Erstellt am 20.08.2007 um 14:44 Uhr von matze83
HI
deine Kündigungsfrist richtet sich nach AV / TV / BGB, je nachdem. Als BR bist du aber nur außerordenlich kündbar, d.h. wenn du gekündigt werden möchtest(????) solltest du erst mal dein BR Amt niederlegen und nach 1 Jahr ist der besondere Kündigungsschutz weg. Dann darf dein AG dich kündigen - selbst kündigen ist da schneller.
Erstellt am 20.08.2007 um 14:46 Uhr von DonJohnson
Hallo.
Sollst du oder möchtest du gekündigt werden? Eine Kündigung von BRM geht nur nach §103 BetrVG. Hierbei ist die Kündigungsfrist 3 Tage. Man kann aber meines Wissens die Kündigung sozialverträglich durchziehen, dann kann es behandelt werden wie eine ordentliche Kündigung und auch hier gilt, wo kein Kläger da kein Richter.
Erstellt am 20.08.2007 um 21:42 Uhr von Der alte Heini
Der Richter könnte dann die Leistungstelle der Agentur für Armut sein, wenn JayBee dann eine Sperre ihres Arbeitslosengeldes bekommt.