Hallo Zusammen.
Ich bin stv.Betriebsratsvorsitzender bei uns im Theater. Zur Zeit haben wir folgende Situation: Ein BR-Mitglied ist auf Grund einer Nichtverlängerung ihres Vertrages ausgeschieden.Dafür sollte jetzt ein Nachrücker einspringen.Wir hatten aber vorher schon die Situation,dass ein Nachrücker kommen musste,weil ein Mitglied aus persönlichen Gründen ausgeschieden ist.Dieser Nachrücker ist jetzt ebenfalls ausgeschieden. So blieben noch zwei Nachrücker über. Einer von diesen beiden wollte das Amt nicht anehmen und der letzte Nachrücker hat sein Amt angenommen. Zur Zet sind wir nur zu viert im BR,müssten aber eigentlich fünf BR-Mitglieder sein. Jetzt sagen uns manche Leute wir können mit vier Personen weitermachen, unser Verwaltungsdirektor wiederrum sagt, dass jetzt auf jeden Fall Neuwahlen stattfinden müssten. Laut Paragraph 12 Abs. des BetrVG verstehe ich das genauso. Was also müssen iwr jetzt bitte tun um klarheit zu schaffen?
Auf positive Antworten freue ich mich sehr.
Mit freundlichen Grüßen,
Dominik Wendler