In unserem Unternehmen wurden in der letzten Zeit in einem neugeschaffenen Kunden-Betreuungsbereich 7 neue Mitarbeiter eingestellt. 6 Mitarbeiter ( sowohl männliche wie weibliche) wurden in der selben Tarifgruppe platziert. Ein MAer (männlich) wurde jedoch mit einer um eine Stufe höheren TG eingestellt. Nunmehr legt uns der AG eine neue Einstellung einer Mitarbeiterin mit der niedrigeren TG vor. Teile des Gremiums sind der Auffassung, dies verstoße gegen das AGG, weil sie der Meinung sind, die niedrigere TG wird deshalb gezahlt, weil es sich um eine Frau handelt. Diese Rechtsauffassung ist mM nach an den Haaren herbeigezogen, da der höher bezahlte Kollege bei seinem Vorstellungsgespräch lediglich besser "gepokert" hat.
Welche Rechtsauffassung ist richtig?
Erstellt am 21.08.2007 um 11:06 Uhr von Homeland25
Gehalt ist Verhandlungssache. Bei der Eingruppierung muss der BR nur die mindesthohe Stufe berücksichtigen, wenn jemand höher eingruppiert wird, ist dies kein Problem.