Hallo Kollegen,

ein MA der fristlos, hilfsweise fristgerecht gekündigt wurde, möchte von uns alle Unterlagen der Anhörung nach §102 BetrVG für seinen Anwalt haben.
In seiner Kündigung sind wohl keine genauen Gründe genannt.

Dürfen solche Unterlagen herausgegeben werden?

Danke
Franz-Josef