Erstellt am 09.08.2007 um 11:09 Uhr von Kölner
@Mattik
Während der Sitzung?
...Antrag an das BR-Gremium auf Abstimmung über folgenden Sachverhalt: "Herr B.Triebsrat soll fortan in BR-Sitzungen lächeln".
Abstimmung, ob der Antrag auf Abstimmung angenommen wird oder nicht.
Dann folgt die Abstimmung über das Lächeln von Herrn B.Triebsrat oder eben nicht.
Leichter geht es im Vorfeld einer BR-Sitzung...
Erstellt am 09.08.2007 um 11:12 Uhr von Bergmann
@ Kölner,
nicht zu vergessen-- Herr B.Triebsrat darf sich wegen pers. Betroffenheit nicht beteiligen !!
Erstellt am 09.08.2007 um 11:27 Uhr von Kölner
@Bergmann
Wenn Du jetzt Deinen Einwand insofern weiterspinnst und konkretisierst, als dass dieser Fall möglicherweise nicht nur Herrn B.Triebsrat persönlich betreffen könnte, sondern auch Herrn V.Orsitz und dessen Stellvertreterin Frau B.Kümmert (die lächeln nämlich niemals!), dann könnte es bei einem dreiköpfigen Gremium verdammt schwierig werden mit einer Abstimmung.
:-))
Erstellt am 09.08.2007 um 11:39 Uhr von Heinz
man kann sich doch solange liften lassen, bis man immer lächelt. Vorteil- wenn hierzu ein Beschluss gefasst wurde, trägt der Arbeitgeber die Kosten. ;-)
Erstellt am 09.08.2007 um 11:41 Uhr von Kölner
@Heinz
Das wiederum könnte sich im Sinne der Einkommenssteuergesetze wieder schwierig gestalten.
;-))
Erstellt am 09.08.2007 um 11:51 Uhr von ego112
Herzerfrischend und wie immer korrekt.
Erstellt am 09.08.2007 um 12:50 Uhr von Mattik
sicher :-)
Ich meinte, soll das besser schriftlich erfolgen?
Muss dieser Punkt auf der Tagesordnung stehen bzw. muss man ihn,
durch z.B. den Betriebsausschuß, auf die Tagesordnung setzen lassen.
Gibt es dafür Vorlagen?
In der W.A.F Software habe ich nichts entsprechendes gefunden.
Erstellt am 09.08.2007 um 12:58 Uhr von Mona-Lisa
@Mattik,
was hat der BA mit der Beschlussfassung zu tun?
Also:
ihr stellt während der Sitzung fest, dass per Beschluss Herr B. Triebsrat ab sofort während der ganzen Sitzung zu lächeln hat.
Dazu stellt einer der Kollegen den Antrag an das Gremium, während der Sitzung einen Beschluss fassen zu wollen.
Diese Zustimmung zur Beschlussfassung MUSS! einstimmig erfolgen! Somit beginnt das Prozedere zur Beschlussfassung.
Üblicherweise sollte aber dieses Vorhaben im Vorfeld (siehe Hinweis Kölner!) schon auf der Tagesordnung als TOP angeführt sein.
Erstellt am 09.08.2007 um 13:15 Uhr von Mattik
Ok, vielen Dank erst mal.
Erstellt am 09.08.2007 um 13:35 Uhr von Lotte
Mattik,
im Vorfeld müsste man dann die BRV bitten, den Punkt auf die TO zusetzen. Wenn bei Euch der BA für die TO zuständig ist, den.
heinz,
das mit dem Liften finde ich gut.
Kölner,
wenn ich es als pädagogische Maßnahme verkaufe, könnte ich dann die Steuer umgehen? ;-))
z.B. Lifting für alle AN im KTH Bereich?
Erstellt am 10.08.2007 um 08:14 Uhr von Utchen
Hallo Mattik,
bei uns gab es das gleiche Problem. Da ich die Sitzungsniederschriften führe, habe ich mich mit dem BRV darauf geeinigt, am Ende des Protokolls nochmal kurz zusammenzufassen, WER WAS BIS Wann zu erledigen hat. Wenn etwas noch nicht abgeschlossen ist, und das in der nächsten Sitzung besprochen/beschlossen werden soll, kommt das auch mit einem kurzen HInweis + Verweis auf den entsprechenden TOP mit unten hin. (alles in Rot).
Ist zwar ein bissel mehr Arbeit für mich. Aber so geht dem BRV nichts durch die Lappen, wenn er die Tagesordnung für die nächste SItzung aufstellt.
LG Ute