Beschädigung von Arbeitsmaterialien
Hallo Ein Azubi in unserer Firma hat sein Sicherheitshandschuh auf eine Maschine gelegt und sich anderweitig beschäftigt ,als ein kolege schrie mach die Maschine an ,dies tat er und der Handschuh wurde zerstört.Meine frage muss er diesen handschuh Bezahlen?
Community-Antworten (5)
20.08.2007 um 12:01 Uhr
Hallo Die_Wiltmänner,
der Azubi wird diesen Sicherheitshandschuh nicht bezahlen müssen. Nur wenn ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann, muss er zahlen.
Bei einem Azubi ist außerdem auch noch sein Ausbildungsstand zu berücksichtigen.
20.08.2007 um 12:01 Uhr
Arbeitnehmerhaftung Suchfunktion
Die allgemeinen Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung sind:
Bei Vorsatz ,oder grober Fahrlässigkeit,muß der Arbeitnehmer in der Regel voll haften.
Bei leichter Fahrlässigkeit "Pechgehabt" muß der AN nicht haften.
Bei dem hohen Wiederbeschaffungswert, der Handschuhs, kommt ihm zugute, daß die Machine heil blieb.
20.08.2007 um 17:12 Uhr
Auch bei mittlerer Fahrlässigkeit (frag mich hier aber nicht nach der Definition in diesem Falle) kann der AG den AN in Regress nehmen.
Der Haftungsausschluss bei mittlerer Fahrlässigkeit war z.B. im BAT geregelt (Haftungsprivileg), und ist im TVöD entfallen.
20.08.2007 um 18:56 Uhr
fahrlässigkeit?
ich halte es mit dem pirat... wenns natürlich der brilliantenbesetzte superarbeitshandschuh war, dann siehts böse aus :)))
nee, im ernst... hier ist nicht passiert an der maschine. das ist das wesentliche. ob der handschuh bezahlt werden muss kann man z.b. in einer BV regeln. fällt unter den 87er... das sollte der BR mal ansprechen weil das mitbestimmungspflichtig ist. ich glaube da wird jeder arbeitgeber eher auf den handschuh pfeifen bevor er sich auch noch mit dem BR, der das bestimmt gerne geregelt hätte, anlegt ;))))
schutzmittel wie sicherheitsschuhe etc. muss der AG übrigends eh stellen...
21.08.2007 um 19:33 Uhr
Schöne Geschichte!
Vielleicht solltet Ihr den Azubi vor solch einem Choleriker beschützen und den mal auf die Maschine legen. Dann kann der ja den Azubi immer noch mal anbrüllen, dass der die anstellt.
tststs Dinge jibbet! neenee!
Bei solch einem Gehabe geistig überlegener Vorgesetzter und selbsternannter Bessermacher läuft man als Azubi ja unter ständiger Gefahr durch die Firma. Da sollte man mal eingreifen und nicht noch durch unsinnige Beschuldigungen und Anforderungen Unsicherheit erzeugen. Das sieht mir doch sehr nach Mobbing in Reinkultur aus. Schulung darüber? Hier beim WAF jibbet bestimmt ein oder zwei oder drei Seminare dazu!?
Bis denno....
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