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kein Stellverteter für BR Vorsitzenden

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20%geplagter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle ich habe folgendes Problem ... unsere Stellvertreterin ist von ihrem amt als solche zurück getreten klar ... klar ist mir das ich (BR Vorsitzender) eine Sitzung einberufen muss um einen neuen Stelli zu wählen (haben wir gemacht) so jetzt ist die Lage so das KEINER den Stelli machen möchte ...... was nun zur info wir sind ein 5er BR wie geht es nun weiter ich habe die Sitzung (mit evtl. Ergebnis) auf Montag vertagt da wir heute auf keinen gemeinsamen Nenner kamen , aber was ist wenn keiner es machen will ???????

Danke schon mal im voraus

ein 20% geplagter

5.49307

Community-Antworten (7)

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Lotte

18.08.2007 um 01:44 Uhr

20%geplagter, dann habt Ihr jedes Mal ein Problem, wenn Du verhindert bist.

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20%geplagter

18.08.2007 um 11:14 Uhr

geht das denn überhaupt ???? ich hab gelesen das es bei einem 5 er BR einen Stelli geben muss !!!

nur finde ich nichts was aussagt was ich in der Situation machen soll/muss

M
Mona-Lisa

18.08.2007 um 12:12 Uhr

@20%geplagter, nicht nur bei einer 5er Gremium! Einzige Ausnahme: der 1er BR, Lotte's Aussage war doch klar und deutlich, oder?

BetrVG § 26 Vorsitzender (1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

Kein Wort von: die Wahl des Stellvertreter's ist nicht unbedingt erforderlich!

Wollen sich deine BR-Kollegen vor der Verantwortung drücken? (warum eigentlich?) Mach doch mal am Montag den Vorschlag, dass einer den Stellvertreter auf Zeit macht, vielleicht ein viertel Jahr? Danach sieht man weiter.

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20%geplagter

18.08.2007 um 12:33 Uhr

hi Mona-Lisa

soweit ist mir das ja auch klar .... aber was ist denn wenn es keiner machen will (auch nicht auf Zeit) dann ich kann doch keinen zwingen "los du machst das jetzt" und da ist mein Problem

Gruß 20%geplagter

L
Lotte

18.08.2007 um 13:26 Uhr

20%geplagter, mache Deinen Kollegen mal deutlich, dass sie sie in den BR gewählt wurden, um bestimmte Aufgaben zu übernehmen. Das bedeutet auch, notfalls den BRV oder den Stellv. Posten zu übernehmen! Das geht soweit, dass der BR eine grobe Pflichtverletzung begeht, wenn die Wahl unterbleibt. Siehe dazu auch den Däubler §26, BetrVG RN 3: "...Die Wahl ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe des BR. Wird sie pflichtwidrig nicht vorgenommen, kann dies gemäß § 23 zur Auflösung des BR führen..."

Würde in Eurem Fall soweit gehen wollen, dass alle, die nicht bereit sind, wenigstens ein Jahr Stellv. zu machen, zurücktreten sollten. Das wäre die logische Konsequenz.

P
Peanuts

18.08.2007 um 13:29 Uhr

Konsequent wäre TOP für die nächste Sitzung: Rücktritt des BRs

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20%geplagter

18.08.2007 um 23:26 Uhr

ok ....

ich bedanke mich herzlich bei euch ihr habt mir sehr weiter geholfen

D A N K E

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