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Kaffeepreis - mitbestimmungspflichtig ??

L
lemon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

habe da mal eine "fast lächerliche" Frage :

Wir haben in der Firma eine mittelgroße Espressomaschine, wo die MA sich jederzeit einen espresso oder Kaffee holen können.

Ist die Festsetzung des Kaffeepreises mitbestimmungspflichtig??

Bitte um ernste Antworten und evtl. Angabe des §

Vielen Dank

12.035025

Community-Antworten (25)

P
packer

02.08.2007 um 13:25 Uhr

moin lemon,

ich nehme mal an, daß diese maschine vom AG aufgestellt wurde und demnach auch der kaffe von ihm besorgt wird. der preis alleine ist nicht durch gesetzliche mitbestimmung zu regeln. der regelt sich logischerweise über den markt, d.h. auch kollegen die nichts in die kasse werfen aber trotzdem zapfen, müssen aufgefangen werden.

ansonsten ist meine kristallkugel im moment kaputt...

gruß, packer

L
lemon

02.08.2007 um 13:29 Uhr

@packer

Ja, der AG hat die Maschine aufgestellt und besorgt auch den Kaffee. Bezahlung läuft über Strichliste und alle vier Wochen wird kassiert.

Der Preis liegt bei ,-26 Cent. ! kilo Kaffe aus dem ca. 100 Tassen kommen kostet zwischen 8 und 10 Euro je nach Sorte.

B
Bergmann

02.08.2007 um 13:31 Uhr

@ Lemon,

ist doch alles in Ordnung !!! Wo liegt das Problem ??

FB
Frank B

02.08.2007 um 13:32 Uhr

Und was kostet der Automat und die Unterhaltung des Automaten? Man kann sich auch über andere Sachen streiten als über Kaffeepreise.

Zurück zu deiner Frage, nein, die Preise sind nicht mitbestimmungspflichtig.

K
khel

02.08.2007 um 13:32 Uhr

Hallo lemon,

Ihr könnt Euch m.E. auf §87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG (Sozialeinrichtungen im Betrieb) berufen und Euer Mitbestimmungsrecht einfordern.

Gruß khel

P
packer

02.08.2007 um 13:33 Uhr

ich glaube es ist eher eine frage von

"guten tag, ich hätte da gern mal ein problem!"

ihr könnt aber bei den preisen mal mit eurem cheffe reden, ob es nicht sinnvoll wäre auf fair gehandelten kaffee umzusteigen. macht eine befragung der belegschaft, organisiert eine betriebsversammlung... kaffe trinken bis zum kasper für die sog. dritte welt!

war n joke... aber das mit dem fairtrade is schon mal anzuraten!

gruß vom packer

L
lemon

02.08.2007 um 13:36 Uhr

ok ok - nicht falsch verstehen. Niemand streitet sich !!

Es geht eigentlich eher um eine Grundsatzdiskussion was rechtens ist, nicht ob das zu teuer ist.

P
packer

02.08.2007 um 13:41 Uhr

@ khel

also ein kaffeautomat ist definitiv keine sozialeinrichtung nach 87... eine „einrichtung“ i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG setzt u.a. einen auf eine gewisse dauer angelegten abgesonderten Teil konkreter mittel voraus. denk bitte mal an eine betriebliche altersversorgung, unterstützungskasse etc....

P
Petrus

02.08.2007 um 14:00 Uhr

@lemon: Ganz einfache Lösung - bringt Euch Euren Kaffee in der Thermoskanne von zu Hause mit und laßt Euren ArbGeb auf dem teuren Zeug sitzen. Oder verpflichtet Euch Euer Chef zu einer Mindesttrinkmenge? Oder verbietet Thermoskannen?

N
Nena

03.08.2007 um 17:49 Uhr

Hallo Zusammen,

interessante Diskussion zum Thema Kaffee auf der Arbeit. Ich bin der Meinung, dass das Festsetzen von Kaffeepreisen mitbestimmungspflichtig nach § 87 BetrVG (Ordnung im Betrieb) ist. Der Arbeitgeber kann nicht willkürlich Preise festsetzen.

Allerdings stellt sich wirklich die Frage, in wie weit es Sinn macht, sich über Kaffeepreise mit dem Arbeitgeber zu unterhalten.

W
Waschbär

03.08.2007 um 18:08 Uhr

Nena,

genau !

Er darf nur keinen gewinn damit machen ..... Für alle die sich undern warum fragt keiner Warum der Ag einen Automaten aufgestellt hat ? Die An könnten ja, auch ihre eigenen Kaffeemaschienen mit bringen ,stimmt´s ?!! .

Frage der Kaffeeautomat hat einen Zähler.... ist er damit für die Verhaltenskontrolle und oder Leistungskontrolle der AN geignet ??? . Kann der AG mit den erfassten Daten "Mitarbeiter" , Personalrechtlich an die Karre Pinkeln ?

und wie ist das mit Tee ????

