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Kameras am Parkplatz ohne den Betriebsrat zu informieren - Wie würdet Ihr reagieren?

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Micha76
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Mein AG hat veranlaßt, das in Teilen unseres Unternehmens (Parkplätze, Entsorgungshallen etc.) Kameras montiert werden. Selbstverständlich ohne den Betriebsrat zu informieren. Ich glaube selbst wenn die Kameras nicht zur Überwachung der Mitarbeiter dienen, müßte er sich doch die Zustimmung von BR einholen. Wie würdet ihr euch verhalten. Einerseits ist es vielleicht keine Fehler, da bei unserem Parkplatz schon einige Fahrräder beschädigt wurden. Andrerseits ist es wieder typisch. Ohne den BR zu informieren bzw. die Zustimmung einzuholen. Wie würdet Ihr reagieren. Danke für Eure Hilfe.

7.632015

Community-Antworten (15)

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matze83

08.08.2007 um 10:12 Uhr

Hallo Micha

bei uns wurden auch am Parkplatz Kameras eingeführt. Diese sind MItbestimmungspflichtig, sobald sie zur Überwachung eingesetzt werden könnten, d.h. den Anschein erwecken.

In diesem FAll sollte der BR sein Initiativrecht wahrnehmen und in Verhandlungen über eine BV eintreten.

MFG MAtze

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rosa

08.08.2007 um 11:00 Uhr

Hallo Micha 76! Wir haben dazu eine BV abgeschlossen. Wo ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese Kameras nicht zur Überwachung der MA auf ihre Arbeitsweise dient und das diese Aufnahmen zu keienen arbeitsrechtlichen Massnahmen herangezogen werden darf. Es sei denn der MA hat gestohlen oder etwas anderes schwerwiegendes gemacht. Mit den Aufnahmen konnte auch einem MA seine Unschuld bewiesen werden. Einbau Kamera wurde bei uns vorher beantragt. Seit dem Einbau wurde vieles besser.

W
wölfchen

08.08.2007 um 11:03 Uhr

Euer MBR würde ich an Eurer Stelle schon einfordern. Es geht ja nicht darum, was der AG erklärtermaßen mit den Kameras tun möchte, sondern darum, was damit möglich ist. Und irgendwie kann ich keinem Arbeitgeber glauben, dass er Überwachungskameras anbringt, um lediglich das Eigentum der Mitarbeiter zu schützen. Das wäre ja ein echt edler Mensch, hilfreich und gut, der in der heutigen gewinnorientierten Zeit seinen Gewinn durch eine solche Ausgabe schmälert. In der Rechtssprechung ist stets auch uninteressant, was der Arbeitgeber versichert, nur damit tun zu wollen, sondern auch das BAG unterstellt, dass man sich keine teure Technik anschafft, wenn man nicht die Absicht hat, diese auch entsprechend zu nutzen. Und da könnt Ihr, siehe oben, per BV einen Riegel vorschieben.

H
HF

08.08.2007 um 12:00 Uhr

Zwar hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Installation technischer Einrichtungen, mit denen das Verhalten der Arbeitnehmer überwacht werden soll (§ 87 I Nr.6 BetrVG). In diesem Fall ist es nicht Notwendig den BR zu informieren, da es sich um Parkplätze handelt und keine Kontrolle der MA besteht.

R
rosa

08.08.2007 um 12:34 Uhr

Hallo hf! Bei den Parkplätzen könntest du recht haben, was ist mit den Entsorgungshallen? Ich denke hier geht es sicher auch um die Kontrolle von MA.

H
HF

08.08.2007 um 13:32 Uhr

Ich glaube eher, das er kontrollieren will, wer was abholt. Die Frage ist dahergehend ein bisschen ungenau. Wer macht welche Aufgaben z.B. in der Entsorgungshalle, ist sie ständig besetzt usw. dann könnte man evtl. eine Kontrolle der AN ansehen.

M
Micha76

08.08.2007 um 13:39 Uhr

Also, die Entsorgungshalle ist nicht ständig besetzt. Danke für die vielen Antworten erstmal.

W
wölfchen

08.08.2007 um 13:57 Uhr

. . . auch bei der Parkplatzüberwachung kann ich, wenn ich bösartig bin, Rückschlüsse ziehen - z.B. wann die MA zum Feierabend ihr Auto besteigen, ob sie bei Arbeitsbeginn erst kurz vor Schichtanfang kommen, wer mit wem gemeinsam im Gespräch zu den Autos geht (wenn der BRV mit der Sekretärin des Chefs immer gemeinsam zum Parkplatz geht, könnte das erklären, woher der BRV seine geheimen Informationen bekommt), und vieles andere mehr . . . wie schon geschrieben - ich misstraue edlen Arbeitgebern . . .

RH
Robin H

08.08.2007 um 14:06 Uhr

Micha, eine Kamera, egal wo im oder beim Betrieb sie aufgebaut wird, ist IMMER eine Überwachungseinrichtung, die zur Leistungs- und Verhaltenkontrolle geeignet ist. Ihr habt daher meiner Meinung nach die Verpflichtung, die Verwendung der Daten ebenso wie die Löschungsvorschriften auf Basis von §87 (1) Nr.6 zu regeln. Wenn ihr das nicht tut, dann halte ich das für einen Pflichtverstoss, der nach §23, BetrVG sanktionsfähig ist.

M
Micha76

08.08.2007 um 14:33 Uhr

Danke Robin H für deine klaren Worte. Weis irgendwer wo ich ein Muster für so eine BV auftreiben kann, oder was ich am Besten bei dieser BV alles Regel soll. Vielen Dank für Eure Hilfe

R
rotrunner

08.08.2007 um 14:42 Uhr

Hallo Micha76,

wir haben auch das Problem Videoüberwachung in unserer Werkstatt gehabt. unsere BV müßte mit kleinen Änderungen auch für euren Parkplatz funtzen. brauche deine email. Ich bin diese Woche noch im BR-Büro. Hoffe, daß ich sie dir dann schicken kann. oder im BR-Programm der W.A.F. nachschauen.

M
Micha76

08.08.2007 um 14:48 Uhr

Hallo Rotrunner

Danke

BT
betriebliche trübung

08.08.2007 um 21:54 Uhr

@micha: wenn du nicht zusgespamt werden willst, solltest deine emailaddi besser wieder löschen.

M
Micha76

10.08.2007 um 09:52 Uhr

Hallo Rotrunner,

Hast Du meine emailadresse???

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