Erstellt am 02.08.2007 um 12:12 Uhr von Angi1
Hallo PEN1381,
kommt auf den Arbeitsvertrag an. Dort steht vermutlich, dass die MA auf jeder Station eingesetzt werden können.
Wenn dies der Fall ist, könnt Ihr nichts unternehmen.
MfG
Angi1
Erstellt am 02.08.2007 um 12:26 Uhr von wölfchen
Es gab 2000 eine Entscheidung des BAG zur Versetzung in Seniorenheimen: Beschluss vom 29.2.2000, 1ABR 5/99.
Dort wird das MBR des BR festgestellt. Voraussetzung ist allerdings, dass im neuen Arbeitsbereich andere Bewohner, andere Kollegen/innen und andere Vorgesetzte sein müssen. Schon wenn eins davon nicht zutrifft, sieht es mies aus, wie wir in einem ähnlichen Rechtsstreit feststellen mussten.
Erstellt am 02.08.2007 um 12:35 Uhr von gremiun7
Wölfchen ist gut.
Gleiche Antwort von gremiun7,Genau so.
Erstellt am 02.08.2007 um 12:50 Uhr von PEN1381@aol.com
Stationsleitung und Stellvertretung sowie HBW sollen bleiben