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Kostenlose Mitarbeit von AN in einer 100%igen Tochterfirma

S
shamako
Jan 2018 bearbeitet

Moin,moin, müssen AN die in einer Firma angestellt sind, grundsätzlich in bzw. für eine 100%ige Tochterfirma mitarbeiten ( unentgeldlich versteht sich )???

3.95706

Community-Antworten (6)

W
wölfchen

07.08.2007 um 11:36 Uhr

unentgeldlich würde ich für KEINEN Arbeitgeber, egal ob Mutter- oder Tochterfirma arbeiten . . .

P
pirat

07.08.2007 um 11:41 Uhr

@wölfchen,

für keine Mutter und keine Tochter......umsonst schon überhaupt´s nicht...:-))

H
Hansii

07.08.2007 um 11:44 Uhr

Hallo shamako,

unentgeldlich = neben der normalen Arbeitszeit? Natürlich nicht!

Möglich ist aber eine AN-Überlassung an die Tochter, die Arbeitszeit bei der Tochter zählt dann aber natürlich zu Deiner normalen Arbeitszeit bei der Mutter mit und wird somit natürlich auch bezahlt.

S
shamako

07.08.2007 um 11:48 Uhr

@Hansii,

danke für die prompte Antwort!!!

Muss der AN für diese Überlassung nichts in seinem Arbeitsvertrag stehen haben bzw. in irgendeiner Weise seine Zustimmung dafür erteielen???

J
Jube

07.08.2007 um 11:56 Uhr

Nach dem ArbeitnehmerÜberlassungsGesetz(AÜG) muss dies beantragt und genehmigt sein. Der BR beider Firmen ist im MBR!

FB
Frank B

07.08.2007 um 12:02 Uhr

Das AÜG ist hier nicht anzuwenden! Es handelt sich um sogenannte Konzernleihe, dazu sollte man BetrVG unter §99 was finden. AÜG regelt nur den Verleih von Arbeitskräften von Fremdfirmen, ich glaube nicht das die Mutter vom Gewerbeaufsichtsamt eine Genehmigung braucht

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