Übernachtungen bei Tagesseminaren?
Hallo zusammen, wer kann uns helfen möglichst verbindlich. Ich arbeite in Frankfurt und besuche ein Tagesseminar in Berlin das von 09:00 -17:00 dauert . Das ich am Vortag Anreise dürfte unsteitig sein ! a b e r was ist nach Seminarende um 17:00 Uhr ? muss ich nach 8Std. Schulung noch ca. 5-6 Std. Heimfahrt tätigen o d e r steht mir noch eine Übernachtung zu ? Danke
Community-Antworten (20)
09.08.2007 um 17:51 Uhr
Die zusätzliche Reisezeit für An- und Abreise zählt bei Betrriebsratsarbeit, wozu auch die Schulungen zählen, als Arbeitszeit.
Somit gilt auch hier das Arbeitszeitgesetz, welches eine Höchstgrenze von 10 Stunden pro Tag vorschreibt.
Jetzt weiss ich nicht, wie das bei einem Schlafwagen zu sehen ist, aber normalerweise spricht nichts gegen eine 'abschliessende' Übernachtung ;-)
ABER: Enden die Seminare am letzten Tag nicht ohnehin immer schon gegen Mittag? Kenne ich zumindest so von der WAF.
09.08.2007 um 18:16 Uhr
@ sternburg
ein seminar ist betriebsratsarbeit, die an und abreise, soforn sie ausserhalb der persönlichen arbeitsszeit liegt ist laut gängiger rechtssprechung privatvergnügen! aussnahme ist hier das teilzeitbeschäftigte BR mitglied, anders sieht es bei reiner BR arbeit aus, so z.b. besuch beim Rechtsanwalt die in der arbeitszeit stattfinden müssen. hier ist die reisezeit einzubeziehen.
@ sandoz
ich weiss ja nicht, wann du in FFM am nächsten morgen wieder anfängst, aber da solltest du dann unbedingt pünklich sein! da stellt sich dann die frage, ob du nicht doch lieber am vortag fährst? sind ca. 4 std. mit dem ICE...
ach ja, ein tagesseminar von nine to five ohne mittagspause???
09.08.2007 um 20:00 Uhr
@packer: aber er kann wenigstens später kommen am nächsten tag,m er muss ja die ruhezeit von 10 ?? stunden einhalten ... oder ?
09.08.2007 um 20:15 Uhr
@jugo Darf ich nochmals meine Zweifel anmelden, dass die Fahrzeit gleich AZ ist?
09.08.2007 um 20:34 Uhr
jugo, außerdem muss ein BRM sich nicht an das ArbZG halten, da es ein Ehrenamt inne hat. Klingt unlogisch, ist aber so.
sandoz, Dein Seminar dauert nur einen Tag? Dann bekommst Du nur die Zeit angerechnet, die ein Vollzeit-MA bei Euch betriebsüblich an einem Tag arbeitet, ob Du nun noch übernachtest (was der AG mitmachen muss) oder nicht.
10.08.2007 um 13:15 Uhr
Nach 24-stündigen Dauersuchen, gebe ich Kölner im Bezug auf AZ=Reisezeit, Recht. Der von packer angemerkte Hinweis, es bezieht sich auf teilzeitbeschäftigte, ist nur insofern richtig, als es sich auf die Vergütung oder Anrechnung der Seminarzeit über die individuelle AZ des teilzeitbeschäftigten geht. Reisezeit die in einem gesunden Verhältnis zum Seminar stehen, ist und bleibt AZ.
10.08.2007 um 16:43 Uhr
@jugo
keine ruhezeit, da reisezeit freizeit ist... es sei denn, der AG ordnet während der bahnfahrt eine arbeit an (vorbereitung präsentation etc.)
nachtrag:
ein teilzeut beschäftigtes mitglied bekommt die reisezeit, die in der arbeitszeit eines anderen BR-mitgliedes liegt als arbeitszeit gutgeschrieben. höchstens aber die durchnittlicghe arbeitszeit eines anderen BR mitgliedes...
und das mit der ÜN würde ich mir gut überlegen. sonst kömmt der AG womöglich noch auf die idee dir nächstemal ein seminar in der nähe ans herz zu legen oder bei einem tag sogar ein inhouseseminar anzuregen... ihr seid gehalten die kosten möglichst zu minimieren.
gibt es eine reisekostenregelung, die z.b. ab soundsoviel reisezeit eine ÜN vorsieht ist das natürlich fast bindend :)))
10.08.2007 um 22:46 Uhr
Also , etwas von BR - Arbeit wissen wir schon....................
die Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen beträgt schon mal 11.Std. ( nachzulesen im Arbeitszeitgesetz !) , das mit Ehrenamt stimmt a b e r an das Arbz-Gesetz hat sich JEDER zu halten ,für alle BR-Tätigkeiten gilt: Reisezeit = Arbeitszeit ! die Kosten sollen nicht minimiert sein sondern Verhältnissmäßig das ist ein grosser Unterschied . als letztes : ein Tagesseminar das schon mittags endet wäre etwas kurz ,oder ? Wochenseminare enden am letzten Tag meistens mittags, jetzt weis ich aber immer noch nicht ob ich die Übernachtung machen darf.
