Beurlaubung von der BR-Arbeit
Moin moin Ein weibliches Mitglied unseres BR möchte sich auf unbestimmte Zeit aus privaten Gründen von der BR Arbeit beurlauben lassen. Ist dies möglich und nach welcher Rechtgrundlage? Muß der Nachrücker ebenfalls eine"Quoten-Frau" sein?
Community-Antworten (2)
05.08.2007 um 09:47 Uhr
@Rat & Tat, so einfach geht das nicht! Vor allem, wenn die Betriebsrätin in dieser "unbestimmten Zeit" trotzdem im Betrieb anwesend ist. Da gibt's nur eins: Zurücktreten! Und dann rückt selbstverständlich eine Frau nach, sofern vorhanden...
05.08.2007 um 13:37 Uhr
Sich von der Betriebsratsarbeit beurlauben lassen ist im Gesetz nicht vorgesehen.
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