L
lemon

03.08.2007 um 18:19 Uhr

Sehr witzig

unser AG prüft doch jetzt tatsächlich, ob der Preis angemessen ist. Pro kg Kaffee nimmt er den mindestens 3-fachen Einkaufspreis nach dem Verkauf ein.

Aber darum gings nun wirklich nicht - es ging ganz grundsätzlich darum, ob die Festsetzung des Preises mitbestimmungspflichtig ist, und nicht ob zu teuer oder sonst was. Es geht nicht darum, ob es Sinn macht oder nicht und Alternativen wissen wir auch selbst, wenn's denn sein müsste.

Es ging wirklich um die theoretische Diskussion des MBR bei solchen Dingen.

Schönes WE zusammen.

Trotzdem danke an Alle

W
Waschbär

03.08.2007 um 18:34 Uhr

Limone,

das war kein Witz ! Wie sonst würde ich darauf kommen , das dein AG eine Versteckte Lohnkürzung durchführt ???? Von einer Gewinnspanne ohne ersichtlichen Grund mal abgesehen !

Ich würde als AN, darauf bestehen, meine eigene Kaffeemaschiene mit zu bringen mein eigerne Kaffee natürlich auch . Und weist du was ich würde bei deiner Bericht erstattung und dem Wucherpreis , vorm Gericht "Gewinnen" .

Reicht das als ansatz ???

LG Der der eien Kaffeeautomaten vom AG spendiert bekam ohne das ein AN nun für den Kaffee zahlen muss !

K
Kölner

05.08.2007 um 21:29 Uhr

@packer Selbstverständlich ist der Kaffeeautomat eine Sozialeinrichtung.

@lemon Wenn man die berechtigte (mitbestimmungsgemäße) Frage nach den Preisen beim AG stellt, kann das natürlich zu einem Fiasko führen: Nämlich zur mitbestimmungsfreien Wegnahme des Automaten. Was sagen denn die Kollegen?

Achja: So ganz einfach wie Du das siehst, quasi mit einer "Überschussrechnung", geht das betriebswirtschaftlich nicht.

P
packer

06.08.2007 um 13:50 Uhr

@ kölner

hilf mir... ich find sowas nirgenwo...

W
Waschbär

06.08.2007 um 14:32 Uhr

packer,

da kann dir Kölner auch nur bedingt helfen, was du brauchst ist " Heinis Feinripp mit Eingriff" !

Und da es bei dir im Früh beet so kalt ist rate ich dir zur Langen Version !

P
packer

06.08.2007 um 16:47 Uhr

hey, meine frage war ernst gemeint... gesponserte kaffeemaschine als sozialeinrichtung?

W
Waschbär

07.08.2007 um 10:25 Uhr

packer,

ja. Ich bzw mein HQ hat so was

I
Immie

07.08.2007 um 10:32 Uhr

packer,

das steht im BetrVG Basiskommentar Bund Verl. von Klege, Ratayczak,Heilmann,Spoo

Da steht nur nicht "Espressomaschine" sondern "Verkaufsautomat" §87 Rn49

A
Alaska

07.08.2007 um 16:16 Uhr

lemon

hat der Automat den auch "Kaffee Latte" ???

P
packer

07.08.2007 um 17:31 Uhr

danke :)

ich schließe messerscharf, daß die Kombo um den Fitting kein Kaffe trinkt... da finde ich nix... leigt vieleicht auch an meinem unterversorgten Koffeeinspiegel... unser automatenkaffee is irgendwie kastriert...

W
Waschbär

07.08.2007 um 17:37 Uhr

packer, wie gesagt, die Berge haben es in sich ! viele autofahrer vergessen rechtzeitig zu schalten und verrecken deshalb in den Kassler Bergen. O-K die steigungen sind auch nicht wirklich so sichtbar ! Aber genau da liegt der Waschbär im Beet .

Nicht was du siehst ist endscheident, sondern dein Instinkt :-)

4 zu Null für die Waschbären !

K
Kölner

08.08.2007 um 13:30 Uhr

@Immi Danke für die Unterstützung...wenigstens einer, der noch mit dem guten alten Basiskommentar arbeitet.

I
Immie

08.08.2007 um 13:51 Uhr

@kölner gerne:-)

L
Lotte

08.08.2007 um 14:12 Uhr

lemon, also im Däubler steht unter § 87 BetrVG RN 216 einiges zu MBR bei Kantine, das könnte man dann ja auf den Automaten übertragen: "So gehört zur Ausgestaltung der Sozialeinrichtung bei einer Kantine u. a., welche Waren dort angeboten werden, zu welchen Zeiten die Kantine geöffnet ist, durch wen und wie sie benutzt werden darf, wie die erwirtschafteten bzw. zur Verfügung gestellten Mittel verwendet und wie die Preise im Rahmen der vom AG zur Verfügung gestellten Mittel festgesetzt werden..."

packer, immi, ansonsten trinkt auch Däubler anscheinend lieber Tee ;-))

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