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Probeweise länger arbeiten, Gewerkschaft sagt nein - Was können wir tun?

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Anita
Jan 2018 bearbeitet

unser AG möchte dass wir Probeweise für 6 Monate 3 von 6 A-Tagen in einen Topf werfen und am Ende des Jahres je nach Ergebnis wir wieder was bekommen. Die Mitarbeiter würden dies sogar Probeweise mitmachen. Das ganze würde schriftlich festgehalten. Doch die Gewerkschaft stellt sich dagegen. Was können wir tun?????

Gruß Anita

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Community-Antworten (6)

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Werner

03.08.2007 um 14:02 Uhr

Hallo Anita, nichts! § 4 TVG Wirkung der Rechtsnormen Abs.4 1Ein Verzicht auf entstandene tarifliche Rechte ist nur in einem von den Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich zulässig. 2Die Verwirkung von tariflichen Rechten ist ausgeschlossen. 3Ausschlussfristen für die Geltendmachung tariflicher Rechte können nur im Tarifvertrag vereinbart werden.

Außerdem kommt hier noch §77 Abs.3 BetrVG zum tragen

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paula

03.08.2007 um 14:26 Uhr

Den § 4 TVG könnte man ja noch einfach aushebeln, da die Tarifwirkung nur für Mitgleider Tarifvertragsparteien gelten. Wenn also der MA nicht Mitglied der Gewerkschaft ist könnte das etwas gehen.

Größer ist das Problem des § 77 Abs. 3 BetrVG. Eine BV in diesem Bereich verbietet sich. Der BR ist also aus der Uhr.

Es gibt hier daher nur einen Weg: Der AG vereinbart diese Regel individualrechtlich mit den MA die nicht Mitglied der Gewerkschaft sind

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Konrad

03.08.2007 um 16:21 Uhr

@paula toller Ratschlag !! "am Ende des Jahres je nach Ergebnis wir wieder was bekommen" oder wenn und aber auch NICHT

Gott sei Dank sagt die Gewerkchaft NEIN und BV geht wegen § 77 Abs. 3 BertVG nicht. Auch eine individualrechtliche Regelung für Nichtmitglieder ist wegen der Gleichbehandndlungsgrundsatz sehr fragwürdig.

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paula

03.08.2007 um 16:53 Uhr

@konrad

""am Ende des Jahres je nach Ergebnis wir wieder was bekommen" oder wenn und aber auch NICHT"

wenn man das individualrechtlich vereinbart muss man genaue Kriterien hinterlegen, die dann auch den AGB-Vorschriften des BGB standhalten müssen

Dein Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz geht aber ins Leere. Das BAG hat schon vielfach entschieden, das eine Unterscheidung hier eben nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Unterschiedliche Rechtsgrundlage rechtfertigen eben unterschiedliche Behandlung.

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Kölner

05.08.2007 um 21:33 Uhr

@konrad Das Gewerkschaftsauge sieht hier aber nicht sehr "klar"...

@paula Interessant würde die Sache, wenn die A-Tage anders deklariert würden. Es würde mich wundern, wenn der Tarifvertrag darauf auch ein "nein" hätte!

P
paula

05.08.2007 um 23:36 Uhr

@kölner

schön Dich hier mal wieder zu sehen oder war ich in letzter Zeit ein wenig blind und habe dich glatt übersehen? :-)

Dein Ansatz ist auch ein interessanter Weg. Der könnte durchaus klappen...

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