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BR Vorsitzender Vorteil

B
blaubibi1
Jan 2018 bearbeitet

Unser BR- Vorsitzender bekommt seit Jahren eine außertarifliche Zuzahlung von 1500 Euro. Da wir auf einen anderen TV umstellen wurde es uns bekannt. Die Summe übersteigt bei weitem das, was er dato in seiner ursprünglichen Tätigkeit verdient. Mich würde interessieren, was Ihr darüber denkt. Diese "Zuzahlung" soll im neuen TV Bestandteil werden. Was würdet Ihr tun?

7.163023

Community-Antworten (23)

BT
betriebliche trübung

04.08.2007 um 14:23 Uhr

den brv fragen, womit er diese zulage verdient.

M
Mona-Lisa

04.08.2007 um 14:31 Uhr

@betriebliche Trübung, wer sagt denn, dass diese Zulage nicht schon vor seinem BR-Amt gezahlt wurde und er sie völlig berechtigt mit in sein Amt übernahm? Sollten diese Mücken allerdings auf Grund seines Amtes vom AG locker gemacht worden sein, hat er nun ein Problem...

@blaubibi1, und ihr als Gremium auch!

DAH
Der alte Heini

04.08.2007 um 15:10 Uhr

blaubibi1, man muss auch gönnen können.

BT
betriebliche trübung

04.08.2007 um 18:53 Uhr

@mona-lisa: ich habe nur darauf hingewiesen, dass man den brv fragen soll, wie es zu dieser zulage kommt. mehr nicht, bitte also auch nicht mehr hinein interpretieren.

M
Mona-Lisa

04.08.2007 um 19:02 Uhr

@betriebliche Trübung, warum denn gleich eingeschnappt? Die Möglichkeit besteht doch, oder? ;-)) glaubst Du, der BRV würde zugeben, dass er sich vom AG hat "kaufen" lassen (wenn es so wäre)? Ich möchte nicht wissen, bei wievielen BRV's so "kleine Zuwendungen" unter der Hand laufen... Traurig, aber wahr! Nur wird man in den seltensten Fällen dahinter kommen!

N
Neuland1

04.08.2007 um 20:31 Uhr

@blaubibi1 Zu Deiner Frage: "Was würdet Ihr tun?" Ich würde den BRV mehrheitlich als Vorsitzenden abwählen und dann selbst als BRV kandidieren ;-) Ernsthaft: Euer BRV ist offenbar nicht freigestellt. Was sagt er denn selbst dazu oder weiß er noch gar nicht, dass ihr es wißt? Wenn die Zulage nicht begründbar ist und eher als Schmiergeld zu werten ist, dann würde ich ihm nahelegen, sein BR-Mandat niederzulegen. Falls er das nicht tut, würde ich seinen "Zuschuß" öffentlich machen...dann geht er auf jeden Fall (unter). Gruß Neuland1

DAH
Der alte Heini

04.08.2007 um 20:52 Uhr

Warum soll ein BRV anderen BR Mitgliedern Auskunft über die Zusammensetzung seines Gehalts geben. Muss man das, wenn man im BR ist. Ich glaube nicht.
Und was andere denken und meinen ist unerheblich. Ich finde diese Forderung ziemlich anmaßend.

R
ralle

05.08.2007 um 12:45 Uhr

Ich würde den AG auffordern, allen Mitarbeitern eine solche ATZ zu zahlen, da offensichtlich Gleichbehandlungsgrundsätze verletzt sind, des weiteren den AG auffordern, in Verhandlungen über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu diesem Thema zu treten. Drohung mit Einigungsstelle sowie mit Drohung in Hinblick auf Verfahren nach § 23 BetrVG (für den AG ).

R
ralle

05.08.2007 um 12:53 Uhr

@ Der alte Heini

Ob anmaßend oder nicht, schau Dir mal § 87 Abs. 1 Ziffer 10 BetrVG an.

Dort steht, was der Gesetzgeber hierzu vorschreibt!

Und was andere denken oder meinen ist unerheblich.

P
pirat

05.08.2007 um 13:36 Uhr

"blaubibi1"

..-Warum soll ein BRV anderen BR Mitgliedern Auskunft über die Zusammensetzung seines Gehalts geben.... das wäre auch meine Frage gewesen!

....seit Jahren eine außertarifliche Zuzahlung von 1500 Euro....

bevor er BRV war?

Bevor diese Fragen nicht geklärt sind, nutzen alle fantasievollen Spekulationen nichts. Im Gegenteil, sie sind der Sache der BR Gremiums nicht dienlich, und kontraproduktiv.

DAH
Der alte Heini

05.08.2007 um 16:55 Uhr

ralle, ich glaube der Hinweis auf § 87 Abs. 1 Ziffer 10 BetrVG trifft nicht so ganz den Kern der Sache.

Vielleicht hat der Kollege sich ganz einfach besser verkauft. Ist doch in vielen Betrieben üblich.

