Müssen der Betriebsrat und die Hauptfürsorgestelle gehört werden wenn ein Schwerbehinderter wärend der Probezeit gekündigt wird?
Erstellt am 13.08.2007 um 14:59 Uhr von Rosa hptnz, meiner Meinung nach muss es der Hauptfürsorgestellen angezeigt werden. Schau im SGB IX § 85 - (90) 92 nach.