W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bürokraft für den BR?

U
Urmel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum!

Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten in meinem Beitrag 46016.

Der besagte Nachrücker/Schriftführer hat sich entschlossen, aufgrund seiner geringen Stundenzahl den Kampf gegen den AG nicht aufzunehmen, sondern die Kündigung zu akzeptieren. Er würde dem BR allerdings gern weiter als Schriftführer zur Verfügung stehen.

Frage: Ist dies überhaupt möglich, weil der Kollege ja ab 01.10.06 nicht mehr AN unseres Betriebes ist?

Ich meine irgendwo einmal gelesen zu haben, dass man als BR eine "Bürokraft" beschäftigen kann. Wie sieht es mit einer evtl. Vergütung dafür aus?

Euch allen einen schönen Abend! Urmel

3.058013

Community-Antworten (13)

F
Fayence

12.09.2006 um 00:13 Uhr

Urmel,

Antwort auf Frage: NEIN

Wünsche Dir eine gute Nacht und träum besser nicht davon, eine "Bürokraft", so wie von Dir angedacht, beschäftigen zu können!

Fayence

L
Lotte

12.09.2006 um 00:29 Uhr

Urmel, es gibt ein BAG Urteil vom 20.4.2005, Aktenz:7 ABR 14/04, welches sich mit dem Thema Büropersonal für den BR beschäftigt.

Aber bei Euch, ob Ihr da Chancen hättet? Lies es Dir durch...

U
Urmel

12.09.2006 um 00:54 Uhr

@Fayence

Schade... wäre zu schön gewesen ;-)

K
Kölner

12.09.2006 um 01:02 Uhr

@Urmel Der BR als AG oder Job-Maschine - das wäre wiederum ein echtes Unding!

K
KaTe

12.09.2006 um 12:51 Uhr

Hallo,

ich weiß aber von einem BR, dort wurde meine Freundin zunächst als Sekretärin eingestellt. Natürlich nicht vom BR sondern von dem Unternehmen.

Der BR-Vorsitzende führte sogar Bewertungsgespräche (1xjährlich) mit ihr, weil er ja ihr Vorgesetzter im weitesten Sinne ist. Dann ließ auch sie sich in den BR wählen, aber diese Gespräche gibt es immer noch.

Tja, so geht es halt bei manchen zu.

Gruß KaTe

P
pepenella

12.09.2006 um 13:26 Uhr

Ich bin auch damals speziell für den BR eingestellt worden, als Sekki. Mit den eigentlichen "Firmengeschäften" hab ich nichts zu tun. Seit ein paar Jahren bin ich auch im BR-Gremium.

Lt. meinem Cheffe (BR-Vorsitzender) bin ich "Büromaterial" das dem BR von der GL zur Verfügung gestellt werden muss.

N
Nanu

12.09.2006 um 14:11 Uhr

Brauch jetzt eure Hilfe,

wir sind ein 11-er BR mit einer Freistellung, Sekretariat und entsprechend technisch ausgerüstet. Vor der letzten BR Wahl wurde die MA Zahl unter die magische Grenze von 501 durch Versetzungen,Umstrukturierung etc. reduziert (z.Zt. der Wahl 494). Durch die Unterschreitung der Grenze steht uns nur eine Freistellung zu. Unser BRV ist in seinem Fachbereich und ich bin in der Freistellung als stv. BRV. Unsere gute Fee (Sekretärin) hat sich entschieden in ATZ zu gehen. Wir möchten diese Stelle stundenweise max. halbtags besetzen. Wenn ich das BAG Urteil (Hinweis von Lotte 46295) richtig verstanden habe, ist unser Ansinnen nicht unbedingt von der Hand zu weisen. Wer hat ähnliche Erfahrungen?

F
Fayence

12.09.2006 um 23:36 Uhr

"Wir möchten diese Stelle stundenweise max. halbtags besetzen."

Nanu, ich behaupte, dass der BR gar keine Stelle besetzen kann!

Warum sprecht Ihr Euren AG nicht erst einmal zwanglos auf die Nachbesetzung dieser Stelle an? In Abhängigkeit der Reaktion, könnt Ihr noch immer einen Antrag auf die Überlassung einer Bürokraft im Umfang XYZ stellen. Dazu gehört jedoch eine konkrete Darlegung, welche Tätigkeitkeiten abgedeckt werden sollen/müssen.

N
Nanu

13.09.2006 um 10:29 Uhr

Fayence,

okay, war die falsche Ausdrucksweise, ich gebe Dir absolut Recht. Fakt ist aber, das zwanglose Gespräch hat schon stattgefunden mit dem Ergebnis, diese Stelle wird von AG Seite kpl. gestrichen.

F
Fayence

13.09.2006 um 11:29 Uhr

Nanu, es bleibt Euch dann nichts anderes übrig, als Euren Anspruch ordentlich begründen zu können.

Es gibt zu diesem BAG Urteil eine ganz gute Stellungnahme eines RAs, einfach mal lesen:

http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1003

N
Nanu

13.09.2006 um 12:10 Uhr

Fayence,

bin für jede Info dankbar, denn unsere gute Fee kann uns zum Monatsende verlassen und ein Umzug steht dann auch noch in's Haus. Die Zeit drängt (mal wieder).

F
Fayence

13.09.2006 um 15:52 Uhr

Nanu, lasst Euch z.B. von Eurer jetzigen "Perle" dezidiert auflisten, womit sie Ihre Stunden bislang verbracht hat.

Dann macht einen Abgleich, welche Aufgaben unter Euch wie verteilt werden können bzw. von Euch übernommen werden können, ohne dass die BR-Tätigkeit darunter leidet.

Desto genauer Ihr Euren Antrag auf eine Bürokraft begründen könnt, desto höher sind die Erfolgsaussichten. Denkt dran, dass dieser Antrag auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten können muss. Und da hat das BAG mit diesem Urteil die Messlatte ein wenig höher gehängt!

N
Nanu

13.09.2006 um 16:26 Uhr

Fayence,

das werden wir auf jeden Fall tun. Ich befürchte nur, dass das meiste an mir hängen bleibt, da ich ja nun mal die Freistellung habe und alle anderen in ihren Fachabteilungen sind. Es ist schon manchmal schwierig sie zu Sondersitzungen bei akuten Themen an den Tisch zu kriegen, wenn sie in Noteinsätzen oder bei der Zubereitung der Verpflegung sind. Unser Kunde hat uns eh schon mit Einsparungen geknebelt. Nun ja, probieren geht über studieren.

Ihre Antwort