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Barzahler in die Kantine

M
mike1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unsere Betriebskantine soll ein neue Kassensystem installiert worden. Danach wird ein "Strafgebühr" für Barzahler von €1 erhoben. Hat der Betriebsrat eine Möglichkeit dies abzulehnen?

7.10005

Community-Antworten (5)

L
Lotte

14.08.2007 um 19:57 Uhr

mike, wenn die Kantine kein eigenes UN und nicht offen ist für Publikumsverkehr, habt Ihr gute Chancen, mit § 87 (1) Punkt 10 weiterzukommen. Darunter schreibt Däubler in RN 216 "So gehört zur Ausgestaltung der Sozialeinrichtung bei einer Kantine u. a., welche Waren dort angeboten werden, zu welchen Zeiten die Kantine geöffnet ist, durch wen und wie sie benutzt werden darf (vgl. BAG 15. 9. 87, AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Sozialeinrichtung; 11. 7. 00, ZIP 01, 262 [263], insoweit nicht in BB 01, 471 abgedruckt: Dabei können allerdings AN, die das Essen nicht in Anspruch nehmen, nicht zur Kostentragung verpflichtet werden [vgl. auch Rn. 52]), wie die erwirtschafteten bzw. zur Verfügung gestellten Mittel verwendet (ArbG Köln 25. 3. 98, AiB 99, 346 mit Anm. Vormbaum-Heinemann) und wie die Preise im Rahmen der vom AG zur Verfügung gestellten Mittel festgesetzt werden"

D
DonJohnson

14.08.2007 um 20:59 Uhr

dem ist nichts hinzuzufügen!!! Gute Lotte!!!

K
Kölner

15.08.2007 um 00:18 Uhr

@Don Johnson Jetzt hätte ich mehr erwartet!

@Lotte Warum kann ich den 1 €-Aufschlag nicht erheben können?

@mike1 Interessant ist doch vielmehr, was mit der Geldkarte/bargeldlosen Bezahlung aufgrund der Datenspeicherung noch alles möglich sein wird...

L
Lotte

15.08.2007 um 00:27 Uhr

Kölner, kommt halt darauf an... Bist Du denn der Kantinenboss? ;-)))

U
Ute

15.08.2007 um 11:04 Uhr

bei uns wird dies ähnlich gehandhabt. es gibt mittagsessen zum "mitarbeitervorzugspreis" wenn mit der Essenkarte bezahlt wird. will man bar bezahlen, wird der vorzugspreis nicht gewährt.

Grund: unser kantine wird auch von "nicht-mitarbeitern" gern besucht. damit ausschließlich mitarbeiter in den genuss kommen - weil wir über 1000 MA sind und diese von besuchern optisch nicht zu unterscheiden sind - gibt es diese karten.

Persönlich habe ich kein Problem damit. Aber das muss jeder für sich entscheiden.

Da die Kantine von einer Fremdfirma betrieben wird, hat der br nichts gegen die Einführung der Karten getan.

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