Frage zur MBR - bei Qualifizierung bestimmter MA?
Hallo,
der AG hat vor aus mehreren Teams die am wenigsten Qualifizierten auszumachen und diese in ein Team zu stecken wo speziell ein Teamer diese dann nach vorne bringen soll. Manche der Kollegen haben bereits Bedenken angemeldet, da Sie dadurch a) umziehen müssten im Gebäude b) aus Ihrer jetztigen Teams raus müssten.
Als BR kann ich ja schlecht argumentieren dass die Quali nicht gerechtfertigt sei-denn es ist ja schon Ziel die Kollegen zu schulen ..Aber nicht so meines Erachtens nach.
Habe konkret in § 97BetrVG jetzt nichts gefunden was ich anwenden könnte.
Danke für Hilfe
Cyber
Community-Antworten (6)
09.08.2007 um 12:40 Uhr
@Cyberurmel Ich würde auch eher § 98 BetrVG ansehen. Aber eigentlich befinden wir uns auch im Bereich des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG - vor allem hinsichtlich der Auswahl der "am wenigsten Qualifizierten"!
09.08.2007 um 13:55 Uhr
@ Kölner
danke erstmal für deine Antwort. Aber ich verstehe Sie leider nicht :-)
wie argumentiere ich denn nach § 98? Und wie argumentiere ich das nach § 87 Abs.1 Nr. 1 ? Ordnung im Betrieb? Tschuldige wenn ich so fragen muss aber als neuer hab ich da noch meine Schwierigkeit mit Verständniss und Argumentation..
danke Cyber
09.08.2007 um 17:47 Uhr
@cyberurmel Ich denke, dass Ihr zunächst euer Mitbestimmungsrecht bei der Form der Auswahl der zu qualifizierenden Mitarbeiter in Anspruch nehmen solltet. Wie und auf welche Weise sucht der AG die Mitarbeiter aus? Vielleicht hat sich dann das Problem bereits erledigt.
09.08.2007 um 17:51 Uhr
@ alle
Na, was ist denn mit euch los Leute? Es wurde doch gesagt, dass die MA nicht woanders hin wollen, also sollte der BR doch wohl nach Gründen oder §§ suchen, die helfen, dass diese Versetzungen nciht vorgenommen werden, oder? Meines Erachtens kommt §99 Abs2 und dann je nach Situation Satz 2, 3, 4 oder 5
Oder habe ich die Frage falsch verstanden?
09.08.2007 um 19:39 Uhr
@Cyberurmel Hilfsfrage zum § 87 BetrVG: Wie komme ich zu der Meinung, dass es "am wenigsten Qualifizierte" gibt?
10.08.2007 um 12:27 Uhr
@ Kölner
deine Intention hatte ich schon verstanden- den Lösungsansatz aber nicht! BertVG §37 1(1) :...mitzubestimmen bei... Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der AN im Betrieb.
Und genau da liegt mein Problem ... wo hat die Qualifikation eines einzelnen oder mehreren mit der Ordnung im Betrieb zu tun?!
ich will es ja verstehen, aber als Newbie komme ich in meiner Logik dazu nicht weiter...
danke für "anschubsen" :-)
greets
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