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Kündigung von Betriebsratmitgliedern

J
JayBee
Jan 2018 bearbeitet

Hi,

ich bin stellvertr. Vorsitzende und soll/möchte auch aufgrund meiner Krankheit gekündigt werden. welche Kündigungsfristen gibt es bzw. wo finde ich die? Habe schon Bücher ohne Ende gewälzt und nix gefunden. holfe! und danke für dieselbige

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Community-Antworten (3)

M
matze83

20.08.2007 um 16:44 Uhr

HI

deine Kündigungsfrist richtet sich nach AV / TV / BGB, je nachdem. Als BR bist du aber nur außerordenlich kündbar, d.h. wenn du gekündigt werden möchtest(????) solltest du erst mal dein BR Amt niederlegen und nach 1 Jahr ist der besondere Kündigungsschutz weg. Dann darf dein AG dich kündigen - selbst kündigen ist da schneller.

D
DonJohnson

20.08.2007 um 16:46 Uhr

Hallo. Sollst du oder möchtest du gekündigt werden? Eine Kündigung von BRM geht nur nach §103 BetrVG. Hierbei ist die Kündigungsfrist 3 Tage. Man kann aber meines Wissens die Kündigung sozialverträglich durchziehen, dann kann es behandelt werden wie eine ordentliche Kündigung und auch hier gilt, wo kein Kläger da kein Richter.

DAH
Der alte Heini

20.08.2007 um 23:42 Uhr

Der Richter könnte dann die Leistungstelle der Agentur für Armut sein, wenn JayBee dann eine Sperre ihres Arbeitslosengeldes bekommt.

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