Erstellt am 09.08.2007 um 10:50 Uhr von HF
siehe § 40 Abs. 2 BetrVG
dafür brauch kein Beschluß gefasst werden, dieses steht euch laut BetrVG zu
Erstellt am 09.08.2007 um 10:53 Uhr von Kölner
@HF
Steht das wirklich einem BR zu?
@vato
Ein Stempel ist m.E. völlig überflüssig.
Zumal: Dokumenten-/Urkundentauglich wird er sowieso nie werden.
Erstellt am 09.08.2007 um 11:00 Uhr von Mona-Lisa
@vato,
habt ihr soviel zu unterschreiben, dass eurer Handgelenk überfordert ist?
Abgesehen davon spricht der § 40, BetrVG RN. 93 DKK von "Stempel" und nicht von "Unterschriftenstempel".....
Erstellt am 09.08.2007 um 11:11 Uhr von HF
Die Entscheidung, welche Sachmittel und welches Büropersonal erforderlich sind, trifft der Betriebsrat wie bei § 40 Abs. 1 BetrVG nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Belange des Arbeitgebers selbst. Das Gremium darf allerdings in der Regel nicht eigenmächtig tätig werden und Dinge auf Rechnung des Arbeitgebers kaufen. Bei einer Weigerung des Arbeitgebers kann der Betriebsrat das Arbeitsgericht anrufen.
Der Betriebsrat hat Anspruch auf ein eigenes Betriebsratsbüro, in dem er über das alleinige Hausrecht hat und das er abschließen kann. In kleineren Betrieben mit weniger als fünf Betriebsratsmitgliedern muss das Gremium unter Umständen einen Raum mitbenutzen. Das Büro muss mit Möbeln, Büromaterial und -geräten funktionsgerecht ausgestattet sein, z.B. mit
· verschließbaren Schränken, Schreibtischen, Tischen und Stühlen sowie
· Schreibmaterialien, Aktenordnern, Stempeln, Briefmarken, Briefpapier, Tischrechnern mit Additionsrolle, Diktiergeräten.
Erstellt am 09.08.2007 um 11:16 Uhr von vato
hintergrund ist das aus unseren Anhörungen nicht ersichtlich ist wer der Unterschreiber ist, und ob er überhaupt das Recht zu unterschreiben.
Erstellt am 09.08.2007 um 11:20 Uhr von Kölner
Erstellt am 09.08.2007 um 11:21 Uhr von HF
Unterschriften darf nur der BRV leisten, in seiner Abwesenheit der sBRV.
Ihr könnt allerdings auch noch weitere BRM damit beauftragen, dieses muss dann aber in der Geschäftsordnung festgehalten werden.
Aber irgendwie irritiert mich dein letzter Beitrag @vato, was willst du uns da genau sagen??
Erstellt am 09.08.2007 um 11:28 Uhr von vato
Auf dem Anhörungsbogen befindet sich kein Unterschriften Feld, sondern nur :_
der Betriebsrat hat der Massnahme zugestimmt ( )
Widerspruch ( )
Kein Antrag ( )
und hinter den Klammer soll der BR unterzeichner seine Unterschrift abgeben.
es ist nicht ersichtlich wer Unterschrieben hat. wir haben zwar es nicht in der Go. hinterlegt, aber einen Beschluss gefasst
das nur der BRV und sein Stellv. unterschreiben dürfen. Deshalb die Anschaffung eines Stempel mit Titel.
Erstellt am 09.08.2007 um 11:36 Uhr von Kölner
@vato
Ich befürchtete das...
...ein Stempel ist noch viel überflüssiger als ich bisher schon dachte.
Erstellt am 09.08.2007 um 11:37 Uhr von HF
1. müsst ihr doch wissen von wo der Anhörungsbogen kommt.
2. ihr braucht doch nur einen normalen Stempel, wo die Anschrift der Firma ist mit dem Zusatz -Betriebsrat-, das reicht doch völlig aus.
Ein Titel brauch da nicht draufstehen, denn der Unterzeichner schreibt ja eigentlich im Auftrag des BR und nicht von sich selbst. Über jedes Dokument was ihr unterzeichnen sollt/müsst, müsst ihr erst diskutieren ob überhaupt unterschrieben werden kann.
Erstellt am 09.08.2007 um 11:46 Uhr von vato
so wie ich Euch verstanden hab brauch ich also kein Stempel!
Danke euch allen.
Gruss vato
Erstellt am 09.08.2007 um 13:47 Uhr von packer
BRV Vato Jones im Stempel des Todes?
Erstellt am 09.08.2007 um 15:23 Uhr von waschbär
packer,
das ist ein Thema, das Packe ich nicht. Unterschriften Stempel............
Hat AG einen ???? Ist der Unterschriften aufwand dem des AG "gleich" das hast du den Stempel als Büromat in den BR kosten zu Verechnen . Allerdings nicht als extra Posten sondern unter Büromaterial allg.
Aber bedenke was kölner sagte,das Ding ist nicht dem "Richterrecht " unterworfen .
m.E könnte dir der Stempel zum Verhängniss werden . Hat ihr den keine EDV unterstüzung ???