W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung Schwerbehinderter wärend der Probezeit

H
hptnz
Jan 2018 bearbeitet

Müssen der Betriebsrat und die Hauptfürsorgestelle gehört werden wenn ein Schwerbehinderter wärend der Probezeit gekündigt wird?

8.19802

Community-Antworten (2)

R
rosa

13.08.2007 um 16:59 Uhr

hptnz, meiner Meinung nach muss es der Hauptfürsorgestellen angezeigt werden. Schau im SGB IX § 85 - (90) 92 nach.

P
Petrus

13.08.2007 um 18:38 Uhr

§102(1) BetrVG gilt auch in der Probezeit.

Ihre Antwort