B
blaubibi1

05.08.2007 um 17:59 Uhr

Hallo Zusammen,

hier ist noch einmal die Fragenstellerin... ... znächst vielen Dank für das Interesse. Der § 87 ist mir natürlich bekannt. Meine Frage war zugegeben zu knapp formuliert. Ich ergänze: Besagter BRV ist seit ca. 9 Jahren freigestellt und BRV. Diese Zulage bekam er während seiner Tätigkeit als BRV und nicht in seiner ursprünglichen. Berücksichtigt man alle Tariferhöhungen und Ausfälle (Schicht, etc.) bekommt er dennoch ca. 1000 Euro mehr als es seine vergleichbare Tätigkeit dato hergeben würde. Zum "alten Heini"... "man muss auch gönne könne"... gut und schön... aber ist das überall so? Ist das normal? Hinterlässt das nicht einen merkwürdigen Geschmack? Bin ich zu naiv? Zum Ursprung meiner Frage: Diese AT- Zahlungen (nicht nur die des BRV, wobei diese die höchste ist) sollen in dem neuen TV eingerechnet (unwiederruflicher Bestandteil des neuen Lohns) werden. Also... gönnen können oder nicht???? :-)

Liebe Grüße blaubibi

K
Kölner

05.08.2007 um 21:15 Uhr

@blaubibi1 Man könnte sich über § 78 BetrVG unterhalten; vermutlich aber wirklich nur "unterhalten"! Wobei: Ich bin eher der Meinung von "Heini".

Wo liegt also eigentlich das Problem? Ich sehe es nur bedingt...

B
Bergmann

06.08.2007 um 08:38 Uhr

@ blaubibi,

deine Worte "Diese AT- Zahlungen (nicht nur die des BRV, wobei diese die höchste ist) sollen in dem neuen TV eingerechnet (unwiederruflicher Bestandteil des neuen Lohns) werden."

Wie soll der neue TV aussehen ?? Vergütung des BRV und BR´s ??

Was ist mit BetrVG § 37 ?? Ist das außerkraftgesetzt ??

Ich bin der Meinung, hier ist die Grenze zwischen Recht und Unrecht überschritten worden !!Ist dumm gelaufen für eurer BR-Gremium, das es bekannt geworden ist !!

BT
betriebliche trübung

06.08.2007 um 21:09 Uhr

@mona-lisa: warum bist du munter am hineininterpretieren? ich bin nicht eingeschnappt. was den rest betrifft: nur fragenden menschen kann geholfen werden und vielleicht ist diese zulage tatsächlich so leicht zu erklären, dass der brv gerne sagt, was sache ist. sowas solls auch geben.

B
blaubibi1

06.08.2007 um 23:54 Uhr

Hallo @Bergmann@,

Du bist im falschen Film. Denk mal nach.

Liebe Grüße blaubibi1

B
Bergmann

07.08.2007 um 08:19 Uhr

@ Blaubibi1,

du wolltest wissen wie wir drüber denken !! So denke ich drüber !! Und nach reiflicher Überlegung, bleib ich bei meiner Aussage !!

Widerleg sie mir bitte !!

B
Bergmann

07.08.2007 um 09:57 Uhr

@ An Alle !!

Komm haut mich !! Ich brauch das heute !! Beweist mir das ich wiedermal Unrecht habe !! Immer druff !!

S
spider

07.08.2007 um 12:09 Uhr

@ Kölner, warum nur über den § 78 unterhalten? Wenn der BRV diese Zulage so wie Blaubibi1 darstellt aufgrund seiner Tätigkeit als BRV erhält, und davor nicht erhalten hat ist dies meiner Meinung nach eine ganz klare Begünstigung des BRV.

Auch den Hinweiß von Bergmann auf § 37 finde ich so schlecht nicht...

Auch ich denke, daß hier die Grenze zwischen Recht und Unrecht überschritten wurde.

P
packer

07.08.2007 um 12:21 Uhr

also eine hexenjagd zu veranstalten ohne!!!!! beweise ist schon n starkes stück. ich bekomme auch eine ATZ. die gründet alleine auf meiner guten arbeit und war eine individuelle geschichte mit meinem alten cheffe... wie soll ich beweisen, daß ich nicht bestochen werde? natürlich nur durch gute BR arbeit... alles andere ist großer käse. aber vieleicht war ja auch die große hitzeeinstrahlung am gestrigen tag verantwortlich? meine AZT wird im neuen TV als besitzstand natürlich fortgezahlt.

P
pirat

07.08.2007 um 14:26 Uhr

@12, wenn das alles so stimmt, muß ich @19 Bergmann Recht geben.

Wenn der BR über leistungsorientierte Entlohnung für Kollegen befindet, darf er sich selbst nicht ausnehmen! Wenn der BRV so viel "Leistung" verdient ist es schon suspekt.

W
Waschbär

07.08.2007 um 15:57 Uhr

Hilfe,

ich habe einen Fellspliss :-)

B
blaubibi1

07.08.2007 um 20:24 Uhr

@ALLE@

Hallo Zusammen,

vielen Dank an Alle, die sich ernsthaft mit meiner Frage beschäftigt haben.

Anscheinend möchte der ein oder andere mich missverstehen, liest die Frage und die Ergänzugen nicht, oder ist persönlich betroffen? Ich habe kein Interesse an einer Hexenjagd. Beweise sind selbstverständlich vorhanden, sonst hätte ich hier gar nicht erst gepostet. Aber bevor die Diskussion hier total aus dem Ruder läuft möchte ich sie lieber beenden.

Vielen Dank blaubibi1

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