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Muss der Arbeitgeber seinen MA einräumen, dass diese ihre Wertsachen einschließen können? Versicherungsschutz?

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axel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

zur Zeit bzw. bisher war es so, dass neu eingestellte Sachbearbeiter in unserem Unternehmen einen Container erhalten haben. Dieser Container diente bisher daführ, dass man seine Wertsachen, Büromaterialen usw. verstauen konnte. Nun jedoch, erhalten neue Mitarbeiter keinen Container mehr und auch alt eingesessene Mitarbeiter müssen, sofern sie in eine andere Abteilung versetzt werden, ihren Container abgeben.

Meine Frage ist nun, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht und ob der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Möglichkeit einräumen muss, ihre Wertsachen einschließen bzw. verstauen zu können? Dies ist auch in dem Hinblick wichtig, da wir Ende des Jahres in ein neues Gebäude ziehen und niemand bisher weiß, ob die Container mit ziehen oder nicht.

Für schnelle Antworten wäre ich dankbar.

8.03107

Community-Antworten (7)

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pit47

20.08.2007 um 10:09 Uhr

Hallo Axel, nach den Arbeitsstättenrichtlinien muß der AG seinen MA Spinde (Container) zur Verfügung stellen, um private Gegenstände und Wertsachen darin aufzubewahren.

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ego112

20.08.2007 um 10:26 Uhr

@pit47, mich würde interessieren, wo Du dieses "rausgelesen" hast.

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pit47

20.08.2007 um 11:52 Uhr

Hallo ego112 und andere, im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 24. August 2004.

Anhang zu den Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über Arbeitsstätten unter 4. Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume......

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ego112

20.08.2007 um 12:41 Uhr

@pit47, dass von Dir genannte bezieht sich nicht auf Büroarbeitsplätze für Sachbearbeiter.

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pit47

20.08.2007 um 13:54 Uhr

@ ego112, Büroräume sind auch Arbeitsstätten, also gelten auch die Anforderungen zu den Sozialräumen. Wenn in den Sozialräumen keine Gelegenheit vorhanden ist, um seine Privatsachen einzuschließen, muss dieses eben am Arbeitsplatz geschehen können.

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Peanuts

20.08.2007 um 23:06 Uhr

Büroräume sind auch Arbeitsstätten, also gelten auch die Anforderungen zu den Sozialräumen.

Was hat ein Sozialraum mit der Frage zu tun, ob der AG einen Container für persönliche Wertsachen stellen muss? Das muss er sowieso NICHT!

Ich kenne keine Sachbearbeiter, die bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen ...

Der AG muss Sachbearbeitern folglich KEINEN Umkleideraum zur Verfügung stellen...

Und wenn der AG KEINEN Umkleideraum für den Wechsel Privat- /Arbeitskleidung zur Verfügung stellen muss...

muss der AG auch KEINEN abschließbaren Schrank für die KLEIDUNG zur Verfügung stellen....

Aber jedem AN muss eine Kleiderablage zur Verfügung stehen, auch einem Sachbearbeiter!

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wölfchen

21.08.2007 um 11:04 Uhr

. . . es ging doch nicht um Kleidung, sondern um Wertsachen, oder?

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