10.08.2007 um 22:58 Uhr
Gibt es in Frankfurt und Umgebung keine BR Seminare?
10.08.2007 um 23:24 Uhr
sicher wird es in der Umgebung Seminare geben a b e r es sollte doch schon das gleiche Thema sein oder meinst Du nicht ?ausserdem war unsere Frage eine andere.
10.08.2007 um 23:29 Uhr
Um welches Thema handelt es sich denn?
12.08.2007 um 02:56 Uhr
Tatsache ist doch--die einzig Wahren Seminare finden im Raum Köln statt und enden mit mehreren Kölsch ! Danach gehts nur noch ins Bettchen !! Am nächsten Tag und dank Aspirin gehts nach Hause !Wenn keine BV Dienstreise besteht, wird nur der Seminartag verrechnet !
13.08.2007 um 11:40 Uhr
Hallo waschameise , Du hast weder Ahnung was die Seminar-Anfahrt betrifft noch gibst Du brauchbare Tipps ! musst Dir auch keine Mühe mehr geben ,ich bin weg...............und besonders spassig bist Du auch nicht ,
13.08.2007 um 11:58 Uhr
@ sandoz
gib uns doch bitte mal ein urteil oder eine kommentarstelle, wo reisezeit bei seminaren! gleich arbeitszeit ist. das würde glaube ich alle hier brennend interessieren. ansonsten halte ich diese generelle aussage immer noch für falsch!
13.08.2007 um 14:30 Uhr
a b e r an das Arbz-Gesetz hat sich JEDER zu halten
Dein Pech ist, dass BR-Arbeit eben nicht unter das Arbeitszeitgesetz fällt. Fährst Du eigentlich mit dem Auto oder mit dem Zug? Im letzten Fall, sehe ich überhaupt keinen Anspruch auf eine zusätzliche Übernachtung. Im ersten Fall würde ich Dich zur Fahrt mit dem Zug oder einem Flug verdonnern!
für alle BR-Tätigkeiten gilt: Reisezeit = Arbeitszeit !
Das ist ganz einfach falsch und steht nirgendwo geschrieben!
Den Anspruch auf eine weitere Übernachtung kannst Du jedenfalls weder durch das ArbZG noch das BetrVG ableiten. Höchstens durch eine Richtlinie für Dienstreisen, wenn es so was bei Euch gibt.
13.08.2007 um 14:53 Uhr
@peanuts Schön. Wir sind mal einer Meinung...
14.08.2007 um 13:16 Uhr
last and i hope the least:
Für die Teilnahme an notwendigen Bildungsmaßnahmen gilt zwar das Lohnausfallprinzip, wonach den Betriebsräten wegen ihrer Tätigkeit nicht der Lohn gekürzt werden darf. Daraus folgt andererseits aber nicht, dass automatisch auch Ausgleichsanspruch für Schulungen während der Freizeit entsteht. Betriebsratstätigkeit ist ein Ehrenamt, das unentgeltlich ausgeübt werden muss. Ein Ehrenamt kann auch ein Freizeitopfer bedeuten. Dieses ist nur dann ausgleichspflichtig, wenn die Ausübung des Amtes aus betrieblichen Gründen während der Arbeitszeit nicht möglich ist. Die gleiche Rechtslage gilt auch dann, wenn der Betriebsrat oder Wahlvorstand bei Kurzarbeit tätig wird, ohne dass Arbeitszeit versäumt wird. BAG 2.1.1996 – 7 AZR 874/94
14.08.2007 um 21:39 Uhr
Hey Ihr BR`S !? ich vermute die wenigsten von Euch haben je die Seminare BetrVG 1-3 besucht ...........
da lernt man sowas , a b e r ich suche Euch diese Rechtlichen Grundlagen raus ,kann allerdings etwas dauern da ich noch einige andere Dinge zu erledigen habe, bis dann
15.08.2007 um 00:06 Uhr
@sandoz Schlimm ist nur, wenn man diese Seminare besucht hat und es dennoch nicht besser weiss...
16.08.2007 um 13:58 Uhr
Kölner
ja, das ist stimmig und traurig .
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