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Fristlose Kündigung - wegen mutwilliger Beschädigung seiner persönlichen Schutzbekleidung?

R
rudolfo
Jan 2018 bearbeitet

Kündigung wegen Mutwilliger Beschädigung seiner Persönlichen Schutzbekleitung. Ist dies Rechtens. Hallo es dreht sich um Arbeitshandschue die nur leicht verschmutzt waren den man dann einfach einen Finger abgeschnitten hat um Neue zu bekommen. Dies haben Zwei Zeugen gesehen.

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Community-Antworten (2)

H
HHHHHF

30.10.2009 um 10:03 Uhr

du hast doch hier schon gefragt, warum aktuallisierst du nicht diesen Beitrag 30869 ??

http://www.betriebsrat.com/index.php?purl=/showquestion.html&qid=30869&qpage=&nav=&theme=&keyword=&Site=BR-Forum&Menue=

E
Erwin

30.10.2009 um 10:29 Uhr

@rudolfo

ob 2 Fonger oder 5 spielt eigentlich keine Rolle. Es bleibt beim Sachverhalt der vorsätzlichen Sachbeschädigung.

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