§ 93 BetrVG Ausschreibung von Arbeitsplätze
Wir wollten einer Einstellung widersprechen und uns dabei auf § 93 beziehen. Leider haben wir in den Unterlagen des alten BR nichts schriftliches gefunden, wo die interne Stellenausschreibung definitiv "verlangt" wurde. Jetzt wollen wir ein Schreiben an die GF machen, um diesen Missstand zu korrigieren. Leider bin ich mir absolut unsicher, wie ich das am Besten formuliere. Kann mir jemand einen Tipp geben? Danke
Community-Antworten (5)
20.03.2019 um 11:36 Uhr
Wenn es dazu bisher keine Regelung gibt, dann werdet Ihr das auch nicht rückwirkend verlangen können.
Ansonsten: Betriebsratbeschluss dass ein Schreiben an den Arbeitgeber gesendet wird in dem er zu Verhandlungen zu einer BV "Interne Stellenausschreibungen" aufgefordert wird.
Oder erst mal miteinander darüber reden.
Ganz faule BRe fassen einen Beschluss den Arbeitgeber aufzufordern ab sofort freie Arbeitsplätze intern auszuschreiben.
20.03.2019 um 11:41 Uhr
Rückwirkend soll das auch nicht geändert werden. Aber für die Zukunft soll gesichert sein, dass es erst eine interne Ausschreibung geben muss
20.03.2019 um 11:43 Uhr
Den Beschluss dass ein Schreiben an die GF gemacht werden muss haben wir gemacht. Und reden, tun die hier wohl schon lange aber es kommt oft nichts dabei raus, daher jetzt schriftlich. Reicht ein einfaches Schreiben mit der Aufforderung zur interne Ausschreibung oder muss da eine BV gemacht werden?
20.03.2019 um 13:21 Uhr
"Wenn es dazu bisher keine Regelung gibt, dann werdet Ihr das auch nicht rückwirkend verlangen können." Sehe ich genau so. "Ganz faule BRe fassen einen Beschluss den Arbeitgeber aufzufordern ab sofort freie Arbeitsplätze intern auszuschreiben." Reicht aber aus... ;-)
21.03.2019 um 07:14 Uhr
Wir sind auch so ein fauler BR.... ;-) ….funktioniert aber.
Eine "doppeltes Vorgehen" macht sich aber ganz gut, auch für die faulen, da wenig Aufwand:
- Beschluss zur Aufforderung fassen und ausführen
- Dem AG in einem Gespräch gleichzeitig erläutern, warum man die Ausschreibung möchte, Reden schadet in der Regel nicht. Aber: Bitte nicht damit begründen, dass man dann Einstellungen ablehnen kann, sondern z.B. um Mitarbeitern erst mal intern die Chance zu geben, sich zu bewerben.
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