Kameras am Parkplatz ohne den Betriebsrat zu informieren - Wie würdet Ihr reagieren?
Hallo, ich habe folgendes Problem.
Mein AG hat veranlaßt, das in Teilen unseres Unternehmens (Parkplätze, Entsorgungshallen etc.) Kameras montiert werden. Selbstverständlich ohne den Betriebsrat zu informieren. Ich glaube selbst wenn die Kameras nicht zur Überwachung der Mitarbeiter dienen, müßte er sich doch die Zustimmung von BR einholen. Wie würdet ihr euch verhalten. Einerseits ist es vielleicht keine Fehler, da bei unserem Parkplatz schon einige Fahrräder beschädigt wurden. Andrerseits ist es wieder typisch. Ohne den BR zu informieren bzw. die Zustimmung einzuholen. Wie würdet Ihr reagieren. Danke für Eure Hilfe.
Community-Antworten (15)
08.08.2007 um 10:12 Uhr
Hallo Micha
bei uns wurden auch am Parkplatz Kameras eingeführt. Diese sind MItbestimmungspflichtig, sobald sie zur Überwachung eingesetzt werden könnten, d.h. den Anschein erwecken.
In diesem FAll sollte der BR sein Initiativrecht wahrnehmen und in Verhandlungen über eine BV eintreten.
MFG MAtze
08.08.2007 um 11:00 Uhr
Hallo Micha 76! Wir haben dazu eine BV abgeschlossen. Wo ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese Kameras nicht zur Überwachung der MA auf ihre Arbeitsweise dient und das diese Aufnahmen zu keienen arbeitsrechtlichen Massnahmen herangezogen werden darf. Es sei denn der MA hat gestohlen oder etwas anderes schwerwiegendes gemacht. Mit den Aufnahmen konnte auch einem MA seine Unschuld bewiesen werden. Einbau Kamera wurde bei uns vorher beantragt. Seit dem Einbau wurde vieles besser.
08.08.2007 um 11:03 Uhr
Euer MBR würde ich an Eurer Stelle schon einfordern. Es geht ja nicht darum, was der AG erklärtermaßen mit den Kameras tun möchte, sondern darum, was damit möglich ist. Und irgendwie kann ich keinem Arbeitgeber glauben, dass er Überwachungskameras anbringt, um lediglich das Eigentum der Mitarbeiter zu schützen. Das wäre ja ein echt edler Mensch, hilfreich und gut, der in der heutigen gewinnorientierten Zeit seinen Gewinn durch eine solche Ausgabe schmälert. In der Rechtssprechung ist stets auch uninteressant, was der Arbeitgeber versichert, nur damit tun zu wollen, sondern auch das BAG unterstellt, dass man sich keine teure Technik anschafft, wenn man nicht die Absicht hat, diese auch entsprechend zu nutzen. Und da könnt Ihr, siehe oben, per BV einen Riegel vorschieben.
08.08.2007 um 12:00 Uhr
Zwar hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Installation technischer Einrichtungen, mit denen das Verhalten der Arbeitnehmer überwacht werden soll (§ 87 I Nr.6 BetrVG). In diesem Fall ist es nicht Notwendig den BR zu informieren, da es sich um Parkplätze handelt und keine Kontrolle der MA besteht.
08.08.2007 um 12:34 Uhr
Hallo hf! Bei den Parkplätzen könntest du recht haben, was ist mit den Entsorgungshallen? Ich denke hier geht es sicher auch um die Kontrolle von MA.
08.08.2007 um 13:32 Uhr
Ich glaube eher, das er kontrollieren will, wer was abholt. Die Frage ist dahergehend ein bisschen ungenau. Wer macht welche Aufgaben z.B. in der Entsorgungshalle, ist sie ständig besetzt usw. dann könnte man evtl. eine Kontrolle der AN ansehen.
08.08.2007 um 13:39 Uhr
Also, die Entsorgungshalle ist nicht ständig besetzt. Danke für die vielen Antworten erstmal.
