Erstellt am 10.06.2007 um 13:07 Uhr von Mona-Lisa
@baccus,
dieser Link könnte dir evtl. weiterhelfen....
http://www.netzwerk-weiterbildung.info/upload/m3f1fdfda75495_verweis2.pdf
Lies mal unter 3. Betriebsbegriff
Erstellt am 10.06.2007 um 15:22 Uhr von Der alte Heini
Ob ein Betriebsteil räumlich weit entfernt ist kommt nicht allein auf die räumliche Entfernung an. Es ist vielmehr zu beachten ob eine ordnungsgemäße Betreuung durch den BR möglich ist.
So kann es sein, dass ein Betriebsteil bei einer tatsächlichen Entfernung von 90 km mit schneller Verkehrsanbindung, als NICHT weit entfernt anzusehen ist; ein anderer Betriebsteil, dass tatsächlich nur 50 km entfernt ,mit einer schlechten Verkehrsanbindung als räumlich weit entfernt anzusehen ist.
Es gibt keine feste Größe. Es ist jeder Einzelfall vom Wahlvorstand zu beurteilen.