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Kündigung Schwerbehinderter wärend der Probezeit

H
hptnz
Jan 2018 bearbeitet

Müssen der Betriebsrat und die Hauptfürsorgestelle gehört werden wenn ein Schwerbehinderter wärend der Probezeit gekündigt wird?

8.20402

Community-Antworten (2)

R
rosa

13.08.2007 um 16:59 Uhr

hptnz, meiner Meinung nach muss es der Hauptfürsorgestellen angezeigt werden. Schau im SGB IX § 85 - (90) 92 nach.

P
Petrus

13.08.2007 um 18:38 Uhr

§102(1) BetrVG gilt auch in der Probezeit.

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