W.A.F. LogoSeminare

Darf BR Unterlagen zur Anhörung nach 102 an Anwalt rausgeben?

F
Franz-Josef
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

ein MA der fristlos, hilfsweise fristgerecht gekündigt wurde, möchte von uns alle Unterlagen der Anhörung nach §102 BetrVG für seinen Anwalt haben. In seiner Kündigung sind wohl keine genauen Gründe genannt.

Dürfen solche Unterlagen herausgegeben werden?

Danke Franz-Josef

3.89805

Community-Antworten (5)

M
Mona-Lisa

21.08.2007 um 13:37 Uhr

@Franz-Josef, warum fordert der Anwalt die Unterlagen nicht vom AG?

F
Frabz-Josef

21.08.2007 um 13:42 Uhr

Hallo Mona-Lisa, das habe ich dem MA auch gesagt. Er versteht nicht ganz, warum wir die Unterlagen nicht herausgeben. Er sagt, wir wären doch für ihn da. Ich möchte es Ihm genau erklären. Meiner Meinung ist eine BR-Sitzung nicht öffentlich, also gehen die Unterlagen auch niemanden was an. Der einzige den man sie zeigt, ist ein Richter, wenn er sie anfordert. Sehe ich das richtig so?

Gruß Franz-Josef

C
Catweazle

21.08.2007 um 14:02 Uhr

@Franz-Josef,

der MA könnte die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrat bestreiten. Dann liegt die Beweislast beim Arbeitgeber.

WH
Wendel H

21.08.2007 um 14:07 Uhr

Da hätte ich kein Problem damit, ihm die zu geben. Ausnahme: Kündigung in der Probezeit.

M
Mona-Lisa

21.08.2007 um 14:20 Uhr

@all, nehmt euch mal die Zeit, die Frage 15064 samt allen Antworten durchzulesen.... :-)

Ihre Antwort