Erstellt am 04.08.2007 um 12:23 Uhr von betriebliche trübung
den brv fragen, womit er diese zulage verdient.
Erstellt am 04.08.2007 um 12:31 Uhr von Mona-Lisa
@betriebliche Trübung,
wer sagt denn, dass diese Zulage nicht schon vor seinem BR-Amt gezahlt wurde und er sie völlig berechtigt mit in sein Amt übernahm?
Sollten diese Mücken allerdings auf Grund seines Amtes vom AG locker gemacht worden sein, hat er nun ein Problem...
@blaubibi1,
und ihr als Gremium auch!
Erstellt am 04.08.2007 um 13:10 Uhr von Der alte Heini
blaubibi1,
man muss auch gönnen können.
Erstellt am 04.08.2007 um 16:53 Uhr von betriebliche trübung
@mona-lisa: ich habe nur darauf hingewiesen, dass man den brv fragen soll, wie es zu dieser zulage kommt. mehr nicht, bitte also auch nicht mehr hinein interpretieren.
Erstellt am 04.08.2007 um 17:02 Uhr von Mona-Lisa
@betriebliche Trübung,
warum denn gleich eingeschnappt? Die Möglichkeit besteht doch, oder? ;-))
glaubst Du, der BRV würde zugeben, dass er sich vom AG hat "kaufen" lassen (wenn es so wäre)?
Ich möchte nicht wissen, bei wievielen BRV's so "kleine Zuwendungen" unter der Hand laufen... Traurig, aber wahr! Nur wird man in den seltensten Fällen dahinter kommen!
Erstellt am 04.08.2007 um 18:31 Uhr von Neuland1
@blaubibi1
Zu Deiner Frage: "Was würdet Ihr tun?"
Ich würde den BRV mehrheitlich als Vorsitzenden abwählen und dann selbst als BRV kandidieren ;-)
Ernsthaft: Euer BRV ist offenbar nicht freigestellt. Was sagt er denn selbst dazu oder weiß er noch gar nicht, dass ihr es wißt? Wenn die Zulage nicht begründbar ist und eher als Schmiergeld zu werten ist, dann würde ich ihm nahelegen, sein BR-Mandat niederzulegen. Falls er das nicht tut, würde ich seinen "Zuschuß" öffentlich machen...dann geht er auf jeden Fall (unter).
Gruß Neuland1
Erstellt am 04.08.2007 um 18:52 Uhr von Der alte Heini
Warum soll ein BRV anderen BR Mitgliedern Auskunft über die Zusammensetzung seines Gehalts geben.
Muss man das, wenn man im BR ist. Ich glaube nicht.
Und was andere denken und meinen ist unerheblich.
Ich finde diese Forderung ziemlich anmaßend.
Erstellt am 05.08.2007 um 10:45 Uhr von ralle
Ich würde den AG auffordern, allen Mitarbeitern eine solche ATZ zu zahlen, da offensichtlich Gleichbehandlungsgrundsätze verletzt sind, des weiteren den AG auffordern, in Verhandlungen über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu diesem Thema zu treten. Drohung mit Einigungsstelle sowie mit Drohung in Hinblick auf Verfahren nach § 23 BetrVG (für den AG ).
Erstellt am 05.08.2007 um 10:53 Uhr von ralle
@ Der alte Heini
Ob anmaßend oder nicht, schau Dir mal § 87 Abs. 1 Ziffer 10 BetrVG an.
Dort steht, was der Gesetzgeber hierzu vorschreibt!
Und was andere denken oder meinen ist unerheblich.
Erstellt am 05.08.2007 um 11:36 Uhr von pirat
"blaubibi1"
..-Warum soll ein BRV anderen BR Mitgliedern Auskunft über die Zusammensetzung seines Gehalts geben....
das wäre auch meine Frage gewesen!
....seit Jahren eine außertarifliche Zuzahlung von 1500 Euro....
bevor er BRV war?
Bevor diese Fragen nicht geklärt sind, nutzen alle fantasievollen Spekulationen nichts.
Im Gegenteil, sie sind der Sache der BR Gremiums nicht dienlich, und kontraproduktiv.
Erstellt am 05.08.2007 um 14:55 Uhr von Der alte Heini
ralle,
ich glaube der Hinweis auf § 87 Abs. 1 Ziffer 10 BetrVG trifft nicht so ganz den Kern der Sache.
Vielleicht hat der Kollege sich ganz einfach besser verkauft. Ist doch in vielen Betrieben üblich.
Erstellt am 05.08.2007 um 15:59 Uhr von blaubibi1
Hallo Zusammen,
hier ist noch einmal die Fragenstellerin...
... znächst vielen Dank für das Interesse.
Der § 87 ist mir natürlich bekannt. Meine Frage war zugegeben zu knapp formuliert.
Ich ergänze: Besagter BRV ist seit ca. 9 Jahren freigestellt und BRV. Diese Zulage bekam er während seiner Tätigkeit als BRV und nicht in seiner ursprünglichen. Berücksichtigt man alle Tariferhöhungen und Ausfälle (Schicht, etc.) bekommt er dennoch ca. 1000 Euro mehr als es seine vergleichbare Tätigkeit dato hergeben würde.
