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Lehrgangsteilnahme - MBR des BR

L
Lemming49
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen/innen,

ich habe ein Problem. Heute kam ein Mitarbeiter zu mir mit folgender Frage? Er wäre jetzt Ausbilder für Büro- und Lagerlogistik. (Prüfung mit Erfolg abgelegt) Jetzt hätte er die Möglichkeit einen Lehrgang als geprüfter Wirtschaftsfachwirt bei der IHK zu belegen. Dauer mit Prüfung 2 Jahre. Frage: 1.) gibt es eine Regelung MBR des BR gegenüber dem AG 2.) kann der AG für die Lehrgangskosten mit heran gezogen werden. Meine Bitte an Euch, dieses Problem schnellmöglichst zu bearbeiten, da der Lehrgang bereits im Oktober 2007 anläuft. Vielen Dank im voraus, mit kollegialem Gruß Lemming49

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Community-Antworten (2)

JF
Joos F

16.08.2007 um 17:08 Uhr

Worüber willst Du denn mitbestimmen? Darüber dass der AG den AN freistellt für den Lehrgang? Das er den Lohn weiterbezahlt?

Fehlanzeige. Dazu kann man ihn nicht zwingen.

P
pirat

16.08.2007 um 21:03 Uhr

"Lemming49,

es gibt da Möglichkeiten...§ 98 Abs.3 BetrVG.

hier noch ein interessanter Link zum Thema : http://www.palm-bonn.de/fortb.htm

gib mal in Google: Weiterbildung, Rückzahlung, Bindungsfrist ein.

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