Erstellt am 15.08.2007 um 08:27 Uhr von ego112
Erstmal "Nein"!
Hat der Kollege denn noch nie als Vertretung im BR gesessen?
Erstellt am 15.08.2007 um 08:35 Uhr von trevis
Ladet ihn doch ordentlich ein, als Ersatzmitglied, dann hat er Kündigungsschutz.
Erstellt am 15.08.2007 um 08:42 Uhr von diddi511
hallo fragende,
er hat einen nachwirkenden Kündigungsschutz von 12 Monaten, nachdem er an einer BR-Sitzung teilgenommen hat. Einige Arbeitsgerichte gehen sogar davon aus, das bereits die Einladung zur Sitzung für den nachwirkenden Kündigungsschutz reicht!!
Erstellt am 15.08.2007 um 08:51 Uhr von Athene
"diefragende"
stehen nach Beendigung des Vertretungsfalles unter dem nachwirkenden Kündigungsschutz des § 15 Absatz 1 Satz 2 KSchG (BAG 17. März 1988 - 2 AZR 576/87; 6.
nachzulesen..
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/rechtsprechung/topnews05470.html#
Erstellt am 15.08.2007 um 08:57 Uhr von Mona-Lisa
@trevis,
funktioniert aber nur, wenn tatsächlich ein BR-Mitglied verhindert ist.... ;-))
Erstellt am 15.08.2007 um 09:27 Uhr von see-see
Ja, funktioniert...
Aber: dann wird wohl jemand anderes gekündigt. Welches das kleinere Übel ist, sollte sich der BR vorher überlegen...
Erstellt am 15.08.2007 um 09:57 Uhr von ego112
Hilfe, waschbär wo bist Du?
Erstellt am 15.08.2007 um 10:05 Uhr von Mona-Lisa
@ego112,
vielleicht hat waschbär die Frage nur noch nicht gelesen! ...so wie ich den bisher aus dem Forum kenne, flippt er aus! :-))
@see-see,
Grundsatzfrage:
Hat ein Betriebsratsmitglied nun Kündigungsschutz oder nicht? Wo endet der nach deiner geschätzten Meinung?
Erstellt am 15.08.2007 um 10:20 Uhr von peanuts
hat er, wenn er an der sitzung teilnimmt (nicht in der funktion eines betriebsratsmitgliedes) kündigungsschutz?
N E I N!
Vor der willkürlichen Herbeiführung eines Vertretungsfalls kann ich nur warnen! Der begründet u.U. KEINEN Kündigungsschutz!
Erstellt am 15.08.2007 um 10:31 Uhr von ego112
@Mona-Lisa, peanuts,
DANKE, DANKE, DANKE!!
Erstellt am 15.08.2007 um 10:39 Uhr von Frosch
Naja, die "willkürliche Herbeiführung eines Vertretungsfalls" nennt sich auch gezieltes Fehlen und ist nicht gerade ne neue Erfindung. Das fehlende BR Mitglied sollte sich natürlich nicht im Hause aufhalten und gegebenenfalls tatsächlich einen Grund zum Fehlen haben. Arztbesuch, Tier krank, lasst der Phantasie freien Lauf. Allerdings sieht das in diesem Fall natürlich n bissl merkwürdig aus. Das Ersatzmitglied wurde nie eingeladen und plötzlich, wenn die Kündigung auf den Tisch kommt, wird es dringend gebraucht. Das dürfte vor Gericht wohl nicht standhalten, wenn nicht tatsächlich ein wichtiger Grund für das Fehlen des ordendlichen BR Mitglieds vorliegt. Vielleicht wollte ja noch jemand aus dem BR in den Urlaub, manchmal kommts komisch
Erstellt am 15.08.2007 um 11:16 Uhr von see-see
@Mona-Lisa
Es soll ja wohl ein Kündigungsschutzgrund für das Eratzmitglied konstruiert werden. Das halte ich persönlich - obwohl ich grundsätzlich auf der Seite meiner BR-Mitstreiter stehe - für zumindest fragwürdig. Denn: Wodurch hat sich das Ersatzmitglied den Kündigungsschutz denn "verdient" im Vergleich zu den möglichen Kündigungs-Kandidaten, die nicht BRMs sind (und vielleicht aber gerne wären)? Dadurch, dass er / sie als Nachrücker gewählt wurde? Aus meiner Sicht endet da der gesetzliche Rahmen. Deshalb würde ich - bevor ich das so konstruiere - in Betracht ziehen, wer denn wohl an Stelle des Ersatz-BRM gehen müßte (Sozialauswahl?). Wenn ich mir vorstelle, dass ich für unser junges alleinstehendes Ersatz-BRM einen Kündigungsschutz konstruieren soll, wohl wissend, dass dafür eine Alleinerziehende mit zwei Kindern gekündigt werden "müsste", so würde ich das nicht mitmachen.
Gleichwohl haben wir in unserem BR ein Auge darauf, dass die Nachrücker regelmäßig zum Zuge kommen. Allerdings müssen wir das in den seltensten Fällen konstruieren, es ergibt sich sowieso - spätestens in der Urlaubszeit.
Erstellt am 15.08.2007 um 11:26 Uhr von matze83
Zudem kommt noch hinzu, wenn es ein ErsBR ist, der eh keinen Kündigungsschutz hat, weil er halt nicht unter den ersten Nachrückern ist und mehrere BRM verhindert sein müssten, damit dieser eine DANN nachrücken kann/darf, sieht es noch schwer konstruiert aus und wird so wohl auch keinen Bestand haben. Wenn z.B. ein 9er BR ist und der 5 Nachrücker betroffen´ist, müssten also 4 Leut verhindert sein, was ich schon für ziemlich heftig halte.
Aber vielleicht war das erstastzmitglied ja in letzten Jahr nachgerückt und diefragende hat das noch gar nicht ergänzt.
Erstellt am 15.08.2007 um 12:39 Uhr von Frosch
@Matze so ne Sitzung hab ich schon geleitet. In der Urlaubszeit geschehen manchmal seltsame Sachen. Da war nich mal was konstruiert. Die sind tatsächlich ganz normal nachgerückt. Allerdings n 7er BR und 4 Leute sind nachgerückt
Erstellt am 15.08.2007 um 14:00 Uhr von matze83
Hallo Frosch,
vor dem Hinetrgrind einer einer Drohenden Kündigung könnte man da aber schön misstrauisch sein, vor allem (von Jahresurlaub abgesehen) kann man dch schon erkennen welche BR Mitglieder weswegen fehlen. Haben z.B. mehrere nur an dem Tag Urlaub, so würde ich als AG den Kündigungsschutz des ErsBR anzweifeln.... und zwar laut!
Erstellt am 16.08.2007 um 07:21 Uhr von diefragende
guten morgen alle zusammen.
also, hier soll kein kündigungsschutz konstruiert werden!!! das ersatzmitglied hat noch nie an einer sitzung teilgenommen. sind ein 3er betriebsrat.
wir wollen den kollegen nur hinzu holen und in quasi anhören/informieren. damit es nicht so aussieht, wir hätte nix getan und einfach nicht widersprochen oder uns nicht genug für ihn eingestzt, also suchen wir das persönliche gespräch um auch sagen zu können, das der betriebsrat keine weitere einsatzmöglichkeit sieht bzw. keinen grund vorweisen kann, der kündigung zu widersprechen.