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Befreiung eines BRV aus dem Schichtsystem

B
brhsk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen Wer weis ob man sich als BRV der in einem 3-Schichtsystem arbeitet von seinen Schichten befreien lassen kann? Dann hätte ich auch gerne gewußt wie man da vorzugehen hat,da ich im Betriebsverfassungsgesetz keine rechtlichen Maßnahmen gefunden habe.

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Community-Antworten (7)

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ego112

15.08.2007 um 16:02 Uhr

Die grundsätzlichen Vorgaben zur Freistellung sind im ArbZG §6 geregelt. Dieses hat aber nichts mit der Tätigkeit als BRV zu tun. Anders sieht es aus, solltest Du freigestellt sein.

H
hardie

15.08.2007 um 17:43 Uhr

Das mit dem Arbeitszeitgesetz ist natürlich Quatsch! Die Möglichkeit als BRV aus dem Schichtsystem rauszukommen ergibt sich aus dem §37 Abs.1 bis 4 BetrVG. Wenn ihr einen Kommentar zum BetrVG habt, wirst du entsprechende Hinweise finden (z.B "Fitting"). Letztendlich ist es aber eine Machtfrage von Euch als gesamtes GREMIUM, das gegenüber dem AG durchzusetzen.

E
ego112

15.08.2007 um 19:04 Uhr

@hardie, na, da brat mir doch einer nen Storch. Nun verklicker mir mal wie Du aus dem § 37 Abs. 1-4 eine Verbindung herstellen willst, ein BR aus ein 3-Schichtsystem herauszunehmen, damit dieser nur noch in einer Normalschicht arbeiten muß! @brhsk, oder habe ich die Frage falsch verstanden?

P
Peanuts

15.08.2007 um 20:05 Uhr

Nun verklicker mir mal wie Du aus dem § 37 Abs. 1-4 eine Verbindung herstellen willst, ein BR aus ein 3-Schichtsystem herauszunehmen, damit dieser nur noch in einer Normalschicht arbeiten muß!

Dass das unter Umständen nach §37 Abs.2 BetrVG = Arbeitsbefreiung für bestimmte Art der Arbeit geht, sollte man als (...)gebildetes BRM wissen!

E
ego112

16.08.2007 um 12:00 Uhr

@peanuts, bevor Du weiterhin auf die Öffentlichkeit losgehst, lass doch erstmal brhsk antworten. Er/Sie kann bestimmt Licht ins Dunkel bringen und mich erleuchten und vielleicht auch Dich.

W
wölfchen

16.08.2007 um 12:25 Uhr

. . . im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit würde ich eventuell mal mit dem Arbeitgeber sprechen. Ich hatte, als ich noch nicht Teil-freigestellt war, eine einvernehmliche Regelung mit dem Arbeitgeber, dass ich für meine Amtszeit als BRV keine Schichten arbeiten brauchte. Gründe, die dafür sprechen, gibt es reichlich. Ich erreiche z.B. keine Gewerkschaft, kein Amt, nicht mal einen Verwaltungsmitarbeiter des Betriebes in der Spät- oder Nachtschicht. Das würde bedeuten, dass ich das in der Freizeit machen müsste und den Freizeitausgleich in der Schicht nehmen müsste. Und da auch unser Chef während seiner regulären Arbeitszeit ab und zu was von mir will, war ihm das lieber, wenn er mich am Tage erreichen konnte. Auch ist es in der Spät- oder Nachtschicht bei uns schlechter möglich, sich aus dem Arbeitsprozess auszuklinken, um BR-Arbeit machen zu können. Und diese soll ja nun mal vorzugsweise während der Arbeitszeit und nur, wenn es nicht anders geht, in der Freizeit mit Freizeitausgleich erledigt werden.

DAH
Der alte Heini

18.08.2007 um 00:37 Uhr

Ich sehe keine Möglichkeit diesen Wunsch gegen den Willen das AG durchzusetzen. Für die genannte Forderung seitens eines BR Mitgliedes gibt es keinerlei rechtliche Grundlage. Denn für notwendige Betriebsratsarbeit kann der Kollege sich in seiner Arbeitszeit freistellen.

Mann könnte auf den Gedanken kommen, dass brhsk sich hier aufgrund seiner BR Tätigkeit einen Vorteil verschaffen möchte.

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