Weiterbildungsmöglichkeiten ohne Seminarteilnahme
Hallo zusammen, ich bin seit kurzem Ersatzmitglied in einem neu gegründeten BR. Allerdings war ich bereits auf zig-Sitzungen geladen. Bei jedem Beschluss, der gefasst wurde, kam ich mir ein kleines bißchen "doof" vor, weil ich zum einen noch auf keiner Schulung war, zum anderen das Gefühl habe, zu wenig Informationen zu haben. Auf meine Frage hin, ob es möglich ist, die Ersatzmitglieder zu schulen, erhielt ich eine glatte Absage - aus Kostengründen nicht möglich. - Frage: Welche Möglichkeiten der Weiterbildung habe ich ohne Seminare? Kann mir jemand einen Tipp geben? Danke.
Community-Antworten (13)
20.08.2007 um 22:59 Uhr
naja, die kostengründe kann ich nicht nachvollziehen, wenn du ständig als ersatz dabei bist, steht dir eine "grundausbildung" wohl zu. wer gibt den das argument? sprich mal mit deinem brv, der sollte sich im kommentar zum 37'er schlau machen.
20.08.2007 um 23:01 Uhr
Hallo Chloe24.
Also ich verstehe den BR nicht. Der BR hat sich nicht um die Kosten zu kümmern, sondern darum, dass seine Mitglieder gut geschult sind, das schließt in meinen Augen Ersatzmitglieder mit ein. Das bedeutet, dass der BR nur einen korekten Beschluß fassen muß und dich dann zu Seminaren nach §37 Abs 6 schickt. Wenn du doch mit beschließen mußt, mußt du doch auch das Wissen haben, das wird in Seminaren mitgeteilt. Ganz wichtig dabei sind die BR Seminare. Das mußt du irgendwie deinen Kollegen mitteilen. Frage auch mal deine Gewerkschaft.
20.08.2007 um 23:13 Uhr
danke erstmal. Aber das Argument "aus Kostengründen" kommt vom BR ! Nach welcher Zeit steht denn eigentlich fest, ob man nicht doch zum Vollmitglied wird(sorry, wenn ich mich nicht ganz korrekt ausdrücke).
Was gibts denn so an Lesestoff? Hab mir natürlich schon einiges zugelegt, aber sich so im stillen Kämmerlein weiterbilden, ist nicht wirklich leicht. Da fehlt einem doch glatt ein Gegenüber zur Diskussion ....
20.08.2007 um 23:35 Uhr
Chloe24, wenn Du als Ersatzmitglied ständig zu Betriebsratsitzungen eingeladen wirst, sollte dies auch den Anspruch auf entsprechende Schulung begründen. Hält der BR es nicht für nötig dich auf entsprechendes Schulungen zu schicken, solltest du künftig dem BR vor einer Beschlussfassung mitteilen, dass du aufgrund mangelnder Sachkenntnis nicht an der Abstimmung teilnimmst.
20.08.2007 um 23:40 Uhr
@der alte Heini, danke für den Tipp. Aber hast du vielleicht noch ne Idee, wie ich mich trotzdem noch weiter informieren kann? Ich bin ja durchaus bereit, mir Wissen anzueignen, auch aus eigenem Antrieb. Aber was würde denn (ausser Seminar natürlich) noch Sinn machen?
20.08.2007 um 23:45 Uhr
dem br steht einsicht in die unterlagen zu. versuchs erstmal damit - wenn du eingeladen sist ab in's büro und ausgibig vorbereiten - bücher lesen (kommentar und betrvg habt ihr ja), letztes protokoll, ... solange, bis dem brv das auf die nuß geht
du mußt aber eingeladen sein, als ersatz allein reichts nicht.
21.08.2007 um 00:00 Uhr
hans schreibt: ---du mußt aber eingeladen sein, als ersatz allein reichts nicht.--- Das ist falsch!!!
21.08.2007 um 00:03 Uhr
@hans und der alte heini kann ich denn nicht einfach in das BR-Büro spazieren und mir mal die Protokolle, Buecher etc. anschauen, ohne das eine konkrete Einladung vorliegt? Ich bin da mega-verunsichert.