Zum "alten Heini"... "man muss auch gönne könne"... gut und schön... aber ist das überall so? Ist das normal? Hinterlässt das nicht einen merkwürdigen Geschmack? Bin ich zu naiv?
Zum Ursprung meiner Frage: Diese AT- Zahlungen (nicht nur die des BRV, wobei diese die höchste ist) sollen in dem neuen TV eingerechnet (unwiederruflicher Bestandteil des neuen Lohns) werden.
Also... gönnen können oder nicht???? :-)
Liebe Grüße
blaubibi
Erstellt am 05.08.2007 um 19:15 Uhr von Kölner
@blaubibi1
Man könnte sich über § 78 BetrVG unterhalten; vermutlich aber wirklich nur "unterhalten"! Wobei: Ich bin eher der Meinung von "Heini".
Wo liegt also eigentlich das Problem? Ich sehe es nur bedingt...
Erstellt am 06.08.2007 um 06:38 Uhr von Bergmann
@ blaubibi,
deine Worte "Diese AT- Zahlungen (nicht nur die des BRV, wobei diese die höchste ist) sollen in dem neuen TV eingerechnet (unwiederruflicher Bestandteil des neuen Lohns) werden."
Wie soll der neue TV aussehen ?? Vergütung des BRV und BR´s ??
Was ist mit BetrVG § 37 ?? Ist das außerkraftgesetzt ??
Ich bin der Meinung, hier ist die Grenze zwischen Recht und Unrecht überschritten worden !!Ist dumm gelaufen für eurer BR-Gremium, das es bekannt geworden ist !!
Erstellt am 06.08.2007 um 19:09 Uhr von betriebliche trübung
@mona-lisa: warum bist du munter am hineininterpretieren? ich bin nicht eingeschnappt. was den rest betrifft: nur fragenden menschen kann geholfen werden und vielleicht ist diese zulage tatsächlich so leicht zu erklären, dass der brv gerne sagt, was sache ist. sowas solls auch geben.
Erstellt am 06.08.2007 um 21:54 Uhr von blaubibi1
Hallo @Bergmann@,
Du bist im falschen Film. Denk mal nach.
Liebe Grüße
blaubibi1
Erstellt am 07.08.2007 um 06:19 Uhr von Bergmann
@ Blaubibi1,
du wolltest wissen wie wir drüber denken !! So denke ich drüber !! Und nach reiflicher Überlegung, bleib ich bei meiner Aussage !!
Widerleg sie mir bitte !!
Erstellt am 07.08.2007 um 07:57 Uhr von Bergmann
@ An Alle !!
Komm haut mich !! Ich brauch das heute !! Beweist mir das ich wiedermal Unrecht habe !! Immer druff !!
Erstellt am 07.08.2007 um 10:09 Uhr von spider
@ Kölner,
warum nur über den § 78 unterhalten? Wenn der BRV diese Zulage so wie Blaubibi1 darstellt aufgrund seiner Tätigkeit als BRV erhält, und davor nicht erhalten hat ist dies meiner Meinung nach eine ganz klare Begünstigung des BRV.
Auch den Hinweiß von Bergmann auf § 37 finde ich so schlecht nicht...
Auch ich denke, daß hier die Grenze zwischen Recht und Unrecht überschritten wurde.
Erstellt am 07.08.2007 um 10:21 Uhr von packer
also eine hexenjagd zu veranstalten ohne!!!!! beweise ist schon n starkes stück. ich bekomme auch eine ATZ. die gründet alleine auf meiner guten arbeit und war eine individuelle geschichte mit meinem alten cheffe... wie soll ich beweisen, daß ich nicht bestochen werde? natürlich nur durch gute BR arbeit... alles andere ist großer käse. aber vieleicht war ja auch die große hitzeeinstrahlung am gestrigen tag verantwortlich?
meine AZT wird im neuen TV als besitzstand natürlich fortgezahlt.
Erstellt am 07.08.2007 um 12:26 Uhr von pirat
@12,
wenn das alles so stimmt, muß ich @19 Bergmann Recht geben.
Wenn der BR über leistungsorientierte Entlohnung für Kollegen befindet, darf er sich selbst nicht ausnehmen!
Wenn der BRV so viel "Leistung" verdient ist es schon suspekt.
Erstellt am 07.08.2007 um 13:57 Uhr von waschbär
Hilfe,
ich habe einen Fellspliss :-)
Erstellt am 07.08.2007 um 18:24 Uhr von blaubibi1
@ALLE@
Hallo Zusammen,
vielen Dank an Alle, die sich ernsthaft mit meiner Frage beschäftigt haben.
Anscheinend möchte der ein oder andere mich missverstehen, liest die Frage und die Ergänzugen nicht, oder ist persönlich betroffen?
Ich habe kein Interesse an einer Hexenjagd. Beweise sind selbstverständlich vorhanden, sonst hätte ich hier gar nicht erst gepostet. Aber bevor die Diskussion hier total aus dem Ruder läuft möchte ich sie lieber beenden.
Vielen Dank
blaubibi1