Erstellt am 03.08.2007 um 12:02 Uhr von Werner
Hallo Anita,
nichts!
§ 4 TVG
Wirkung der Rechtsnormen
Abs.4
1Ein Verzicht auf entstandene tarifliche Rechte ist nur in einem von den Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich zulässig. 2Die Verwirkung von tariflichen Rechten ist ausgeschlossen. 3Ausschlussfristen für die Geltendmachung tariflicher Rechte können nur im Tarifvertrag vereinbart werden.
Außerdem kommt hier noch §77 Abs.3 BetrVG zum tragen
Erstellt am 03.08.2007 um 12:26 Uhr von paula
Den § 4 TVG könnte man ja noch einfach aushebeln, da die Tarifwirkung nur für Mitgleider Tarifvertragsparteien gelten. Wenn also der MA nicht Mitglied der Gewerkschaft ist könnte das etwas gehen.
Größer ist das Problem des § 77 Abs. 3 BetrVG. Eine BV in diesem Bereich verbietet sich. Der BR ist also aus der Uhr.
Es gibt hier daher nur einen Weg: Der AG vereinbart diese Regel individualrechtlich mit den MA die nicht Mitglied der Gewerkschaft sind
Erstellt am 03.08.2007 um 14:21 Uhr von Konrad
@paula toller Ratschlag !!
"am Ende des Jahres je nach Ergebnis wir wieder was bekommen" oder wenn und aber auch NICHT
Gott sei Dank sagt die Gewerkchaft NEIN und BV geht wegen § 77 Abs. 3 BertVG nicht.
Auch eine individualrechtliche Regelung für Nichtmitglieder ist wegen der Gleichbehandndlungsgrundsatz sehr fragwürdig.
Erstellt am 03.08.2007 um 14:53 Uhr von paula
@konrad
""am Ende des Jahres je nach Ergebnis wir wieder was bekommen" oder wenn und aber auch NICHT"
wenn man das individualrechtlich vereinbart muss man genaue Kriterien hinterlegen, die dann auch den AGB-Vorschriften des BGB standhalten müssen
Dein Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz geht aber ins Leere. Das BAG hat schon vielfach entschieden, das eine Unterscheidung hier eben nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Unterschiedliche Rechtsgrundlage rechtfertigen eben unterschiedliche Behandlung.
Erstellt am 05.08.2007 um 19:33 Uhr von Kölner
@konrad
Das Gewerkschaftsauge sieht hier aber nicht sehr "klar"...
@paula
Interessant würde die Sache, wenn die A-Tage anders deklariert würden. Es würde mich wundern, wenn der Tarifvertrag darauf auch ein "nein" hätte!
Erstellt am 05.08.2007 um 21:36 Uhr von paula
@kölner
schön Dich hier mal wieder zu sehen oder war ich in letzter Zeit ein wenig blind und habe dich glatt übersehen? :-)
Dein Ansatz ist auch ein interessanter Weg. Der könnte durchaus klappen...