Wir wollen das so in einer Geschäftsordnung festlegen, damit die Nachrücker häufiger an den Sitzungen teilnehmen können.
Community-Antworten (4)
19.02.2007 um 21:44 Uhr
@kawa, das braucht ihr doch nicht in einer Geschäftsordnung festlegen.... Wenn ein BR-Mitglied an seinem arbeitsfreien Tag nicht zur Sitzung kommen will, tritt automatisch ein Ersatzmitglied an seine Stelle...
19.02.2007 um 21:53 Uhr
@Mona-Lisa Geht das denn so ohne weiteres?
@kawa Nach der Lektüre dieses zweiten freds würde ich die Erstellung einer GO ganz sein lassen!
19.02.2007 um 22:11 Uhr
@Kölner, na, was hast du denn wieder in der Hinterhand? :-)) der DKK , § 25 II hat zumindest nicht's dagegen....
19.02.2007 um 22:35 Uhr
"Teilnahme an nach Schichtplan arbeitsfreien Tagen" >> "Wenn ein BR-Mitglied an seinem arbeitsfreien Tag nicht zur Sitzung kommen will, tritt automatisch ein Ersatzmitglied an seine Stelle..."
Mona-Lisa,
seit wann liegt denn hier ein Verhinderungsgrund vor???? Ich bin doch sehr verwundert!
Und den Rest der obigen Anfrage würde ich mal mit "Gewillkürter Stellvertretung durch Ersatzmitglieder" umschreiben wollen...
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