Kündigungsschutz - für BR-Kollegen nach Amtsniederlegung obwohl er selber gekündigt hat?
Ein BR-Kollege von uns hat gestern sein Amt niedergelegt.
Gilt für ihn auch der einjährige Kündigungsschutz , obwohl er selber gekündigt hat?
Community-Antworten (12)
08.08.2007 um 17:49 Uhr
Ja..........
08.08.2007 um 21:15 Uhr
jochen: was meinst du: weil er zurück getreten ist oder weil er wirklich selbst seinen arbeitsvertrag gekündigt hat?
von einem schutz vor eigenen kündigungen habe ich noch nie gehört (es sei denn durch einen gerichtlich bestellten betreuer).
und beachte bitte: kündigungsschutz ist nicht das gleiche wie kündigungsfrist.
08.08.2007 um 21:27 Uhr
betriebliche trübung,
.....Ein BR-Kollege von uns hat gestern sein Amt niedergelegt...
was ist da mißzuverstehen?
Natürlich gilt der Kündigungsschutz für ihn.
...obwohl er selber gekündigt hat....schlecht formuliert, du meinst den Austritt aus dem BR?
08.08.2007 um 22:16 Uhr
pirat, jetzt haste es auch gemerkt ;-)
08.08.2007 um 22:24 Uhr
thanks trübung,
muß wohl mein Okular/Teleskop putzen.
09.08.2007 um 00:27 Uhr
Na ja, es war so gemeint, dass er ja selber das Amt niedergelegt hat und sich das Amt nicht von selbst nach der Amtszeit und möglicher Nichtwiederwahl, woraus sich der einjährige Kündigungsschutz für ehemalige BR-Mitglieder ergäbe, erledigt hätte.
Nun die Frage konkreter: Gilt auch bei seinem aktiven, also durch Eigeninitiative motivierten Austritt aus dem BR dieser spezielle, reguläre einjährige Kündigungsschutz, der sonst "nur" automatisch nach dem Erlöschen seiner BR- Mitgliedschaft nach z.B. einer "Amtsperiode" in Kraft träte?
Danke für eure bisherigen Antworten! Vielleicht hab ich mich nun besser ausgedrückt?
09.08.2007 um 09:01 Uhr
@Jochen44, da gibt es keinen Unterschied. Auch wenn er das BR-Amt höchstpersönlich niederlegt, geniesst er den 1 - jährigen Kündigungsschutz.
09.08.2007 um 09:29 Uhr
Jochen, anders wäre es, wenn er aufgrund eines 23er Verfahrens des Amtes enthoben würde.
09.08.2007 um 09:35 Uhr
@ Lotte,
wo genau steht das im § 23 ??
09.08.2007 um 09:58 Uhr
Bergmann, guten Morgen ;-)
im Däubler findest Du es unter RN 39: "Mit der Wirksamkeit des Ausschlusses aus dem BR erlöschen alle Rechte aus der Amtsstellung. Das ausgeschlossene BR-Mitglied verliert ab dem Zeitpunkt des rechtskräftigen Ausschlusses aus dem BR auch den nachwirkenden Kündigungs- und Versetzungsschutz (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG). Ein nur im Wege einer einstweiligen Verfügung ausgeschlossenes BR-Mitglied behält jedoch den vollen Kündigungsschutz, weil diese Maßnahme nur vorläufigen Charakter hat (Fitting, Rn. 29; GK-Oetker, Rn. 89; eine einstweilige Verfügung ist nur in extremen Ausnahmefällen zulässig, vgl. Rn. 37). Dem ausgeschlossenen BR-Mitglied bleiben die Rechte aus § 37 Abs. 4 und 5 und § 38 Abs. 4 erhalten"
09.08.2007 um 10:10 Uhr
Lotte, Guten Morgen,
Aha !! Schwere Lektüre am frühen Morgen !! Danke fürs Raussuchen !!
09.08.2007 um 11:24 Uhr
Vielen lieben Dank an euch alle!
Ich denke, auch ich habe es jetzt verstanden;-) und kann es beruhigt an ihn weitergeben.
Verwandte Themen
Amtsniederlegung
ÄlterIch benötige "nur" eine Bestätigung oder eben auch nicht für meine bisher angelesene Auffassung: Wir sind ein 3-Mann BR Gremium, von denen jeder sein Amt niederlegt. Da ich gelesen habe, dass bei R
zeitgleiche Amtsniederlegung = Rücktritt des Betriebsrats?
ÄlterHallo zusammen, auf der Seite >> stehen im oberen Abschnitt zwei widersprüchliche Aussagen zur gleichzeitigen Amtsniederle
Amtsniederlegung Betriebsausschuss
ÄlterHallo zusammen, kann man sein Amt als Betriebsausschuss Mitglied während der Sitzung niederlegen, wenn es auf der TO drauf ist? Im Gesetz steht das man sein Amt schriftlich niederlegen muss. Wenn der
Amtsniederlegung?
ÄlterAmtsniederlegung?! Soll ich? Ich bin seid 5 Jahren im BR und möchte aus persönlichen Gründen (bin in Elternzeit) evtl. mein Amt niederlegen. Sicherlich könnte ich bis zum Ende der Elternzeit (Mit
Wer unterschreibt Amtsniederlegung der Vorsitzenden?
ÄlterHallo! Ohne zu sehr ins Detail zu gehen, werden alle Mitglieder des Betriebsrates zum selben Zeitpunkt ihr Amt niederlegen. Eine Amtsniederlegung sollte aber ja ebenfalls von der Vorsitzenden untersc