Wie hoch muss der gewerkschaftliche Organisationsgrad in einem Betrieb sein, um Vertrauensleute wählen zu können?
Wieviele Mitarbeiter eines Betriebes müssen gewerkschaftlich organisiert sein, damit Vertrauensleute gewählt werden können? Reicht es, wenn ein Mitarbeiter gewerkschaftlich organisiert ist, oder muss es ein bestimmter Prozentsatz sein?
Danke für die Antworten. Was mich aber immer noch interessiert, ist die Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder: 1, 2 ,... n. Wieviele mindestens? Einer wird nicht reichen, denn der wählt sich dann ja selber als Vertrauensmann, da ja lediglich Gewerkschaftsmitglieder wählen dürfen. Welcher Paragraph welchen Gesetzes gibt Auskunft darüber?
Community-Antworten (2)
20.08.2007 um 16:50 Uhr
Hallo. Also Gesetze gibt es darüber nicht, was auch irgendwie logisch ist. Was ist denn ein VK? Das sind doch Bindeglieder zwischen BR und Gewerkschaft. Eine Faustregel besagt, pro fünf Gewerkschaftler ein VK. Wobei auch BRM Status als VK bekommen können, muß nur bei der Gewerkschaft angemeldet werden. BRM brauchen nicht als VK gewählt werden.
20.08.2007 um 16:52 Uhr
Moin Burkhard, Vertrauensleute-Wahlen Für die Vertrauensleutewahl gibt es - anders als bei der Wahl des Betriebsrats - keine gesetzlichen Bestimmungen oder Fristen.
Im Bereich z.B. der IG Metall finden Vertrauensleutewahlen bundesweit alle vier Jahre statt. Die Wahlen der IG-Metall Vertrauensleute laufen vom 1. März bis 31. Oktober 2008.
Wer kann gewählt werden? Wer gewählt werden will, muss Mitglied der Gewerkschaft sein - und das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen genießen. Weitere Informationen gibt es bei der örtlichen Gewerkschafts-Verwaltungsstelle
Wer kann wählen? Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Gewerkschaft
Vertrauensleute
Hinweise zur Wahl von Vertrauensleuten
Besonders in Betrieben, in denen zum ersten Mal Vertrauensleute gewählt werden, taucht die Frage auf: Wie geht das? Dazu gibt es Hilfe.
Erste Anlaufstelle ist die örtliche Verwaltungsstelle der Gewerkschaft. Dort gibt es Beratung und auch das Informationsmaterial zur Vertrauensleutewahl. Gut ist es, wenn der Betriebsrat die Wahl unterstüzt.
Bei der Wahl sollte folgendes berücksichtigt werden:
Die Mitglieder der Gewerkschaft im Betrieb müssen über die Absicht informiert werden, Vertrauensleute zu wählen. Es sind Bereiche festzulegen, in denen Vertrauensleute gewählt werden sollen. Erfahrungswert: Ihre Wirkungsbereiche sollten nicht mehr als 20 Beschäftigte umfassen. Man braucht einen Zeitplan für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl Ein Wahlvorstand muss gebildet werden Mögliche Kandidatinnen und Kandidaten für die einzelnen Bereiche/Abteilungen müssen angesprochen werden
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