Darf BR Unterlagen zur Anhörung nach 102 an Anwalt rausgeben?
Hallo Kollegen,
ein MA der fristlos, hilfsweise fristgerecht gekündigt wurde, möchte von uns alle Unterlagen der Anhörung nach §102 BetrVG für seinen Anwalt haben. In seiner Kündigung sind wohl keine genauen Gründe genannt.
Dürfen solche Unterlagen herausgegeben werden?
Danke Franz-Josef
Community-Antworten (5)
21.08.2007 um 13:37 Uhr
@Franz-Josef, warum fordert der Anwalt die Unterlagen nicht vom AG?
21.08.2007 um 13:42 Uhr
Hallo Mona-Lisa, das habe ich dem MA auch gesagt. Er versteht nicht ganz, warum wir die Unterlagen nicht herausgeben. Er sagt, wir wären doch für ihn da. Ich möchte es Ihm genau erklären. Meiner Meinung ist eine BR-Sitzung nicht öffentlich, also gehen die Unterlagen auch niemanden was an. Der einzige den man sie zeigt, ist ein Richter, wenn er sie anfordert. Sehe ich das richtig so?
Gruß Franz-Josef
21.08.2007 um 14:02 Uhr
@Franz-Josef,
der MA könnte die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrat bestreiten. Dann liegt die Beweislast beim Arbeitgeber.
21.08.2007 um 14:07 Uhr
Da hätte ich kein Problem damit, ihm die zu geben. Ausnahme: Kündigung in der Probezeit.
21.08.2007 um 14:20 Uhr
@all, nehmt euch mal die Zeit, die Frage 15064 samt allen Antworten durchzulesen.... :-)
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