Erstellt am 21.08.2007 um 11:00 Uhr von Homeland25
§ 87, 1 Punkt 10 BetrVG
Entlohnungsmethoden, Entlohnungsgrundsätze
absolutes Mitspracherechts des Betriebsrats (geht bis zur Einigungsstelle!)
LG
Erstellt am 21.08.2007 um 11:11 Uhr von waass
Ja schon, das ist soweit bekannt.
fakt ist aber das es bei uns schon prämie gibt - wir wollen die eben ändern weil auch immer nachgebvessert wurde...
Erstellt am 21.08.2007 um 11:11 Uhr von waass
a schon, das ist soweit bekannt.
fakt ist aber das es bei uns schon prämie gibt - wir wollen die eben ändern weil auch immer nachgebvessert wurde...
Erstellt am 21.08.2007 um 12:24 Uhr von Homeland25
Ja, aber was ist jetzt die Frage?
Ihr habt bei der Änderung ein Mitbestimmungsrecht! Regt eine Änderung doch an... Wo ist das Problem?
Erstellt am 24.08.2007 um 09:26 Uhr von Edelweis
Habt Ihr die vorhandenen Prämien mit einer Betriebsvereinbarung geregelt? Dann müsstet Ihr diese kündigen und neu verhandeln, um nachzubessern. Wenn nicht, solltet Ihr m.E. eine abschließen.
Wir arbeiten auch gerade daran und zwar schon einige Monate, weil so vieles zu bedenken ist und was wir wollen nicht immer der AG will. Viel Glück.