Erstellt am 31.07.2007 um 00:43 Uhr von Der alte Heini
Ein JAV Mitglied wird für eine vorgegebene Amtszeit gewählt.
Eine vorzeitige Abwahl ist vom Gesetz nicht vorgesehen und somit auch nicht möglich.
Erstellt am 31.07.2007 um 04:58 Uhr von Mona-Lisa
@naddl-88,
warum denn gleich so in die Vollen?
Was hat der arme JAV'ler den so grausames angestellt, dass ihr ihm gleich einen Tritt in den Hintern verpassen wollt?
Erstellt am 31.07.2007 um 23:04 Uhr von xonic4711
Abwählen geht nicht. Ich weiss ja nicht was er/sie angestellt hat, aber in begründeten Fällen kann ein JAV-Mitglied ausgeschlossen werden (z.B. bei Verletzung der Schweigepflicht usw.)