Art der Beschäftigung "Angestellter"?
Wir eine Vorschlagsliste erhalten, in der alle als Art der Beschäftigung "Angestellter" eingetragen haben. Genügt die den Vorschriften nacg §6 WO? Genügt es, wenn wir auf den veröffentlichten Listen die jeweilige Abteilung aufführen?
Besten Gruß
Community-Antworten (2)
14.03.2019 um 23:01 Uhr
15.03.2019 um 09:20 Uhr
Die Art der Beschäftigung dient u.a. der Identifikation des Kandidaten. Wenn in einem Unternhemen 2 x Petet Müller (einer aus dem Verkauf und einer aus der Buchhaltung) auf der Liste stehen - können die so unterschieden warden. Wenn da nur 2 x Peter Müller (Angestellter) steht halt nicht.
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