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Mitspracherecht bei Abläufen zur Krankmeldung

OS
Otto S.
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, 2016 als es in unserer FA noch keinen Betriebsrat gab hatte die GF am Schwarzen Brett den Ablauf zur Krankmeldung ausgehängt. Heute wurde eine Aktualisierung dazu bekannt gegeben. Es wurden zwei Namen von Vorgesetzten geändert. Kann der BR mit diesem Aushang sein Veto einlegen weil er hierzu nicht angehört wurde? Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage?

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Community-Antworten (4)

K
Kjarrigan

21.03.2019 um 16:23 Uhr

§ 87 Abs. 1 Nr. 1 Ordnung im Betrieb Mich würde aber mal interessieren warum ihr da ein Veto einlegen wollt. und wieso erst jetzt? weil das schon vor dem BR da war? Wenn an der Anweisung was verkehrt ist hättet ihr schon lange eingreifen können.

M
Moreno

21.03.2019 um 16:31 Uhr

Warum wollt Ihr ein Veto einlegen wenn statt Frau Meier jetzt Frau Hansen angerufen werden soll? Wenn die Krankmeldung bei Euch in der Firma unnötig kompliziert wäre solltet Ihr von Eurer Mitbestimmung Gebrauch machen und eine für den AN bessere Regelung treffen.

K
kratzbürste

21.03.2019 um 19:01 Uhr

Seit wann muss man sich hier rechtfertigen? Es geht um die Mitbestimmung des § 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG. Der BR wird seine Gründe haben, warum er jetzt von seiner Mitbestimmung Gebrauch machen will.

OS
Otto S.

22.03.2019 um 08:54 Uhr

Danke für für eure hilfreichen Worte. Ja zum einen läuft die Kommunikation von seiten der GF sehr träge. Deshalb wollten wir uns in Erinnerung rufen. Zum anderen hätte hier vielleicht ein kurzer Telefonanruf gereicht um eben mal darüber zu sprechen. Hintergrund dafür war eigentlich die Krankmeldung per Email wenn der Vorgesetzte nicht im Hause ist. Habe mir dazu gestern abend noch einmal das EFZG §5 durchgelesen. Dazu noch das Heft Arbeitsrecht im Betrieb 3/2018. Aber auch euch recht herzlichen Dank. Alles zusammen gab mir jede Menge Wissen. :)

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