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Beurlaubung von der BR-Arbeit

R&T
Rat & Tat
Jan 2018 bearbeitet

Moin moin Ein weibliches Mitglied unseres BR möchte sich auf unbestimmte Zeit aus privaten Gründen von der BR Arbeit beurlauben lassen. Ist dies möglich und nach welcher Rechtgrundlage? Muß der Nachrücker ebenfalls eine"Quoten-Frau" sein?

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Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

05.08.2007 um 09:47 Uhr

@Rat & Tat, so einfach geht das nicht! Vor allem, wenn die Betriebsrätin in dieser "unbestimmten Zeit" trotzdem im Betrieb anwesend ist. Da gibt's nur eins: Zurücktreten! Und dann rückt selbstverständlich eine Frau nach, sofern vorhanden...

DAH
Der alte Heini

05.08.2007 um 13:37 Uhr

Sich von der Betriebsratsarbeit beurlauben lassen ist im Gesetz nicht vorgesehen.

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