08.08.2007 um 13:57 Uhr
. . . auch bei der Parkplatzüberwachung kann ich, wenn ich bösartig bin, Rückschlüsse ziehen - z.B. wann die MA zum Feierabend ihr Auto besteigen, ob sie bei Arbeitsbeginn erst kurz vor Schichtanfang kommen, wer mit wem gemeinsam im Gespräch zu den Autos geht (wenn der BRV mit der Sekretärin des Chefs immer gemeinsam zum Parkplatz geht, könnte das erklären, woher der BRV seine geheimen Informationen bekommt), und vieles andere mehr . . . wie schon geschrieben - ich misstraue edlen Arbeitgebern . . .
08.08.2007 um 14:06 Uhr
Micha, eine Kamera, egal wo im oder beim Betrieb sie aufgebaut wird, ist IMMER eine Überwachungseinrichtung, die zur Leistungs- und Verhaltenkontrolle geeignet ist. Ihr habt daher meiner Meinung nach die Verpflichtung, die Verwendung der Daten ebenso wie die Löschungsvorschriften auf Basis von §87 (1) Nr.6 zu regeln. Wenn ihr das nicht tut, dann halte ich das für einen Pflichtverstoss, der nach §23, BetrVG sanktionsfähig ist.
08.08.2007 um 14:33 Uhr
Danke Robin H für deine klaren Worte. Weis irgendwer wo ich ein Muster für so eine BV auftreiben kann, oder was ich am Besten bei dieser BV alles Regel soll. Vielen Dank für Eure Hilfe
08.08.2007 um 14:42 Uhr
Hallo Micha76,
wir haben auch das Problem Videoüberwachung in unserer Werkstatt gehabt. unsere BV müßte mit kleinen Änderungen auch für euren Parkplatz funtzen. brauche deine email. Ich bin diese Woche noch im BR-Büro. Hoffe, daß ich sie dir dann schicken kann. oder im BR-Programm der W.A.F. nachschauen.
08.08.2007 um 14:48 Uhr
Hallo Rotrunner
Danke
08.08.2007 um 14:50 Uhr
08.08.2007 um 21:54 Uhr
@micha: wenn du nicht zusgespamt werden willst, solltest deine emailaddi besser wieder löschen.
10.08.2007 um 09:52 Uhr
Hallo Rotrunner,
Hast Du meine emailadresse???
Verwandte Themen
Kameraüberwachung
ÄlterHallo zusammen, in unserem Betrieb gibt es schon seit Jahren Kameras. Vor der Tür, zur Überwachung der Eingänge, und in den Fluren. Von langjährigen Mitarbeitern habe ich nun erfahren, dass die
BV Kameraeinsatz
ÄlterHallo, wir sind ein 13´ner Gremium. Ich habe jetzt den Auftrag bekommen, eine BV für den Einsatz von Kameras zu entwerfen. Im Netz habe ich nichts hilfreiches gefunden. Daher meine Frage: Hat jemand
Kamera von ext. Baustellenfirma auf Firmengelände erlaubt?
ÄlterHallo zusammen, ich habe ein kleines Problem. An unserer Firma wird eine weitere Halle angebaut. Dies wird über eine Baufirma erledigt, die nun Kameras zur Überwachung ihrer eigenen umzäunten Baustel
Instalationen von Kameras - Betriebsleiter zu einer Betriebsvereinbarung zwingen?
ÄlterDer Betriebsleiter hat uns vor zwei jahren Informiert das er auf Grund von Diebstahl und Beschädigungen von Fahrzeugen auf den Parkplatz, Haupteingang .... insgesammt von vier Kameras war die rede. Wi
Mitbestimmungsrecht bei Erstellung einer App
Älterich habe eine Frage zu einer rechtlichen Sachlage und würde gerne Ihre Meinung einholen. Zuerst die Fakten. Wir (die Firma) sind nun im dritten Jahr in einem Gebäude mit eigener Tiefgarage. Leider