Erstellt am 24.03.2019 um 00:07 Uhr von DummerHund
Erst einmal: Du musst nicht ausdrücklich Erwähnen das du den Betriebsarzt freiwillig aufsucht. Du musst nich rechtzeitig mitteilen das du den Betriebsarzt am Tage xy zur Uhrzeit yz am Ort aufsuchst. Nur so kann der AG für adequaten Ersatz sorgen. Denn auch der betriebliche Ablauf sollte geregelt sein. Sollte deinerseitz noch ein Hintergedanke anhängen , solltest du ihn nennen.
Erstellt am 24.03.2019 um 08:36 Uhr von Minski
An diesem Tag ist der betriebliche Ablauf auch ohne mich sichergestellt da ich gar nicht eingeplant bin. Muss ich oder nicht.... Deine Antwort [dummer Hund] war nicht eindeutig.