21.08.2007 um 00:15 Uhr
Heini, vor Gericht zählt m.E. immer die Ladung als Beweis, dass man ein ordentliches Mitglied vertritt.
21.08.2007 um 00:19 Uhr
Chloe24 Ist ein Betriebsratsmitglied rechtlich oder zeitweilig verhindert und übt sein Amt nicht aus, so ist das Ersatzmitglied vollwertiges Mitglied des Betriebsrates; nimmt an der Betriebsratssitzung teil, hat gleichfalls das Recht auf deren Vor- und Nachbereitung und das RECHT ZUR ERLEDIGUNG ANDERER ERFORDERLICHER BETRIEBSRATSARBEIT. Somit dürftest Du dich während deiner Vertretungszeit auch mit Selbststudium, zum Beispiel mit Fachbüchern aus der Betriebsratsbibliothek, in deiner Arbeitszeit beschäftigen. Also, wenn Du als Ersatzmitglied wegen Verhinderung eines ordentl. Betriebsratsmitglied automatisch stellvertretend in den BR rückst, hast du die Möglichkeit entsprechend für notwendige BR Arbeit aktiv zu werden. Dafür musst du dich aber unbedingt bei deinem nächsten Vorgesetzten abmelden. Der Vorgesetzt muss dir die BR Arbeit NICHT genehmigen sondern hat nur deine Abmeldung zur Kenntnis zu nehmen. Der BRV ist verpflichtet dich rechtzeitig über deine Stellvertretung zu informieren.
BAG v. 17.1.1979 – 5 AZR 891/77. »Ersatzmitglieder vertreten ordentl. Mitglieder des BR nicht nur in einzelnen Amtsgeschäften, etwa in der Teilnahme an BR-Sitzungen. Sie rücken vielmehr für die Dauer der Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitgliedes in den BR nach (§ 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG)« »Sie müssen deshalb alle Aufgaben eines ordentlichen Betriebsratsmitgliedeswahrnehmen. Ordentliche Mitglieder des Betriebsrates werden auch außerhalb von Betriebsratssitzungen tätig, etwa wenn sie sich mit Beschwerden eines Arbeitnehmers befassen oder sich informieren und Beratungen im Betriebsrat vorbereiten. Diese Rechte und Befugnisse haben für die Dauer der Vertretungszeit ebenfalls die Ersatzmitglieder. Nur so ist gewährleistet, dass jederzeit die vom Gesetz vorgeschriebene Zahl von Betriebsratsmitgliedern im Betrieb tätig werden kann.« AP Nr. 5 zu § 15 KSchG 1969.
LAG Niedersachsen v. 14.5.1987 – 3Sa 1233/86. »Wenn der Tatbestand der Verhinderung gegeben ist, rückt das Ersatzmitglied »automatisch« kraft Gesetzes nach, ohne dass es irgendeines weiteren konstitutiven Aktes, wie etwa eines Betriebsratsbeschlusses, bedarf.«
21.08.2007 um 02:01 Uhr
@Heini,
du hast es wieder mal getroffen. Ist wohl dein Lieblingsthema.
"Der BRV ist verpflichtet dich rechtzeitig über deine Stellvertretung zu informieren."
Dieser Satz interessiert mich brennend. Hast du auch eine Quellenangabe?
21.08.2007 um 12:19 Uhr
Ich bin z. Z. auch Ersatzmitglied, war jedoch bis auf 3x bei jeder Sitzung in dieser Legislaturperiode geladen. Mit Seminar hatte ich keine Schwierigkeiten. Es geht!!! Dranbleiben!
21.08.2007 um 13:00 Uhr
Hallo Chloe, ich noch mal. Du kannst Dir auch einige kostenlose Newsletter zur BR-Arbeit bestellen, ist manchmal auch ganz hilfreich um sich in Themengebiete zu vertiefen. Hier einige Beispiele: www.... arbeitsrecht.de, TVoeD online, personalverlag. de, bwr-media.de, betriebsrat-mitbestimmung.de, recht-im-blick.de,...
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