Ich hab da mal ne Frage zu Berechnung der 7-Tages-Frist. Wenn am 08.08. ein Betriebsratsmitglied, nicht der Vorsitzende, ein Anhörungsschreiben nach §102 BetrVG entgegennimmt, wann beginnt die Frist zu laufen? Nach meiner Meinung müsste es doch so sein, dass es sich verhält wie mit dem Briefkasten - die Frist läuft ab dem 09.08., weil der Vorsitzende erst dann Kenntnis erlangen konnte. Oder wie seht ihr das?