Muss der Arbeitgeber seinen MA einräumen, dass diese ihre Wertsachen einschließen können? Versicherungsschutz?
Hallo,
zur Zeit bzw. bisher war es so, dass neu eingestellte Sachbearbeiter in unserem Unternehmen einen Container erhalten haben. Dieser Container diente bisher daführ, dass man seine Wertsachen, Büromaterialen usw. verstauen konnte. Nun jedoch, erhalten neue Mitarbeiter keinen Container mehr und auch alt eingesessene Mitarbeiter müssen, sofern sie in eine andere Abteilung versetzt werden, ihren Container abgeben.
Meine Frage ist nun, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht und ob der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Möglichkeit einräumen muss, ihre Wertsachen einschließen bzw. verstauen zu können? Dies ist auch in dem Hinblick wichtig, da wir Ende des Jahres in ein neues Gebäude ziehen und niemand bisher weiß, ob die Container mit ziehen oder nicht.
Für schnelle Antworten wäre ich dankbar.
Community-Antworten (7)
20.08.2007 um 10:09 Uhr
Hallo Axel, nach den Arbeitsstättenrichtlinien muß der AG seinen MA Spinde (Container) zur Verfügung stellen, um private Gegenstände und Wertsachen darin aufzubewahren.
20.08.2007 um 10:26 Uhr
@pit47, mich würde interessieren, wo Du dieses "rausgelesen" hast.
20.08.2007 um 11:52 Uhr
Hallo ego112 und andere, im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 24. August 2004.
Anhang zu den Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über Arbeitsstätten unter 4. Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume......
20.08.2007 um 12:41 Uhr
@pit47, dass von Dir genannte bezieht sich nicht auf Büroarbeitsplätze für Sachbearbeiter.
20.08.2007 um 13:54 Uhr
@ ego112, Büroräume sind auch Arbeitsstätten, also gelten auch die Anforderungen zu den Sozialräumen. Wenn in den Sozialräumen keine Gelegenheit vorhanden ist, um seine Privatsachen einzuschließen, muss dieses eben am Arbeitsplatz geschehen können.
20.08.2007 um 23:06 Uhr
Büroräume sind auch Arbeitsstätten, also gelten auch die Anforderungen zu den Sozialräumen.
Was hat ein Sozialraum mit der Frage zu tun, ob der AG einen Container für persönliche Wertsachen stellen muss? Das muss er sowieso NICHT!
Ich kenne keine Sachbearbeiter, die bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen ...
Der AG muss Sachbearbeitern folglich KEINEN Umkleideraum zur Verfügung stellen...
Und wenn der AG KEINEN Umkleideraum für den Wechsel Privat- /Arbeitskleidung zur Verfügung stellen muss...
muss der AG auch KEINEN abschließbaren Schrank für die KLEIDUNG zur Verfügung stellen....
Aber jedem AN muss eine Kleiderablage zur Verfügung stehen, auch einem Sachbearbeiter!
21.08.2007 um 11:04 Uhr
. . . es ging doch nicht um Kleidung, sondern um Wertsachen, oder?
Verwandte Themen
Erklärungsfrist doppelte Stützunterschriften vs. Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen
ÄlterHallo, wenn mehrere Vorschlagslisten eingereicht werden und doppelte Stützunterschriften geleistet werden, werden die Leister der Unterstützungsunterschrift aufgefordert, sich innerhalb einer Frist
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Konstituierende sitzung
ÄlterHallo zusammen.. Es ist geschafft auch wir haben unsere betriebsratswahlen hinter uns. Ich trete nun die 6. Amtsperiode an. In der letzten war ich leider zu Beginn nur ersatz, jedoch jetzt wieder dire
AGG in BV unberücksichtigt - wie kann man diese BV anfechten?
ÄlterKomme ich mal zum Sachverhalt: Im Betrieb besteht eine BV über die Jahresarbeitszeit. Diese regelt durch ein Ampelmodel, (Grüne, Gelbe und Rote Phasen)was mit aufgelaufenen Überstunden und Minussal
BV Mobile Arbeit
ÄlterGuten Tag, der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat einen BV-Entwurf Mobile Arbeit vorgelegt. Hierin definiert der Arbeitgeber die Mobile Arbeit in den Privaträumen als Home Office und an anderen Orten