Kündigung Schwerbehinderter wärend der Probezeit
Müssen der Betriebsrat und die Hauptfürsorgestelle gehört werden wenn ein Schwerbehinderter wärend der Probezeit gekündigt wird?
Community-Antworten (2)
13.08.2007 um 16:59 Uhr
hptnz, meiner Meinung nach muss es der Hauptfürsorgestellen angezeigt werden. Schau im SGB IX § 85 - (90) 92 nach.
13.08.2007 um 18:38 Uhr
§102(1) BetrVG gilt auch in der Probezeit.
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